Rechtsprechung
| FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Besteuerung des Entnahmegewinns bei Überführung von Aktien in eine belgische Betriebsstätte
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im Gesamthandsvermögen einer KG gehaltenen Aktien in eine belgische Betriebsstätte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im Gesamthandsvermögen einer KG gehaltenen Aktien in eine belgische Betriebsstätte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entnahme - Besteuerung des Entnahmegewinns bei Überführung von Aktien in eine belgische Betriebsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 793
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11
Entstrickungsbesteuerung gebilligt
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Dabei kann es aus Sicht des erkennenden Senats letztlich dahinstehen, ob der vorliegend gegebene Fall der Überführung eines bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnenden Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte in einem DBA-Staat, mit welchem die Freistellungsmethode vereinbart ist, bereits vor Einführung des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG erfasst wurde oder nicht (vgl. zum Streitstand und der diesbezüglich bejahenden Auffassung: FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 - 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209 (Rev. beim BFH anh. unter Az.: I R 95/15).Insoweit liegt in formaler Hinsicht - zwischen den Beteiligten unstreitig - ein Fall der "echten" Rückwirkung im Sinne einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen vor, da es im deutschen Steuerrecht vor Einführung des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand gab und die Neuregelung im Zuge des SEStEG somit entgegen der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 16/2710, 28) nicht nur klarstellenden, sondern vielmehr konstitutiven Charakter besaß (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 - 8 K 3664/11 F a.a.O., juris;… Musil in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4 Rz. 208, 209a;… Bode in: Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 4 Rz. 106 m.w.N.).
Dafür, dass diese Differenzierung vom BVerfG in seinen Beschluss vom 17.12.2013 nur aufgenommen wurde, um "den Anschein der Kontinuität der Rechtsprechung zu wahren" (so Schönfeld/Bergmann, DStR 2015, 257, 260), bestehen aus Sicht des erkennenden Senats keine Anhaltspunkte (so auch FG Düsseldorf
, Urteil vom 19.11.2015 - 8 K 3664/11 F, a.a.O. Die in den Beschlüssen des BVerfG zum Fremdrentengesetz und zum Ruhegehaltssatz nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz zur Fallgruppe "rückwirkender Nichtanwendungsesetze" herausgebildeten Prinzipien dürften daher auch nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 17.12.2013 weiterhin Gültigkeit beanspruchen.Rn. 54 Vor dem Hintergrund der dargestellten Historie - namentlich der bis 2008 übereinstimmenden Rechtsauffassung in BFH-Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, der durch den Gesetzgeber bereits mit § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG bezweckten gesetzlichen Festschreibung der Theorie der finalen Entnahme noch vor der sodann mit dem BFH-Urteil vom 17.07.2008 eingetretenen Rechtsprechungsänderung, dem Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung zu vorgenanntem BFH-Urteil sowie der sich daran anschließenden Diskussion im Schrifttum und schließlich der Einfügung einer expliziten gesetzlichen Regelung für den "Überführungsfall" in § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG durch das JStG 2010 - durfte der Steuerpflichtige somit nach dem BFH-Urteil vom 17.07.2008 nicht darauf vertrauen, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte nicht der Entstrickungsbesteuerung unterworfen würde (i.E. ebenso: FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 - 8 K 3664/11 F, juris (betreffend das Streitjahr 2005);… Bode in: Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 4 Rz. 108;… Seiler in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rn. B 121;… vgl. auch Benecke/Staats in: Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 12 Rz. 36a, wonach bei der vergleichbaren Regelung des § 12 KStG eine verworrene Rechtslage i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG vorliegt;… a.A.: Wied in: Blümich, EStG, § 4 Rz. 486 mit aus Sicht des erkennenden Senats jedoch fehlgehender Begründung).
- BFH, 17.07.2008 - I R 77/06
Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Soweit aus dem Urteil des BFH vom 17.07.2008 (I R 77/06) folge, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte nicht zu einer sofortigen Gewinnrealisation führe, habe dies im Änderungsbescheid nicht berücksichtigt werden können, da das Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sei.In seinem Urteil vom 17.07.2008 (I R 77/06) habe der BFH festgestellt, dass die Folgen der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen auf ein anderes für das Streitjahr 1995 nicht gesetzlich geregelt gewesen seien.
Zur Begründung führte er aus: Die Finanzverwaltung bzw. der Gesetzgeber hätten mit dem BMF-Schreiben vom 20.05.2009 (BStBl. I 2009, 671) und dem JStG 2010 auf die mit Urteil vom 17.07.2008 (I R 77/06) geänderte Rechtsprechung des BFH reagiert.
Wie der BFH in seinem Urteil vom 17.07.2008 (I R 77/06, BStBl II 2009, 468) entschieden habe, führe die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte des gleichen Unternehmens nicht zur Loslösung des bisherigen betrieblichen Funktionszusammenhangs und könne deshalb mangels Außenumsatzes nicht als Realisationstatbestand angesehen werden.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Rn. 12 Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 17.12.2013 (1 BvL 5/08) sei eine rückwirkende Klärung bzw. Änderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber ferner immer dann als unzulässige konstitutiv rückwirkende Regelung anzusehen, wenn der Gesetzgeber damit nachträglich einer höchstrichterlich geklärten Auslegung des Gesetzes den Boden zu entziehen versuche.Rn. 40 Hieran hat sich aus Sicht des erkennenden Senats entgegen der Auffassung der Klägerin und der teilweise im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. Schönfeld/Bergmann, DStR 2015, 257) durch die neueste Entscheidung des BVerfG zur Rückwirkungsthematik (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1) nichts geändert.
Rn. 42 (1) Festzuhalten ist insoweit zunächst, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG für die Frage des Bestehens eines schutzwürdigen Vertrauens maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen ist, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wurde (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG-Beschluss vom 17.12.2013 /1 BvL 5/08, BVerfGE 135, 1).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Allerdings hat es das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung in Ausnahme hierzu regelmäßig nicht beanstandet, wenn der Gesetzgeber die Änderung einer höchstrichterlich gefestigten Rechtsprechung durch ein "Nichtanwendungsgesetz" rückgängig machte (vgl. u.a. BVerfG-Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06, BVerfGE 126, 369 (zum Fremdrentengesetz); vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10, BVerfGE 131, 20 (zum Ruhegehaltssatz nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz)).Das BVerfG hat den seinem Beschluss vom 17.12.2013 zugrunde liegenden Sachverhalt in seiner vorgenannten Entscheidung ausdrücklich von seinen vorherigen Beschlüssen betreffend das Fremdrentengesetz (vgl. Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06, a.a.O.) und den Ruhegehaltssatz nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (…vgl. Beschluss vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10, a.a.O.) abgegrenzt, in denen es Nichtanwendungsgesetze jeweils für verfassungsgemäß gehalten hatte.
- EuGH, 21.05.2015 - C-657/13
Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Soweit an die Überführung eines Wirtschaftsgutes von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen für ihn nachteilige steuerliche Folgen geknüpft werden, während die Überführung in eine andere inländische Betriebsstätte keine Besteuerung nach sich zieht, so erscheint die hierin liegende Ungleichbehandlung von rein inländischen und grenzübergreifenden Sachverhalten durch das steuerliche Territorialitätsprinzip und den Grundsatz der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gerechtfertigt und vor dem Hintergrund der Möglichkeit der auf zehn Jahre gestaffelten Erhebung der fraglichen Steuer auch verhältnismäßig (vgl. EuGH-Urteil vom 21.05.2015 - C-657/13 ("Verder LabTec"), DStR 2015, 1166).Der seitens der Klägerin erhobene Vorwurf der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Regelung ist nach zwischenzeitlichem Ergehen des EuGH-Urteils in der Rs. "Verder LabTec" (Urteil vom 21.05.2015, C-657/13) mittlerweile eindeutig entkräftet.
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Allerdings hat es das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung in Ausnahme hierzu regelmäßig nicht beanstandet, wenn der Gesetzgeber die Änderung einer höchstrichterlich gefestigten Rechtsprechung durch ein "Nichtanwendungsgesetz" rückgängig machte (vgl. u.a. BVerfG-Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06, BVerfGE 126, 369 (zum Fremdrentengesetz); vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10, BVerfGE 131, 20 (zum Ruhegehaltssatz nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz)).Das BVerfG hat den seinem Beschluss vom 17.12.2013 zugrunde liegenden Sachverhalt in seiner vorgenannten Entscheidung ausdrücklich von seinen vorherigen Beschlüssen betreffend das Fremdrentengesetz (…vgl. Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06, a.a.O.) und den Ruhegehaltssatz nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (vgl. Beschluss vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10, a.a.O.) abgegrenzt, in denen es Nichtanwendungsgesetze jeweils für verfassungsgemäß gehalten hatte.
- BFH, 02.04.2008 - I R 38/07
Verfahrensrechtliche Wirkungen eines "Richtigstellungsbescheids" gemäß § 182 Abs. …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Die Zulässigkeit der Betriebsstättenzuordnung wurde nachfolgend durch einen als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid des BFH vom 23.06.2008 (I R 38/07) bestätigt; diesbezüglich besteht zwischen den Beteiligten daher Einvernehmen.In den Tatbeständen der Urteile des FG Köln vom 29.03.2007 (10 K 4671/04) und des BFH vom 02.04.2008 (I R 38/07, BFH/NV 2009, 881) werde entsprechend ausgeführt, dass die Klägerin in ihrer Buchführung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung einen Veräußerungsgewinn ausgewiesen habe, den sie durch Bildung eines Ausgleichspostens neutralisiert habe.
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Unabhängig davon, ob man in der Nichtrückführung der D-Aktien in das inländische Betriebsvermögen - also einem bloßen Untätigbleiben - überhaupt eine Vertrauensdisposition zu sehen vermag oder nicht, kann die sich im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung eines rückwirkend eingeführten Nichtanwendungsgesetzes stellende Frage des Bestehens schutzwürdigen Vertrauens bzw. der Annahme einer schutzwürdigen Disposition immer nur generalisierend beantwortet werden (so auch BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02 u.a., BVerfGE 127, 1). - BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Ein allgemeiner Rechtssatz, wonach das Leistungsfähigkeitsprinzip eine Anknüpfung der Besteuerung an wirtschaftliche Vorgänge, die nicht mit einem gleichzeitigen Mittelzufluss verbunden sind, verbiete, lässt sich weder der einfachgesetzlichen Systematik des EStG noch der Rechtsprechung des BVerfG entnehmen (so auch BFH-Beschluss vom 27.10.2015 - X R 28/12, BFH/NV 2016, 310). - BFH, 24.06.2014 - VIII R 29/12
Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Auszug aus FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Davon, dass das grundsätzliche Rückwirkungsverbot in dieser Fallgruppe auch nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses vom 17.12.2013 regelmäßig durchbrochen wird, geht im Übrigen auch der BFH aus (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2014 - VIII R 29/12, BStBl II 2014, 998 zu § 233a AO). - BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06
Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung auf dem Gebiet des Steuerrechts
- BFH, 18.11.2014 - IX R 4/14
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge - Wahl der …
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des …
- BFH, 16.07.1969 - I 266/65
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische …
- BFH, 28.04.1971 - I R 55/66
Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des …
- BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische …
- BFH, 28.10.2009 - I R 99/08
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland
- BFH - I R 95/15 (anhängig)
Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot, …
- FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 4671/04
Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen zu einer Betriebsstätte; Verdeckte …
- BFH, 26.03.2025 - I R 5/24
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische …
Der Senat ist --wie schon die Vorinstanz-- nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die durch § 52 Abs. 8b Satz 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 angeordnete Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 4 (i.V.m. Satz 3) EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2006 enden, in der Konstellation des Streitfalls dem verfassungsrechtlich gewährten Vertrauensschutzgebot und damit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG widerspricht (ebenso FG Köln, Urteil vom 16.02.2016 - 10 K 2335/11, EFG 2016, 793;… Bode in Kirchhof/Seer, EStG, 23. Aufl., § 4 Rz 107a, 108; zur Parallelregelung in § 12 KStG: Brandis/Heuermann/Pfirrmann, § 12 KStG Rz 10; anderer Auffassung Brandis/Heuermann/Drüen, § 4 EStG Rz 486; Reddig in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 210; Frotscher/Watrin in Frotscher/Geurts, EStG, § 4 Rz 362c; Musil, FR 2011, 545, 550; Ditz/Tcherveniachki, ISR 2016, 417). - FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
Zwar wurde bereits über den Fall einer Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen Betriebsstätte zu einer ausländischen Betriebsstätte, also über den Fall einer aktiven Entstrickung entschieden (FG Köln, Urteil vom 16.2.2016 10 K 2335/11, EFG 2016, 793, rkr.; FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209, Rev. anhängig vor dem BFH unter dem Az. I R 95/15, nach Abgabe XI R 24/15, ausgesetzt durch Beschluss vom 14.6.2017 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des BFH durch Beschluss vom 10.04.2013 I R 80/12, Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13).
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