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Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2012 - C-552/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36181
EuGH, 22.11.2012 - C-552/10 P (https://dejure.org/2012,36181)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-552/10 P (https://dejure.org/2012,36181)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-552/10 P (https://dejure.org/2012,36181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 121/2006 - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien - Beschluss 2006/38/EG - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 8 Abs. 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren

  • Europäischer Gerichtshof

    Usha Martin / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 121/2006 - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien - Beschluss 2006/38/EG - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 8 Abs. 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren

  • EU-Kommission

    Usha Martin / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 121/2006 - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien - Beschluss 2006/38/EG - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 8 Abs. 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Annahme von Verpflichtungen im Rahmen eines Antidumpingverfahrens zur Einfuhr von Kabeln und Seilen aus Stahl; unbegründetes Rechtsmittel eines indischen Unternehmens gegen Abweisung der Nichtigkeitsklage; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 121/2006: Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien - Beschluss 2006/38/EG - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 8 Abs. 9 - Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 24. November 2010 von der Usha Martin Ltd gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 in der Rechtssache T-119/06, Usha Martin/Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 1858/2005, EGV 121/2006, EGBes 572/99
    Antidumping-Verfahren, Mindestpreisverpflichtung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010, Usha Martin/Rat und Kommission (T"119/06), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2006/38/EG der Kommission vom 22. Dezember 2005 zur Änderung des Beschlusses ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Import von beschreibbaren CDs …

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-552/10
    Rn. 27 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 3. September 2009, Moser Baer India/Rat, C-535/06 P, Slg. 2009, I-7051, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2010 - T-119/06

    Usha Martin / Rat und Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus …

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-552/10
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Usha Martin Ltd die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. September 2010, Usha Martin/Rat und Kommission (T-119/06, Slg. 2010, II-4335, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2006/38/EG der Kommission vom 22. Dezember 2005 zur Änderung des Beschlusses 1999/572/EG über die Annahme von Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien (…ABl. 2006, L 22, S. 54, im Folgenden: streitiger Beschluss) und der Verordnung (EG) Nr. 121/2006 des Rates vom 23. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien (…ABl. L 22, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat.
  • EuG, 04.07.2002 - T-340/99

    Arne Mathisen / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-552/10
    Was die Behauptung betreffe, der zweite Satz der Randnr. 51 des angefochtenen Urteils könne zu der Annahme führen, dass die Rechtsmittelführerin die Schwere der Verstöße gegen die Verpflichtung anerkannt habe, so verweise diese Randnummer nur auf das Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat (T-340/99, Slg. 2002, II-2905), und auf die beiden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten, damit die Kommission die Annahme einer Verpflichtung rechtmäßig widerrufen und einen endgültigen Antidumpingzoll einführen könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-64/25
    {FN:47} Judgment of 22 November 2012, Usha Martin v Council and Commission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, paragraph 36).

    {FN:48} See judgment of 22 November 2012, Usha Martin v Council and Commission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, paragraphs 35 and 36; see also paragraph 24).

    See judgment of 22 November 2012, Usha Martin v Council and Commission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, paragraph 32).

    {FN:52} Judgment of 22 November 2012, Usha Martin v Council and Commission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, paragraph 32).

  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte; …

    Aufgrund der Pflichtverletzungen von S. war die Kommission zum Widerruf berechtigt und gehalten, den Einführern von Solarmodulen von S. Antidumpingzölle aufzuerlegen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-552/10 P Usha Martin Rn. 32 ff.).
  • EuG, 08.07.2020 - T-110/17

    Jiangsu Seraphim Solar System/ Kommission - Dumping - Einfuhren von …

    Rn. 47 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung implizit, aber notwendig von der Zulässigkeit der Klage eines ausführenden Herstellers gegen die Rechtsakte ausgeht, mit denen die Annahme einer Verpflichtung widerrufen und ein endgültiger Antidumpingzoll auf die von ihm hergestellten und auf den Markt der Union ausgeführten Erzeugnisse eingeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2010, Usha Martin/Rat und Kommission, T-119/06, EU:T:2010:369, auf Rechtsmittel bestätigt durch Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission, C-552/10 P, EU:C:2012:736).

    Außerdem liegt es auf der Hand, dass die Ausübung der Kontrolle der Verpflichtungen durch die Kommission von der Verlässlichkeit der Dokumente abhängig ist, die in Durchführung der vom betroffenen Ausführer eingegangenen Verpflichtung vorgelegt werden (Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission, C-552/10 P, EU:C:2012:736, Rn. 35).

    Rn. 97 Zum anderen musste nach dem Zweck von Art. 8 der Verordnung Nr. 1225/2009 auch die Klägerin gemäß der von ihr unterschriebenen Verpflichtung nicht nur deren tatsächliche Einhaltung sicherstellen, sondern auch für eine wirksame Überwachung der Durchführung dieser Verpflichtung in Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen des Vertrauensverhältnisses sorgen, auf dem die Annahme einer solchen Verpflichtung durch die Kommission beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission, C-552/10 P, EU:C:2012:736, Rn. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-439/20

    Kommission/ Jiangsu Seraphim Solar System - Rechtsmittel - Dumping - Subventionen …

    {FN:16} Das Gericht bezieht sich auf das Urteil vom 9. September 2010, Usha Martin/Rat und Kommission (T-119/06, EU:T:2010:369), das im Rechtsmittelverfahren durch Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission (C-552/10 P, EU:C:2012:736), bestätigt wurde.

    {FN:51} Vgl. zu Art. 8 der Antidumping-Grundverordnung Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, Rn. 36 in Verbindung mit Rn. 24).

    {FN:52} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission (C-552/10 P, EU:C:2012:736, Rn. 32).

  • EuG, 14.01.2015 - T-507/13

    SolarWorld u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren von …

    Rn. 41 Im Hinblick auf Unternehmen, die eine Verpflichtung anbieten, hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Entscheidungen der Kommission über einen Widerruf der Annahme der Verpflichtung und der Verordnung des Rates zum Erlass eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren dieses Ausführers Gegenstand einer Klage des betroffenen Ausführers vor den Unionsgerichten sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin/Rat und Kommission, C-552/10 P, Slg, EU:C:2012:736).

    Rn. 44 Im Hinblick auf die Verpflichtungen im Sinne der Antidumpinggrundverordnung ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung das Ziel von Art. 8 der Antidumpinggrundverordnung die Beseitigung der schädigenden Wirkungen des Dumpings für die Industrie der Union ist, wobei klarzustellen ist, dass dieses Ziel im Wesentlichen auf der Pflicht des Ausführers zur Zusammenarbeit sowie auf der Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der von diesem eingegangenen Verpflichtung beruht (Urteil Usha Martin/Rat und Kommission, oben in Rn. 41 angeführt, EU:C:2012:736, Rn. 36).

    Rn. 47 Nach dieser die Verpflichtungen betreffenden Vorschrift kann die Kommission, wenn das Vorliegen von Dumping und Schädigung festgestellt wurde, zufriedenstellende freiwillige Verpflichtungsangebote annehmen, in denen sich die Ausführer verpflichten, ihre Preise zu ändern, um die Ausfuhr der betroffenen Waren zu Dumpingpreisen zu vermeiden, sofern sie davon überzeugt ist, dass die schädigenden Wirkungen des Dumpings durch diese Verpflichtung beseitigt werden (Urteil Usha Martin/Rat und Kommission, oben in Rn. 41 angeführt, EU:C:2012:736, Rn. 22).

  • FG Hamburg, 01.07.2019 - 4 K 180/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Befreiung von Antidumpingzoll auf die …

    In der Rechtsprechung des EuGH ist geklärt, dass der Widerruf der Annahme eines Verpflichtungsangebots sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen muss (EuGH, Urteil vom 22. November 2012, Usha Martin Ltd, C 552/10 P, Rn. 32).
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