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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2012 - C-42/12 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38296
EuGH, 29.11.2012 - C-42/12 P (https://dejure.org/2012,38296)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - C-42/12 P (https://dejure.org/2012,38296)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - C-42/12 P (https://dejure.org/2012,38296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erklärt Richtlinie für grenzüberschreitenen Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten für nichtig - Wirkungen der Richtlinie wird für begrenzten Zeitraum weiter aufrechterhalten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hrbek / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 15. November 2011, Hrbek / HABM " Outdoor Group (ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT) (T"434/10), mit dem das Gericht eine Klage des Anmelders der Bildmarke, die die Wortelemente "ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT" ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 12.06.2019 - C-705/17

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 4 …

    Jedoch geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Feststellung des Vorliegens einer solchen Verwechslungsgefahr wegen der Wechselwirkung der hierbei relevanten Faktoren nicht im Voraus und in jedem Fall ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu Beschluss vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:765, Rn. 63, …und Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 48 und 61 bis 64).
  • EuGH, 08.11.2016 - C-43/15

    BSH / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit den …

    Rn. 61 Der Gerichtshof hat nämlich unter Zurückweisung eines ähnlichen wie des von BSH im Rahmen ihres zweiten Rechtsmittelgrundes geltend gemachten Vorbringens bereits mehrfach entschieden, dass die Unterscheidungskraft einer älteren Marke zwar im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen ist, aber nur einen der bei dieser Beurteilung zu berücksichtigenden Faktoren darstellt (vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:765, Rn. 61, …und vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 22).
  • EuGH, 07.05.2015 - C-343/14

    Adler Modemärkte / HABM

    Rn. 39 Soweit im Übrigen das Vorbringen von Adler darauf hinausläuft, dass die ältere Marke BLUMARINE beschreibend sei, was einem begrifflichen Vergleich der fraglichen Zeichen entgegenstehen könne, ist darauf hinzuweisen, dass die begriffliche Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen unabhängig vom Grad ihrer Unterscheidungskraft zu beurteilen ist (Beschluss Hrbek/HABM, C-42/12 P, EU:C:2012:765, Rn. 66).

    Das Gericht handelte nämlich im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, soweit es in Rn. 67 des angefochtenen Urteils darauf hinwies, dass eine solche Analyse zur Folge hätte, den Faktor der Markenähnlichkeit zugunsten des Faktors, der auf der Kennzeichnungskraft der älteren Marke beruhe, zu neutralisieren, womit Letzterem eine übermäßige Bedeutung eingeräumt würde, und daraus im Wesentlichen ableitete, dass ein solches Ergebnis bereits dem Wesen der umfassenden Beurteilung, die die zuständigen Behörden nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 vorzunehmen hätten, widerspräche (…vgl. in diesem Sinne Urteil T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, EU:C:2007:171, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss Hrbek/HABM, C-42/12 P, EU:C:2012:765, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 37/14

    Markenschutz: Zeichenähnlichkeit bei Übereinstimmung eines beschreibenden …

    Gleiches gilt für die von der Beschwerde außerdem angeführten Entscheidungen "Alpine" (EuGH, Beschluss vom 29. November 2012 - C-42/12) und "nfon/fon" (EuGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - C-193/13, juris).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 38/14

    Anspruch der Deutschen Post auf Löschung der Wortmarke "TNT Post Deutschland"

    Gleiches gilt für die von der Beschwerde außerdem angeführten Entscheidungen "Alpine" (EuGH, Beschluss vom 29. November 2012 - C-42/12) und "nfon/fon" (EuGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - C-193/13, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2019 - C-705/17

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95 - …

    So hat der Gerichtshof schon mehrfach festgestellt, dass die Unterscheidungskraft der Marke, für die Schutz beansprucht wird, eines von mehreren Elementen darstellt, die bei der Gesamtbewertung des Vorliegens einer Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:765, Rn. 61, …und vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 22;… Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 61), und dass die Verwechslungsgefahr zwar umso größer ist, je größer die Unterscheidungskraft der älteren Marke ist, aber nicht ausgeschlossen ist, wenn die Unterscheidungskraft der älteren Marke gering ist (…vgl. u. a. Beschluss vom 19. November 2015, Fetim/HABM, C-190/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:778, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil BSH/EUIPO, C-43/15 P, Rn. 62), namentlich aufgrund einer Ähnlichkeit der Zeichen und der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. Mai 2015, Adler Modemärkte/HABM, C-343/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:310, Rn. 59;… Urteil BSH/EUIPO, C-43/15 P, Rn. 63).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur …

    Dies zu tolerieren würde darauf hinauslaufen, der eingetragenen Marke nahezu jeglichen Schutz abzusprechen, was unzulässig ist, solange die Marke im Register eingetragen ist (vgl. EuGH GRUR 2012, 825 (Nr. 44 f., 47) - F1-LIVE/F1 Formula 1; EuGH C-42/12 (Nr. 62) - ALPINE PRO SPORTSWEAR & EQUIPMENT/alpine).
  • EuG, 16.05.2013 - T-508/10

    Seba Diş Tįcaret ve Naklįyat / OHMI - von Eicken (ESTABLISHED 1932 …

    Im vorliegenden Fall kann jedoch die geltend gemachte geringe Kennzeichnungskraft oder der geltend gemachte beschreibende Charakter des Bestandteils "Tradition" das Bestehen einer Verwechslungsgefahr nicht ausschließen, da die von den beiden einander gegenüberstehenden Zeichen erfassten Waren identisch sind oder unterschiedliche Ähnlichkeitsgrade aufweisen und die betreffenden Zeichen visuell, klanglich und begrifflich ähnlich sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
  • BPatG, 15.01.2013 - 33 W (pat) 12/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Florana/FLORANID" - zur Kennzeichnungskraft - …

    Der beschreibende Charakter eines Zeichenelements könne nicht dazu führen, dass einem Zeichen nur noch Schutz gegen völlig identische Zeichen gewährt werde (EuGH vom 27.4.2006, C-235/05 (Nr. 45) - FLEXI AIR; EuGH vom 29.11.2012, C-42/12 (Nr. 62) - ALPINE).
  • BPatG, 15.04.2015 - 24 W (pat) 52/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturstrom Brüggen Energie aus Wasserkraft …

    Ungeachtet der Frage, ob es sich insoweit um eine konsistente, Wertungswidersprüche vermeidende und europarechtskonforme Rechtsprechung handelt (…vgl. dazu Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9, Rn. 459 f.), wobei wiederum nicht unberücksichtigt bleiben kann, dass selbst die Rechtsprechung des EuGH eine rechtlich relevante Zeichenähnlichkeit mitunter aus sogar schutzunfähigen Markenelementen herleitet (vgl. EuGH, Beschluss vom 29. November 2012, C-42/12, Tz. 63 - ALPINE PRO/alpine;… siehe dazu kritisch und aus Sicht des Senats zutreffend: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9, Rdn. 335), ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Frage der Verwechslungsgefahr mehrteiliger Marken nur anhand einer komplexen Beurteilung letztlich aller konkreter Einzelfallumstände beantwortet werden kann (vgl. insoweit auch BGH GRUR 2012, 64, Tz. 17 a. E. - Maalox/Melox-GRY).
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