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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19911
Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98 (https://dejure.org/2000,19911)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - C-381/98 (https://dejure.org/2000,19911)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - C-381/98 (https://dejure.org/2000,19911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingmar

  • EU-Kommission PDF

    Ingmar GB Ltd gegen Eaton Leonard Technologies Inc.

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständiger Handelsvertreter, der seine Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ausübt - In einem Drittland ansässiger Unternehmer - Klausel, nach der der Handelsvertretervertrag dem Recht des Staates der Niederlassung des Unternehmers unterliegt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-215/97

    Bellone / Yokohama - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98
    Aufl., Nr. 684.6: - Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bestimmt: "Handelsvertreter im Sinne dieser Richtlinie ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für eine andere Person (im Folgenden Unternehmer genannt) den Verkauf oder den Ankauf von Waren zu vermitteln oder diese Geschäfte im Namen und für Rechnung des Unternehmers abzuschließen." 7: - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-215/97 (Bellone, Slg. 1998, I-2191, Randnr. 10).

    Im Urteil Bellone haben Sie ausgeführt, dass "[d]ie Richtlinie ... Personen schützen [soll], die Handelsvertreter gemäß den Bestimmungen der Richtlinie sind" (Randnr. 13).

    29: - Urteil Bellone (Randnr. 14).

    30: - Urteil Bellone (Randnr. 15).

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98
    9: - Vgl. A. Stathopoulos, dem zufolge "der räumliche Anwendungsbereich der Gemeinschaftsrechtsordnung grundsätzlich der des .Hoheitsgebiets' der Mitgliedstaaten im geographischen und verfassungsrechtlichen Sinne mit seinen natürlichen Verlängerungen im Erdreich sowie im See- (Küstenmeer) und Luftraum ist", "Commentaire du TCE, article 299", Commentaire article par article des traités UE et CE, Helbing & Lichtenhahn, Dalloz, Bruylant 1999, S. 1887, Nr. 3.10: - A. a. O., Nr. 7.11: - Vgl. J. Groux, ".Territorialité' et droit communautaire", RTDE, Nr. 1, Januar-März 1987, S. 5.12: - Urteil vom 27. September 1988 in den Rechtssachen 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85 (Slg. 1988, 5193).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-104/95

    Kontogeorgas / Kartonpak

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98
    21: - Für die Auslegung anhand des Wortlauts, des Zusammenhangs und der Zielsetzung der Richtlinie vgl. z. B. Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-104/95 (Kontogeorgas, Slg. 1996, I-6643, Randnrn.
  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98
    1998, C 27, S. 34.23: - Artikel 1 Absatz 1.24: - Vgl. Urteil vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94 (Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnrn.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-381/98
    Das mit Artikel 117 Absatz 1 verfolgte Ziel ist klar: "Die Mitgliedstaaten sind sich über die Notwendigkeit einig, auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinzuwirken und dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen." Auch wenn die aufgezählten sozialen Ziele "im Wesentlichen programmatischen Charakter" haben, haben Sie ausgeführt, dass sie deshalb nicht ohne jede Rechtswirkung seien und dass sie wichtige Anhaltspunkte u. a. für die Auslegung anderer Vorschriften des Vertrages und des sekundären Gemeinschaftsrechts im Sozialbereich darstellten (Urteil vom 17. März 1993 in den Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-64/21

    Rigall Arteria Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG …

    {FN:18} Vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Ingmar (C-381/98, EU:C:2000:230, Nrn. 81 bis 91) und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Agro Foreign Trade & Agency (C-507/15, EU:C:2016:809, Nrn. 36 und 37).
  • EuG, 29.03.2001 - T-18/01

    Goldstein / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeit - …

    Die Auslegung der Richtlinien 77/249 und 98/5 durch den Antragsteller stützt sich fast ausschließlich auf ein Zitat aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-381/98 (Ingmar GB, Urteil vom 9. November 2000, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 29.03.2001 - T-302/00

    Goldstein / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeit - …

    Die Auslegung der Richtlinie 93/16 durch den Antragsteller stützt sich fast ausschließlich auf ein Zitat aus den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-381/98 (Ingmar GB, Urteil vom 9. November 2000, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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