Rechtsprechung
| EuG, 12.07.2011 - T-197/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Slowenien / Kommission
- EU-Kommission
Republik Slowenien gegen Europäische Kommission.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Slowenien / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Slowenien / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 20. Mai 2009 - Slowenien/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 1945 der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des ...
Wird zitiert von ... (4)
- EuG, 04.09.2015 - T-503/12
Vereinigtes Königreich / Kommission
Rn. 56 Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass im Licht des Dokuments Nr. VI/5330/97, wenn zwar alle Schlüsselkontrollen vorgenommen wurden, jedoch u. a. nicht in der nach den Verordnungen vorgeschriebenen Intensität, eine Berichtigung in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist (…Urteil vom 24. Februar 2005, Niederlande/Kommission, C-318/02, EU:C:2005:104, Rn. 38), weil in diesem Fall der Schluss zulässig ist, dass die Kontrollen nach vernünftigem Ermessen keine ausreichende Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Anträge bieten und dass die Gefahr eines hohen Verlusts zum Nachteil der Fonds besteht (Urteil vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 81).Beruht der Mangel darauf, dass ein Mitgliedstaat es versäumt hat, ein adäquates Kontrollsystem aufzubauen, so sollte die Korrektur wegen ihres pauschalen Charakters auf die gesamten Ausgaben angewendet werden, die zu der betreffenden Maßnahme gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, EU:T:2007:97, Rn. 106, und Slowenien/Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:T:2011:348, Rn. 82).
- EuG, 28.01.2016 - T-667/14
Slowenien / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - EGFL und ELER - Von der …
Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so dass es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Kontrollen und seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Behauptungen der Kommission darzutun (…vgl. Urteile Griechenland/Kommission, oben in Rn. 21 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 33 bis 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, können diese Feststellungen daher ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, Slg, EU:C:1999:527, Rn. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Slowenien/Kommission, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2011:348, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 07.06.2013 - T-2/11
Portugal / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …
Rn. 140 Zweitens kann nach ständiger Rechtsprechung eine verbotene Diskriminierung dann vorliegen, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 24. April 2008, Belgien/Kommission, oben in Randnr. 138 angeführt, Randnr. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 89). - EuG, 12.05.2016 - T-384/14
Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …
Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (…Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, Slg, EU:C:1999:527, Rn. 7, Spanien/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2003:251, Rn. 48, vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 40, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 35).
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