Rechtsprechung
| EuGH, 21.12.2011 - C-250/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Befreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Kraftstoff, den der Vercharterer eines Luftfahrzeugs stellt, das die ...
- Europäischer Gerichtshof
Haltergemeinschaft LBL
Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Befreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Kraftstoff, den der Vercharterer eines Luftfahrzeugs stellt, das die ...
- EU-Kommission
Haltergemeinschaft LBL GbR gegen Hauptzollamt Düsseldorf.
- EU-Kommission
Haltergemeinschaft
Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Befreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Kraftstoff, den der Vercharterer eines Luftfahrzeugs stellt, das die ...
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt
- Betriebs-Berater
Einschränkende Rechtsprechung zur Befreiung von der Energiesteuer für die Luftfahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; Befreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Vercharterer eines Luftfahrzeugs gestellten Kraftstoffs bei Flügen mir anderen Zwecken als der entgeltlichen Erbringung einer Luftfahrt-Dienstleistung; ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 20. Mai 2010 - Haltergemeinschaft LBL GbR gegen Hauptzollamt Düsseldorf
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Düsseldorf - Auslegung von Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08
- EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
- FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 4605/08
Papierfundstellen
- BB 2012, 624
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Es ist deshalb der Auffassung, dass die Antwort auf die bereits im Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (Deutschland) vom 1. Dezember 2009 in der Rechtssache C-79/10 gestellte erste Frage, ob ein Unternehmen, das kein Luftfahrtunternehmen sei, für Flüge zu kommerziellen Zwecken die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 zustehe, auch für den vorliegenden Ausgangsrechtsstreit entscheidend sei.Steht auch - vorbehaltlich der Bejahung der ersten Frage des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 1. Dezember 2009 im bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen C-79/10 anhängigen Vorabentscheidungsverfahren - einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zu stellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 zu?.
Rn. 19 Folglich sind die Bestimmungen über diese Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der Richtlinie 2003/96 verfolgten Ziele autonom auszulegen (Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
Hieraus folgt, dass diese Richtlinie keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (Urteil Systeme Helmholz, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Zu der Frage, wonach es sich bestimmt, ob das Luftfahrzeug zu gewerblichen Zwecken oder für die private nichtgewerbliche Luftfahrt im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 genutzt wird, ist dem Urteil Systeme Helmholz zu entnehmen, dass diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehält, sie aber nur anwendbar ist, wenn das Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.
- EuGH, 01.03.2007 - C-391/05
Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Rn. 18 Divergierende Auslegungen der in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Befreiungsverpflichtungen auf nationaler Ebene würden aber nicht nur das Ziel der Harmonisierung der unionsrechtlichen Regelung und die Rechtssicherheit beeinträchtigen, sondern brächten auch die Gefahr einer Ungleichbehandlung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer mit sich (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 21, und vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 23). - EuGH, 01.04.2004 - C-389/02
Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft
Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Rn. 18 Divergierende Auslegungen der in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Befreiungsverpflichtungen auf nationaler Ebene würden aber nicht nur das Ziel der Harmonisierung der unionsrechtlichen Regelung und die Rechtssicherheit beeinträchtigen, sondern brächten auch die Gefahr einer Ungleichbehandlung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer mit sich (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 21, und vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 23). - EuGH, 10.11.2011 - C-505/10
Sea Fighter - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiung …
Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-250/10
Rn. 21 Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht hervor, dass die fragliche Befreiung voraussetzt, dass die Energieerzeugnisse als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf die Schifffahrt, Urteil vom 10. November 2011, Sea Fighter, C-505/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
- EuGH, 07.03.2018 - C-31/17
Cristal Union - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …
Rn. 24 Als Zweites ist hinsichtlich der Systematik der Richtlinie 2003/96 darauf hinzuweisen, dass diese gewiss keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 19).Rn. 33 Würde im Fall einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage wie der des Ausgangsverfahrens die Befreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der Richtlinie 2003/96 allein deshalb versagt, weil sie nicht nur elektrischen Strom, sondern auf kombinierte Weise Wärme und elektrischen Strom erzeugt, könnte dies jedoch - wie die Umstände des Ausgangsverfahrens zeigen - zu einer Ungleichbehandlung der Stromerzeuger führen, was wiederum zu für das Funktionieren des Binnenmarkts im Energiesektor schädlichen Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 17 und 18).
- EuGH, 13.07.2017 - C-151/16
Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Bestimmungen über die Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen (…Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 19).Rn. 25 Nach dem Wortlaut von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96 setzt die dort vorgesehene Befreiung voraus, dass die Energieerzeugnisse als Kraftstoff für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Union verwendet werden (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2011, Sea Fighter, C-505/10, EU:C:2011:725, Rn. 20, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 21).
Rn. 32 Außerdem folgt aus dem Ziel der Richtlinie 2003/96, das darin besteht, dass Mitgliedstaaten Energieerzeugnisse besteuern, dass diese Richtlinie keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (…Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 23).
- BFH, 20.05.2014 - VII R 29/12
Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für …
Vielmehr hat er in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten ist.Abzustellen ist auf die konkrete Verwendung des Flugzeugs, d.h. auf die jeweilige Luftfahrttätigkeit, die unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen dienen muss (EuGH-Urteil in ZfZ 2012, 98, Rz 24 und 25).
- BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen
Rn. 9 Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.Rn. 21 Nach dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 98 behält diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung zwar nicht allein Luftfahrtunternehmen vor, jedoch kann die Steuerbegünstigung in anderen Fällen als bei der Beförderung von Sachen oder Personen durch Luftfahrtunternehmen nur dann gewährt werden, wenn ein Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.
- FG Düsseldorf, 27.06.2012 - 4 K 4372/08
Firmenjet ist von Energiesteuer befreit
Auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, und vom 21.12.2011, C-250/10, komme eine Erstattung nicht in Betracht.Ob das das Flugzeug betreibende Unternehmen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen ist, ist dabei unerheblich (EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
Rn. 33 Dass sie ihre Dienstleistungen jedenfalls hinsichtlich des Flugbetriebs nicht auf dem Markt anbot, ist unerheblich, weil sie diese Dienstleistungen entgeltlich angeboten hat (s. EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
- BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - …
Rn. 11 Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 keinen Rechtssatz aufgestellt, nach dem der nationale Gesetzgeber die Steuerbefreiung für andere Energieerzeugnisse als Flugturbinenkraftstoff von zusätzlichen Voraussetzungen als denen vom EuGH in seiner Entscheidung in ZfZ 2012, 98 genannten, abhängig machen könnte.
- BFH, 08.07.2014 - VII R 9/13
Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für Mineralöl- …
Denn dieser hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10, -Haltergemeinschaft- (Slg. 2011, I-214*; ZfZ 2012, 98) darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten ist.Wie bereits ausgeführt, hat er in seinem Urteil in Slg. 2011, I-214*, ZfZ 2012, 98 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten ist.
- FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08
Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der …
Rn. 15 Dazu führt er aus: Auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, und vom 21.12.2011, C-250/10, komme eine Erstattung nicht in Betracht.Ob das das Flugzeug betreibende Unternehmen ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen ist, ist dabei unerheblich (EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
Rn. 27 Dass sie ihre Dienstleistungen jedenfalls hinsichtlich des Flugbetriebs nicht auf dem Markt anbot, ist unerheblich, weil sie diese Dienstleistungen entgeltlich angeboten hat (s. EuGH-Urteil vom 21.12.2011, C-250/10, Rz. 24).
- BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - …
Rn. 11 Auf diese Frage hat der EuGH mit Urteil vom 21. Dezember 2011 C-250/10 (ZfZ 2012, 98) wie folgt geantwortet:.Rn. 22 Nach dem Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 98 behält diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung zwar nicht allein Luftfahrtunternehmen vor, jedoch kann die Steuerbegünstigung in anderen Fällen als bei der Beförderung von Sachen oder Personen durch Luftfahrtunternehmen nur dann gewährt werden, wenn ein Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.
- FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
Da Art. 14 Abs. 1 RL 2003/96/EG die für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom geltenden zwingenden Ausnahmen abschließend aufzähle, dürfe er nicht weit ausgelegt werden, weil sonst der durch die Richtlinie eingeführten harmonisierten Besteuerung jede praktische Wirksamkeit genommen würde (…EuGH, Urteile vom 7. März 2018, C-31/17, Cristal Union, Rn. 24;… vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, juris, Rn. 23; vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, Rn. 19;… vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Rn. 36;… vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerk Lippe-Ems, C-5/14, Rn. 45). - BFH, 17.07.2012 - VII R 28/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - …
- BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12
Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht …
- FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20
Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer …
- BFH, 14.05.2014 - VII B 117/12
Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht …
- FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 4605/08
Anspruch auf die Vergütung der Energiesteuer i.R.e. Vercharterung eines zum Teil …
- FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 85/19
Energiesteuer: Steuerentlastung bei Verwendung von Bunkerdiesel für die …
- BFH, 17.07.2012 - VII R 14/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - …
- BFH, 06.11.2012 - VII R 33/09
Keine Energiesteuerbefreiung bzw. Mineralölsteuerbefreiung für Flüge von …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-571/21
RWE Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-31/17
Cristal Union - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …
- FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11
Vergütung von Energiesteuer bei Verwendung des Flugbenzins i.R.e. privaten …
- FG Hamburg, 26.10.2021 - 4 K 122/18
Stromsteuerbefreiung für Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit
- FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3189/08
Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich …
- FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3912/08
Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich …
- FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3856/14
- FG Hamburg, 10.12.2015 - 4 K 95/15
Zollrecht: Einreisefreimenge bei der Einfuhr von Zigaretten auf dem Luftweg
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