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Rechtsprechung
   EuG, 20.09.2016 - T-485/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29211
EuG, 20.09.2016 - T-485/15 (https://dejure.org/2016,29211)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2016 - T-485/15 (https://dejure.org/2016,29211)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2016 - T-485/15 (https://dejure.org/2016,29211)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Alsharghawi / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, für die Beschränkungen hinsichtlich der Einreise in oder der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Europäischen Union gelten - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 21.04.2021 - T-322/19

    El-Qaddafi/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Außerdem muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung klar und unzweideutig die Überlegungen des Organs aufzeigen, das der Urheber des Rechtsakts ist (…vgl. Urteile vom 24. September 2014, Kadhaf Al Dam/Rat, T-348/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:806, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat, T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob sie hinreichend ist, nicht nur anhand des Wortlauts des fraglichen Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (…vgl. Urteile vom 24. September 2014, Kadhaf Al Dam/Rat, T-348/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:806, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat, T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 84 Ein beschwerender Rechtsakt ist insbesondere dann hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihn in die Lage versetzt, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (…vgl. Urteile vom 24. September 2014, Kadhaf Al Dam/Rat, T-348/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:806, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat, T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen habe das Gericht im Urteil vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat (T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520), auch entschieden, dass die Richtigkeit dieser Beurteilung des Rates dadurch bestätigt werde, dass der Sicherheitsrat in seiner Resolution 2213 (2015) im Wesentlichen insbesondere die Notwendigkeit bekräftigt habe, die Personen, die mit dem ehemaligen Regime von Herrn Gaddafi verbunden seien, daran zu hindern, die Lage in Libyen zu destabilisieren.

  • EuG, 20.07.2017 - T-619/15

    Das Gericht bestätigt das Einfrieren der Gelder der Unternehmen Badica und …

    Rn. 71 Was zum anderen den geltend gemachten Verstoß des Rates gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz, der in Art. 6 Abs. 2 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist und verlangt, dass jede wegen einer Straftat angeklagte Person bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig gilt, dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen zum Einfrieren von Geldern nicht entgegensteht, da diese Maßnahmen nicht darauf gerichtet sind, gegen die betroffene Person ein Strafverfahren einzuleiten (…Urteile vom 13. September 2013, Anbouba/Rat, T-592/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:427, Rn. 40, und vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat, T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520, Rn. 69).

    Rn. 72 Solche Maßnahmen müssen jedoch angesichts ihrer Schwere gesetzlich vorgesehen, von einer zuständigen Stelle erlassen und zeitlich begrenzt sein (…Urteile vom 2. September 2009, El Morabit/Rat, T-37/07 und T-323/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:296, Rn. 40…, vom 13. September 2013, Anbouba/Rat, T-592/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:427, Rn. 40, und vom 20. September 2016, Alsharghawi/Rat, T-485/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:520, Rn. 69).

  • EuG, 06.06.2018 - T-210/16

    Lukash/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 112 En ce qui concerne le grief tiré du fait que le Conseil n'aurait pas accordé une audition à la requérante, il y a lieu de constater que ni la réglementation en cause ni le principe général du respect des droits de la défense ne confèrent aux intéressés le droit à une telle audition, qu'il s'agisse de la première inscription de leur nom sur la liste ou du maintien de ladite inscription (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 20 septembre 2016, Alsharghawi/Conseil, T-485/15, non publié, EU:T:2016:520, point 65 et jurisprudence citée).
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