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Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.2012 - C-137/11, Partena   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28110
EuGH, 27.09.2012 - C-137/11, Partena (https://dejure.org/2012,28110)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - C-137/11, Partena (https://dejure.org/2012,28110)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - C-137/11, Partena (https://dejure.org/2012,28110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 13 und 14c - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Selbständige - System der sozialen Sicherheit - Mitgliedschaft - Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Partena

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 13 und 14c - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Selbständige - System der sozialen Sicherheit - Mitgliedschaft - Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine ...

  • EU-Kommission

    Partena

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 13 und 14c - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Selbständige - System der sozialen Sicherheit - Mitgliedschaft - Person, die in einem Mitgliedstaat abhängig beschäftigt ist oder keine ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour du travail de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 21. März 2011 - Partena ASBL/Les tartes de Chaumont-Gistoux SA

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 1408/71 Art 13, EWGV 1408/71 Art 13 ff, EWGV 1408/71 Art 14c, AEUV Art 21
    Sozialstatut der Selbstständigen, Vereinbarkeit mit Grundfreiheiten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 dieser Verordnung zum Ausdruck (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 2012, Hudzinski und Wawrzyniak, C-611/10 und C-612/10, Randnr. 41).

    Rn. 46 Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht des Zwecks des Art. 48 AEUV auszulegen sind, der in der Herstellung größtmöglicher Freizügigkeit für die Wanderarbeitnehmer besteht (vgl. Urteil Hudzinski und Wawrzyniak, Randnr. 53).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in …

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 55 Wie der Gerichtshof zu Art. 14d Abs. 2 der Verordnung entschieden hat, verpflichtet dieser die Mitgliedstaaten, die Erwerbstätigen, für die Art. 14c Buchst. b der Verordnung gilt, nicht schlechter zu behandeln als diejenigen, die ihre gesamten Tätigkeiten in nur einem Mitgliedstaat ausüben (vgl. Urteil vom 9. März 2006, Piatkowski, C-493/04, Slg. 2006, I-2369, Randnr. 27).

    Rn. 59 Zwar lässt das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt, und es ist in Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene Sache des Rechts des jeweils betroffenen Mitgliedstaats, die rechtlichen Voraussetzungen oder die Verpflichtung, sich bei einem Sozialversicherungssystem zu versichern, festzulegen; wichtig ist aber, dass der betreffende Mitgliedstaat bei der Ausübung seiner Zuständigkeit das Unionsrecht beachtet (vgl. u. a. Urteil Piatkowski, Randnrn.

  • RG, 16.06.1898 - 1606/98

    1. Kann durch das bloße Aufdrehen der Bremse an einzelnstehenden …

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 14c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (…ABl. L 149, S. 2), in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 (…ABl. L 209, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Verordnung Nr. 1408/71) und von Art. 21 AEUV.

    Das Unionsrecht, insbesondere Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und Art. 14c Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung sowie deren Anhang VII, steht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden insoweit entgegen, als diese es einem Mitgliedstaat erlaubt, bei der Führung der Geschäfte einer in seinem Hoheitsgebiet steuerpflichtigen Gesellschaft von einem anderen Mitgliedstaat aus unwiderlegbar zu vermuten, dass diese Tätigkeit in seinem Hoheitsgebiet ausgeübt wird..

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 56 Bei der Auslegung des Begriffs "Ort der Ausübung" der Tätigkeit als Begriff des Unionsrechts ist zu beachten, dass Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, nach ständiger Rechtsprechung entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen sind (vgl. u. a. Urteil vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-340/94

    De Jaeck / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 50 Mit den Begriffen "abhängige Beschäftigung" und "selbständige Tätigkeit" im Sinne der Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 sind die Tätigkeiten gemeint, die im Rahmen der Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet diese Tätigkeiten ausgeübt werden, als solche angesehen werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 34, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, Slg. 1997, I-609, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-221/95

    Inasti / Hervein und Hervillier

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 50 Mit den Begriffen "abhängige Beschäftigung" und "selbständige Tätigkeit" im Sinne der Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 sind die Tätigkeiten gemeint, die im Rahmen der Anwendung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet diese Tätigkeiten ausgeübt werden, als solche angesehen werden (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1997, de Jaeck, C-340/94, Slg. 1997, I-461, Randnr. 34, sowie Hervein und Hervillier, C-221/95, Slg. 1997, I-609, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-489/09

    Vandoorne - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil C Abs. 1 und Art. 27 …

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-137/11
    Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 27. Januar 2011, Vandoorne, C-489/09, Slg. 2011, I-225, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) kann der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit einer Bestimmung des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits selbst zu beurteilen.
  • EuGH, 24.06.2015 - C-207/14

    Hotel Sava Rogaška - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Partena, C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 56).
  • EuGH, 11.12.2025 - C-743/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft …

    Rn. 48 Die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Ort der Tätigkeit liegt, stellt nämlich die allgemeine Regel für das mit der Verordnung Nr. 883/2004 geschaffene System dar (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 2012, Partena, C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 49 und 57) und die Anwendung der Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats der betreffenden Person die untergeordnete Regel, die nur dann eingreift, wenn diese Rechtsvorschriften eine Anknüpfung an das Arbeitsverhältnis aufweisen (…vgl. entsprechend Urteil vom 19. März 2015, Kik, C-266/13, EU:C:2015:188, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit dem Begriff "Ort der Ausübung" einer Tätigkeit ist indes der Ort gemeint, wo die betreffende Person die mit dieser Tätigkeit verbundenen Handlungen konkret ausführt (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 2012, Partena, C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-743/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit - …

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 27. September 2012, Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 49).

    {FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 57).

  • BSG, 05.03.2026 - B 12 KR 7/24 R

    Soziale Sicherheit - LKW-Fahrer im Straßengütertransport - Ausübung der Tätigkeit …

    Demzufolge ist auf den Ort der Tätigkeit abzustellen, also den Ort, wo die betreffende Person die mit dieser Tätigkeit verbundenen Handlungen konkret ausführt (vgl EuGH Urteil vom 11.12.2025 - C-743/23 - RdNr 48 unter Hinweis auf EuGH Urteil vom 27.9.2012 - C - 137/11 - RdNr 57).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-662/13

    Surgicare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Der Gerichtshof kann dem vorlegenden Gericht hierzu allerdings im Rahmen der Vorabentscheidung alle zweckdienlichen Hinweise geben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Partena, C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13

    de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher …

    Vgl. auch Urteil Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-47/13

    Grund - Landwirtschaft - Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz - Definition von …

    {FN:28} - Vgl. z. B. Urteil vom 27. September 2012, Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-809/18

    EUIPO/ John Mills - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Marke, …

    {FN:18} Urteile vom 24. Juni 2015, Hotel Sava Rogaška (…C-207/14, EU:C:2015:414, Rn. 25), vom 27. September 2012, Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 56), und vom 10. März 2005, easyCar (…C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-127/14

    Surmačs - Richtlinie 94/19/EG - Einlagensicherungssystem - Ausnahme …

    Vgl. in diesem Sinne außerdem Urteile Partena (C-137/11, EU:C:2012:593, Rn. 56) und Koushkaki (…C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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