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Rechtsprechung
   FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33371
FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12 U (https://dejure.org/2016,33371)
FG Münster, Entscheidung vom 13.09.2016 - 15 K 2390/12 U (https://dejure.org/2016,33371)
FG Münster, Entscheidung vom 13. September 2016 - 15 K 2390/12 U (https://dejure.org/2016,33371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung des Pro-rata-Satzes

  • rechtsportal.de

    RL 2006/112/EG Art. 175 Abs. 1 ; UStG § 4 Nr. 8
    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung des Pro-rata-Satzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung des Pro-rata-Satzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Ermittlung des Pro-rata-Satzes für Vorsteueraufteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2582
  • EFG 2016, 1836
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.06.2016 - C-186/15

    Kreissparkasse Wiedenbrück - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens EuGH C-186/15.

    Rn. 11 Auf dieses Ersuchen entschied der EuGH mit Urteil vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553):.

    Rn. 14 Nach Erlass des Urteils EuGH vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553):) nahm der erkennende Senat das vorliegende Verfahren wieder auf.

    Die Klin. trägt nun vor: Der Klage sei angesichts des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) stattzugeben, weil der von ihr zur Vorsteueraufteilung verwendete Margenschlüssel ein Umsatzschlüssel im Sinne des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL sei.

    Der EuGH habe im Urteil vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) nicht geklärt, auf wie viele Nachkommastellen der abzugsfähige Vorsteuerbetrag zu runden sei.

    Im Urteil vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) habe der EuGH seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL nicht anwendbar sei, sofern der Unternehmer wie im Streitfall die Vorsteueraufteilung nach einem vom Umsatzschlüssel abweichenden Margenschlüssel durchführe.

    Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte einschließlich des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) sowie die beigezogenen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    Hinsichtlich dieses Fragenkomplexes stimmen laut dem Urteil des EuGH vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 3) die Vorschriften der MwStSystRL mit den Regelungen der 6. Richtlinie inhaltlich überein, d.h. die Vorschriften der MwStSystRL schaffen zu diesen Fragen keine abweichende Rechtslage von der unter der Herrschaft der 6. Richtlinie geltenden Rechtslage.

    Rn. 27 Der Senat folgt nicht der im Nachgang zum Urteil des EuGH vom 16.06.2016 C-186/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) von der Klin. nunmehr (erstmalig) vertretenen Auffassung, der von ihr zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes verwendete, an Margen orientierte Aufteilungsschlüssel stelle einen Umsatzschlüssel im Sinne des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL dar.

    An seiner Rechtsauffassung hält der Senat unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) sowie trotz des diesem Urteil nachfolgenden Vorbringens der Klin. fest.

    Rn. 28 Verwendet ein Unternehmer zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes der ihm in Rechnung gestellten abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht den Umsatzschlüssel, sondern den im Vergleich zum Umsatzschlüssel präzisieren Schlüssel der "wirtschaftlichen Zuordnung" in Form des Margenschlüssels, ist angesichts des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) § 15 Abs. 4 UStG dahin unionsrechtskonform auszulegen, dass die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL auf einen solchen Fall gerade keine Anwendung findet.

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 2 K 1061/06

    Vorsteueraufteilung, Bankenschlüssel, Pro-rata-Satz, Aufrundung

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Laut dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24.09.2009 2 K 1061/06 (EFG 2010, 89) bestehe kein Anspruch auf Aufrundung des für den Vorsteuerabzug errechneten Pro-rata-Satzes auf einen vollen Prozentsatz.

    Zur Begründung nimmt der Senat auch auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24.09.2009 2 K 1061/06 (EFG 2010, 89) Bezug.

    Der Grundsatz des Ansatzes von 2 Nachkommastellen zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes ist, wie das FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 24.09.2009 2 K 1061/06 (EFG 2010, 89) ausgeführt hat, jedenfalls dann geboten, wenn im Vergleich dazu die Aufrundung des abziehbaren Vorsteuerbetrags auf den nächsthöheren vollen Prozentsatz zu erheblichen Auswirkungen zu Lasten des Fiskus führt.

  • EuGH, 12.10.2016 - C-185/15

    Kostanjevec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    An seiner Rechtsauffassung hält der Senat unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) sowie trotz des diesem Urteil nachfolgenden Vorbringens der Klin. fest.

    Rn. 28 Verwendet ein Unternehmer zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes der ihm in Rechnung gestellten abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht den Umsatzschlüssel, sondern den im Vergleich zum Umsatzschlüssel präzisieren Schlüssel der "wirtschaftlichen Zuordnung" in Form des Margenschlüssels, ist angesichts des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) § 15 Abs. 4 UStG dahin unionsrechtskonform auszulegen, dass die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL auf einen solchen Fall gerade keine Anwendung findet.

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Das Schätzungsergebnis soll dem wahren Sachverhalt möglichst nahe kommen (vgl. BFH, Urteile vom 25.03.2015 X R 20/13 BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743;… vom 11.03.1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, BFH/NV BFH/R 1999, 1178).
  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Das Schätzungsergebnis soll dem wahren Sachverhalt möglichst nahe kommen (vgl. BFH, Urteile vom 25.03.2015 X R 20/13 BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743; vom 11.03.1999 V R 78/98, BFHE 188, 160, BFH/NV BFH/R 1999, 1178).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung - …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Das BMF-Schreiben entspricht der Norm DIN 1333, die für das kaufmännische Rechnen generell folgende Rundungsregeln vorgibt: "Ist die Zahl an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1,2,3 oder 4 wird abgerundet, ist die Zahl an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6,7,8 oder 9 wird aufgerundet." Zwar binden weder die Verwaltungsanweisungen im BFM-Schreiben vom 15.12.1998 12-15 IV A 3 (alt)-S 1904-229/98 (in BStBl I 1998, 1635) noch die DIN-Normen das Gericht bei der Gesetzesauslegung und Gesetzesanwendung, insbesondere der MwStSystRL und des UStG (zur fehlenden Bindung der Finanzgerichte an Verwaltungsvorschriften vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2015 XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Ziffer II 1 d bb).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-511/10

    BLC Baumarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 - …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10 "BLC Baumarkt", UR 2012, 968, DStR 2012, 2333; fortgeführt durch EuGH-Urteil vom 10.07.2014 C-183/13 "Banco Mais", UR 2014, 630, MwStR 2014, 508; BFH…, Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699;… Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438).
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10 "BLC Baumarkt", UR 2012, 968, DStR 2012, 2333; fortgeführt durch EuGH-Urteil vom 10.07.2014 C-183/13 "Banco Mais", UR 2014, 630, MwStR 2014, 508; BFH…, Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699; Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438).
  • BFH, 03.07.2014 - V R 2/10

    Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10 "BLC Baumarkt", UR 2012, 968, DStR 2012, 2333; fortgeführt durch EuGH-Urteil vom 10.07.2014 C-183/13 "Banco Mais", UR 2014, 630, MwStR 2014, 508; BFH, Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699;… Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-183/13

    Banco Mais - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 Abs. …

    Auszug aus FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12
    Nur dann, wenn keine "wirtschaftliche Zurechnung" möglich ist, erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausnahmsweise die Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzsatzschlüssel (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10 "BLC Baumarkt", UR 2012, 968, DStR 2012, 2333; fortgeführt durch EuGH-Urteil vom 10.07.2014 C-183/13 "Banco Mais", UR 2014, 630, MwStR 2014, 508; BFH…, Urteil vom 03.07.2014 V R 2/10, BFHE 245, 571, BFH/NV 2014, 1699;… Beschluss vom 05.06.2014 XI R 31/09, BFHE 245, 447, BFH/NV 2014, 1438).
  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07

    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …

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