Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des notwendig Beigeladenen bejaht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.06.1995 - 11 K 2646/94
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 73 (Ls.)
- VBlBW 1996, 437 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Ein weitergehender Rechtsschutz wird auch durch das Gebot der Rücksichtnahme nicht vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, NJW 1994, 1546). - VGH Baden-Württemberg, 25.07.1983 - 5 S 1629/83
Außergerichtliche Kosten eines notwendig Beigeladenen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis (vgl. den Beschluß vom 27.12.1985 - 3 S 1959/85 -, VBlBW 1987, 68) der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs an, daß es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat (vgl. etwa den Beschluß vom 25.7.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93
Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Rn. 25 Nach dem Ergebnis des vom Senat eingenommenen Augenscheins ergibt sich die für die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO 1983 geforderte atypische Grundstückssituation (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.10.1994 - 3 S 282/93 - m.w.N.) aus dem die Umgebung des Baugrundstücks prägenden Straßenbild. - VGH Baden-Württemberg, 27.12.1985 - 3 S 1959/85
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis (vgl. den Beschluß vom 27.12.1985 - 3 S 1959/85 -, VBlBW 1987, 68) der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs an, daß es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat (vgl. etwa den Beschluß vom 25.7.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74).
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage
Entsprechend der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des VGH Baden-Württemberg (Senatsbeschluß v. 1.9.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57; Urt. v. 18.7.1995 - 3 S 2895/95; Beschluß v. 25.7.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74) waren die außergerichtlichen Kosten der beigeladenen Bauherren in Abänderung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts auch bezüglich der ersten Instanz für erstattungsfähig zu erklären, obwohl sie keinen Sachantrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02
Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung
Dabei entspricht es nach ständiger Rechtsprechung der mit Bausachen befassten Senate des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs regelmäßig - und so auch vorliegend - der Billigkeit, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn er keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 18.7.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437; Beschluss vom 25.7.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 und Beschluss vom 1.9.1997 - 8 S 1958/97 - VBlBW 1998, 57, m.w.N.). - VG Karlsruhe, 11.08.2010 - 5 K 3274/09
Umnutzung zur Halle für Festveranstaltungen in Gewerbegebiet
Denn es entspricht der Billigkeit, dem unterlegenen Bauherrn die dem notwendig beigeladenen Nachbarn entstandenen außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.7.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
Rn. 3 Soweit sie damit auch im Verhältnis zu den Beigeladenen unterlegen sind, müssen sie auch deren außergerichtliche Kosten tragen, Denn der Senat geht übereinstimmend mit den beiden anderen mit Baurechtssachen befaßten Senaten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. die Beschlüsse v. 20.11.1980 - 5 S 2016/80; v. 25.7.11983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 und v. 18.7.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437 unter ausdrücklicher Aufgabe des noch im Beschluß v. 27.12.1985 - 3 S 1959/85 -, VBlBW 1987, 68 vertretenen gegenteiligen Standpunkts) in ständiger Praxis davon aus, daß es regelmäßig der Billigkeit i.S.d. § 162 Abs. 3 VwGO entspricht, die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn er keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat (…vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 23.5.1962 - V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171/175; BayVGH, Beschlüsse v. 14.2.1974 - 200 I 72 - und v. 9.11.1984 - 7 C 84 A.2104 -, BayVBl. 1985, 277: OVG NW, Beschluß v. 8.9.1992 - 11 B 3495/92 -, DVBl. 1993, 125;… allgemein zu den Gesichtspunkten, die bei der Billigkeitsentscheidung gem. § 162 Abs. 3 VwGO zu berücksichtigen sind, vgl.: BVerwG, Urt. v. 7.4.1965 - V C 58.63 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 5;… zum Streitstand vgl.: Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, RdNr. 23).Der Senat bemerkt abschließend, daß auch der vom 3. Senat im Leitsatz seiner Entscheidung v. 18.7.1996, a.a.O. angegebene Aspekt der "einheitlichen Rechtsprechung" im Interesse der Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten und der Rechtssicherheit hoch einzuschätzen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96
Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 18.7.1996 (3 S 2895/95) unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs angeschlossen, daß in der Regel die dem notwendig beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten billigerweise auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen sind, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat.Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 18.7.1996 (3 S 2895/95) unter Aufgabe seiner bisherigen Praxis der Auffassung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs angeschlossen, daß in der Regel die dem notwendig Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten billigerweise auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen sind, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozeß nicht wesentlich gefördert hat.
- VG Stuttgart, 02.11.2007 - 9 K 3830/07
Islamisches Gebetshaus im Mischgebiet
Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst einen Antrag gestellt haben und damit ein Kostenrisiko eingegangen sind (VGH Baden-Württ., Urteil vom 18.7.1996 - 3 S 2895/95 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06
Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau
Hierbei sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung auch im ersten Rechtszug für erstattungsfähig zu erklären; denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die dem beigeladenen Bauherrn entstandenen außergerichtlichen Kosten auch dann dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen, wenn der Beigeladene keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (so auch: VGH BW, Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 - JURIS). - VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher …
Es entspricht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der notwendig beigeladenen Bauherrin auch dann den Antragstellern aufzuerlegen, wenn die Beigeladene - wie hier - keinen Antrag gestellt und den Prozess nicht wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -). - VG Karlsruhe, 29.04.2004 - 3 K 953/04
Baugenehmigung für ein türkisches Konsulat und Nachbarschutz
Es entspricht der Billigkeit, die der notwendig beigeladenen Bauherrin entstandenen außergerichtlichen Kosten dem unterlegenen Nachbarn aufzuerlegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -). - VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04
Zulässigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung / eines Bauvorbescheids für …
Es entspricht der Billigkeit, einen Teil der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen den im Klageverfahren unterlegenen Klägerinnen aufzuerlegen, auch wenn die Beigeladenen keinen Antrag gestellt haben (grundsätzlich: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 -, VBlBW 1998, 57, vom 25.07.1983 - 5 S 1629/83 -, VBlBW 1984, 74 sowie Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -, VBlBW 1996, 437). - VG Karlsruhe, 25.07.2005 - 3 K 3540/04
Verwaltungsgericht weist Klagen der Anwohner gegen Baugenehmigung für neues …
- VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 1801/00
- VG Sigmaringen, 20.06.2001 - 1 K 2542/00
Abrundungssatzung - Inhalt; Nicht-Einfügen einer Garage; Kosten der notwendig …
- VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01
- VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Keine Klagebefugnis eines Konkurrenzunternehmers im Personenbeförderungsrecht
- VG Freiburg, 15.08.2001 - 1 K 76/99
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 78 Abs 3 AsylVfG
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung von Tatsachenfragen bzw Rechtsfragen: Entscheidungserheblichkeit - tragende Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 18.01.1996 - 2 E 34146/94
- VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96.A
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 73 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85
Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer
Auszug aus VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96
Es genügt somit nicht, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Tatsachen- oder Rechtsfrage erst aufgrund bestimmter Verfahrenskonstellationen in einem Berufungsverfahren als entscheidungserheblich erweisen könnte (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 7 B 4.85 -, NVwZ 1985, 576, 577;… Kopp, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 13 zu § 132 VwGO).
- VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09
Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage
Der jeweilige Antragsteller hat deshalb gerade im Hinblick auf die tragenden Gründe des erstinstanzlichen Urteils die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen (Hess. VGH, Beschluss vom 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96.A -, juris). - VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98
Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den …
Der die Zulassung der Berufung unter Hinweis auf § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG begehrende Beteiligte hat deshalb gerade im Hinblick auf die tragenden Gründe des erstinstanzlichen Urteils die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A - mit weiteren Nachweisen). - VGH Hessen, 11.09.2019 - 6 A 1732/17 Im Hinblick auf die tragenden Gründe des erstinstanzlichen Urteils ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen (Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A -, juris).
- OVG Thüringen, 12.01.1999 - 3 ZKO 1371/98
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zum Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen …
3 ZKO 1371/98 2 über den Einzelfall hinausweisenden Tatsachenfragen und damit zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 02. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91, und vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 - NJW 1988, 664 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243; Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1993 - 13 UZ 1990/93 - und vom 22. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A - ESVGH 47, 73 L; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 9 A 1200/92.A - OVG Saarland, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 9 R 127/92 - jeweils zitiert nach juris; ThürOVG, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 2 KO 54/93 - n.v., und vom 23. Februar 1994 - 2 ZO 37/94 - n.v.;… umfassend zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 88 ff.). - VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249
Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Thüringen, 22.12.1999 - 3 ZKO 331/97
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Rücknahmefiktion; Beigeladener; …
3 ZKO 331/97 4 beizutragen (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluß vom 12. Januar 1999 - 3 ZKO 1371/98 - ThürVGRspr 1999, 142; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 02. Oktober 1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91, und vom 22. Oktober 1986 - 3 B 43.86 - NJW 1988, 664 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243; Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1993 - 13 UZ 1990/93 - und vom 22. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A - ESVGH 47, 73 L; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 9 A 1200/92.A - OVG Saarland, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 9 R 127/92 - jeweils zitiert nach juris;… umfassend zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG: GK-AsylVfG 1992 § 78 Rdn. 88 ff.). - OVG Thüringen, 22.12.1997 - 3 ZKO 331/97
Rücknahmefiktion; Beigeladener; Bundesbeauftragter; Berufungskläger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20 Es genügt somit nicht, dass sich eine vom Antragsteller als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Tatsachen- oder Rechtsfrage erst aufgrund bestimmter Verfahrenskonstellationen in einem Berufungsverfahren als entscheidungserheblich erweisen könnte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A -, juris Rdnr. 6 ).
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 ZB 22.30865
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Gehörsverletzung
Eine Grundsatzfrage, mit der sich das Verwaltungsgericht nicht befasst hat, kann hingegen nicht zur Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (…vgl. Seibert a.a.O. § 124 Rn. 152; HessVGH, B.v. 22.7.1996 - 13 UZ 2109/96.A - juris Rn. 6). - VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98
Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs: …
Erforderlich ist somit, dass durch den Antragsteller gerade im Hinblick auf die tragenden Gründe des erstinstanzlichen Urteils die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Juli 1996 - 13 UZ 2109/96.A -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 15 A 1834/03
Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer ärztlichen …
- OVG Thüringen, 27.05.1999 - 3 ZKO 321/99
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht
- OVG Niedersachsen, 08.11.2007 - 1 LA 119/06
- OVG Hamburg, 12.01.2018 - 1 Bf 295/17
Iran; Konversion zum Christentum; vollzogene Taufe: Antrag auf Zulassung der …
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.07.1996 - 6 UE 694/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Maßnahmen des Prüfungsamtes nach einem Täuschungsversuch in der juristischen Staatsprüfung - Auswirkungen weiterer Verfahrensfehler des Prüfungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Täuschung bei Prüfungen - Täuschungsversuch und Verfahrensfehler
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 22.01.1996 - 3 E 1898/94
- VGH Hessen, 18.07.1996 - 6 UE 694/96
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 73 (Ls.)
- DVBl 1997, 619
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90
Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung - …
Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1996 - 6 UE 694/96
Der in dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - wurzelnde Grundsatz der Chancengleichheit, der das gesamte Prüfungsverfahren prägt und beherrscht, erfordert es unter anderem, daß allen Prüflingen im Prüfungsverfahren Gelegenheit gegeben werden muß, ihre Prüfungsleistungen unter möglichst gleichen äußeren Prüfungsbedingungen zu erbringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1990 - 7 C 9.90 - NJW 1991, 442). - VGH Hessen, 20.06.1989 - 6 UE 2779/88
Erstes Juristisches Staatsexamen: Täuschung bei Examenshausarbeit
Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1996 - 6 UE 694/96
Rn. 35 Eine Täuschungshandlung der Klägerin i.S.v. § 18 Abs. 1 JAG liegt vor, da sie in ihrer Examenshausarbeit einen fremden Text in großem Umfange wörtlich übernommen hat, ohne kenntlich zu machen, daß es sich hierbei um eine Fremdleistung handelte (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20.6.1989 - 6 UE 2779/88 - DVBl. 1989, 1277).
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