Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG
Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum Anordnungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.03.1997 - 1 G 424/96
- VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Papierfundstellen
- ESVGH 48, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (12)
- VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, der eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfaßt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12. Oktober 1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, jeweils mit weiteren Nachweisen), ist vom Antragsgegner nicht hinreichend beachtet worden.Zudem muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1991, BVerfGE 85, 36, 57 ff.), d. h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O.).
Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Auswahlentscheidung maßgeblich auf den persönlichen Eindruck abgestellt wird (Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a.a.O.; OVG S.-H., Beschluß vom 28. Oktober 1996, IÖD 1997, 138 f.).
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N. und vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798 ff.). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Die Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein-gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 f.; Urteil des Senats vom 25. Oktober 1978 - 1 UE 93/75 -, ESVGH 29, 40).
- BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-)gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG , Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247) verletzt worden. - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Zudem muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1991, BVerfGE 85, 36, 57 ff.), d. h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (…ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O.). - VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N. und vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798 ff.). - VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85
Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, der eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfaßt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12. Oktober 1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, jeweils mit weiteren Nachweisen), ist vom Antragsgegner nicht hinreichend beachtet worden. - VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93
Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz …
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
In diesen Fällen wird dem Ergebnis der Vorstellungsgespräche (lediglich) die Bedeutung eines Auswahlkriteriums neben anderen beizumessen sein (vgl. zum Vorstehenden Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 - S. 4 f. des Umdrucks; Hamb.OVG, Beschluß vom 16. Oktober 1991, NVwZ-RR 1992, 669 f.). - VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87
Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, der eine faire, chancengleiche Behandlung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfaßt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 -, ESVGH 35, 315 Nr. 172, vom 12. Oktober 1987 - 1 TG 2724/87 - und vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, jeweils mit weiteren Nachweisen), ist vom Antragsgegner nicht hinreichend beachtet worden. - OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 89/96
Konkurrentenverfahren; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlgespräch
Auszug aus VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Auswahlentscheidung maßgeblich auf den persönlichen Eindruck abgestellt wird (…Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a.a.O.; OVG S.-H., Beschluß vom 28. Oktober 1996, IÖD 1997, 138 f.). - VGH Hessen, 25.10.1978 - I OE 93/75
- OVG Hamburg, 16.10.1991 - Bs I 64/91
Auswahlentscheidung; Beförderung; Konkurrentenklage; Beamtenrecht; …
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt deshalb auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 -, BayVBl 2006, S. 91; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 1997, 1 TG 2183/97 -, ZTR 1997, S. 526 ). - BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …
Er könnte nicht sachgerecht darüber entscheiden, ob er die Auswahlentscheidung hinnehmen oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll (vgl. Hess. VGH 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ZTR 1997, 526). - BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 347/09
Konkurrentenklage - Auswahlverfahren - Abbruch
Er könnte nicht sachgerecht darüber entscheiden, ob er die Auswahlentscheidung hinnehmen oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll (vgl. Hessischer VGH 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - juris-Rn. 5, ZTR 1997, 526).
- OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09
Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches …
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36 sowie vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13 und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 30. Juni 2010 - 2 EO 516/09 - n. v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris und vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - DVBl 2011, 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - BayVBl 2006, 91; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ESVGH 48, 78). - VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15
Beförderung
Die Begründung der Auswahlentscheidung muss inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen, d.h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - [...]). - VG Darmstadt, 17.07.2014 - 1 L 721/14
Befangenheit des Beurteilers
Bereits die hiermit einhergehende Möglichkeit der Bewährung auf dem streitbefangenen (höherwertigen) Dienstposten kann - die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung unterstellt - zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers führen, weil sie dessen Anspruch auf Chancengleichheit im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt (ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 13.01.1989 - 1 TG 3873/88 - siehe auch Beschluss vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 - Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - siehe im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 VR 1.09 -). - ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18
Entfristungsklage - Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung
Er könnte nicht sachgerecht darüber entscheiden, ob er die Auswahlentscheidung hinnehmen oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 - ZTR 1997, 526). - VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14
Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen …
Die Begründung der Auswahlentscheidung muss inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen, d.h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (Hess. VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997, - 1 TG 2183/97 -, juris). - OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06
Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates …
Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt deshalb auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295 ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 -, BayVBl 2006, S. 91; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Juni 1997, 1 TG 2183/97 -, ZTR 1997, S. 526 ). - VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung …
Gleichwohl ist vorliegend ein Anordnungsgrund zu bejahen, weil in Fällen der vorliegenden Art, also dann, wenn es um die vorläufige oder auch kommissarische Übertragung von Leitungsfunktionen im Schulbereich geht, die ausgewählte Bewerberin deshalb einen Vorsprung erhält, weil ihr bereits die Möglichkeit der Bewährung gegeben wird, was sich - die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung unterstellt - jedoch als Verletzung des sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruchs der Konkurrentin darstellen würde, weil es deren Anspruch auf Chancengleichheit im Auswahlverfahren gefährdet, wenn nicht gar vereitelt (ebenso Hess.VGH, Beschluß vom 13.01.1989 - 1 TG 3873/88 - siehe auch Beschluß vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 -).Die gerichtliche Prüfung hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 17.06.1997 - 1 TG 2183/97 -).
- VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12
Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 S 3097/07
Treffen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Dokumentation der …
- VG Würzburg, 21.08.2019 - W 1 E 19.835
Konkurrentenstreit zwischen einem Beamten und einem Angestellten
- VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom
- VGH Hessen, 08.06.1999 - 1 TG 1829/99
Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Abwägungsbericht
- VG München, 02.02.2017 - M 5 E 16.3009
Fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen bei externen und internen Bewerbern
- VG Wiesbaden, 06.08.2008 - 8 L 251/08
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung in einem …
- VG Würzburg, 22.06.2022 - W 1 E 22.1003
Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A …
- OVG Sachsen, 20.11.2018 - 2 B 355/18
Konkurrentenstreit; Obergerichtsvollzieher mit Zulage; Dokumentation der …
- VG Gelsenkirchen, 17.12.2007 - 12 L 1055/07
Beförderung, Auswahlverfahren, Abbruch, Sachlicher Grund, Anforderungsprofil, …
- VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
- VG München, 17.01.2017 - M 5 E 16.3178
Einstweilige Anordnung gegen eine nicht auf der Grundlage eines fehlerfreien …
- VGH Hessen, 21.12.2009 - 1 B 3048/09
- VG Wiesbaden, 01.04.2008 - 8 E 735/07
Entschädigung wegen Benachteiligung eines behinderten Beamten
- VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 1939/09
Beeinträchtigung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch vorzeitige …
- VG Wiesbaden, 30.12.2008 - 8 L 1178/08
Nachschieben einer fehlenden Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren; …
- VG Frankfurt/Main, 17.02.2004 - 9 G 6904/03
Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers mit einem Beförderungsbewerber
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, Art 3 Abs 1 GG
Gewährung finanzieller Hilfen zur Erfüllung von Exportverträgen mit den RGW-Ländern - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.02.1994 - 1 E 811/93
- VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94
Papierfundstellen
- ESVGH 48, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95
Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …
Auszug aus VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94
Die Richtlinien entziehen sich im übrigen der eigenständigen Interpretation durch das Gericht (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.1996 - 11 C 5.95 -, DVBl. 1996, 814). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94
Die Beklagte hat im übrigen auch das private Interesse der Gemeinschuldnerin am Behaltendürfen des zuviel gezahlten Betrages einerseits und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung einer der Rechtslage entsprechenden Vermögenslage andererseits in der gebotenen Weise berücksichtigt (vgl. BVerwG, U. v. 12.03.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85). - BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79
Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher …
Auszug aus VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94
Für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte, wobei Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen müssen (BVerwG, U. v. 18.06.1980 - 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223 [228 f.]). - BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 49/82
Auszug aus VGH Hessen, 12.06.1997 - 8 UE 1618/94
In Betracht kommen dabei auch die Umstände vor und bei Ergehen der behördlichen Maßnahmen (BSG, U. v. 21.06.1983 - 4 RJ 49/82 -, Reg Nr. 11822 -).
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 AuslG
Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für Familien und Alleinstehende mit Kindern nach langjährigem Aufenthalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 16.04.1997 - 4 G 4239/96
- VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Papierfundstellen
- ESVGH 48, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Ob diese Zweifel - insbesondere mit Blick auf die insoweit von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu BVerfG, B. v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62) - ebenfalls als ernstlich zu qualifizieren sind, kann angesichts der schon aus den oben dargelegten anderen Gründen gebotenen Zulassung der Beschwerde auf sich beruhen. - VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97
Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn nach der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der vom Antragsteller dargelegten Umstände der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (Hess. VGH, Be. v. 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - u. v. 30.04.1997 - 7 TZ 1178/97 -). - VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95
Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer - …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen.
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/91
Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung der obersten …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93
Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
Hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein - wie der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz durch Erlaß vom 29. August 1996 - II A 43 (B) - 23 d - zur Rücknahme der Aufenthaltsbefugnisse angewiesene Antragsgegner meint - zusätzliches Erfordernis des Inhalts, daß mindestens zwei Familienangehörige vor dem Stichtag eingereist sein müssen, sind Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Härtefallregelung, die wegen ihres rechtssatzvertretenden Charakters entsprechend klar und bestimmt gefaßt sein muß (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 17.02.1993 - 11 S 1451/93 -, NVwZ 1994, 400, u. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 13.07.1994 - 17 B 2830/93 -, EZAR 015 Nr. 5; ferner Hess. VGH, B. v. 27.07.1995 - 12 TG 2342/95 -, ESVGH 45, 298 = InfAuslR 1996, 116), nicht zu entnehmen. - VG Gießen, 06.12.1996 - 7 G 1347/96
Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde: Bleiberecht aufgrund …
Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97
In Anbetracht dessen besteht auch für eine einschränkende Auslegung des Abschnitts "Personenkreis", Abs. 1, Satz 2, der Härtefallregelung dahingehend, daß die der Einreise vor dem 1. Juli 1990 gleichgestellte Geburt ebenfalls vor diesem Stichtag erfolgt sein müsse (so aber VG Gießen, B. v. 06.12.1996 - 7 G 1347/96 -, HessVGRspr. 1997, 40), kein Anlaß.
- VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98 Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Interpretationshinweise überhaupt bzw. in der gleichen Weise veröffentlicht worden sind wie der bezuggenommene Erlaß selbst (Auseinandersetzung mit HessVGH, Beschl. v. 13.6.1997 - 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).
Hierbei berufen sie sich maßgeblich auf den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).
Rn. 13 Eine Auslegung des Erlasses dahin, daß es genügt, wenn ein Familienangehöriger vor dem Stichtag eingereist ist, kommt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230) nicht in Betracht.
- VG Darmstadt, 02.04.2003 - 4 E 2464/01
Altfallregelung bei im Bundesgebiet geborenen Kindern
Diese Auslegung des Beschlusstextes der Innenministerkonferenz, die im wesentlichen dem dort genannten Erlass vom 22. August 1997 für die frühere Härtefallregelung des Jahres 1996 entspricht und die möglicherweise eine Reaktion auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juni 1997, 7 TZ 1796/97, darstellt, ist nicht geeignet, den eindeutigen Wortlaut des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 in der von der hessischen obersten Landesbehörde gewünschten einengenden Weise rechtlich fehlerfrei zu "präzisieren".Dieser Interpretation des Satzes 2 in Nr. 3.1 der Härtefallkriterien widerspricht bereits das dort im Singular verwendete Wort "Ausländer" (vgl. hierzu: HessVGH, Beschluss vom 13. Juni 1997, a. a. O., S. 231).
- VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für …
Rn. 4 Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob Zweifel an der Richtigkeit eines Beschlusses dann ernstlich sind, wenn die Entscheidung als grob ungerecht anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -), oder bereits dann, wenn nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -). - VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob Zweifel "ernstlich" im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sind, wenn die Entscheidung als "grob ungerecht" anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -) oder wenn "nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg" (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -). - VG Darmstadt, 09.09.2003 - 7 E 2815/00
Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung
9, 67), der zur Abschiebestoppregelung nach § 54 AuslG erging, und auch der Beschluss vom 13.06.1997 (7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230) lassen sich, soweit sie überhaupt einen Rechtssatzcharakter entsprechender Erlasse annehmen sollten, nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr aufrecht erhalten.
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