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   EuGH, 04.02.1988 - 113/86   

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EuGH, 04.02.1988 - 113/86 (https://dejure.org/1988,2397)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1988 - 113/86 (https://dejure.org/1988,2397)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 113/86 (https://dejure.org/1988,2397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des vorprozessualen Verfahrens - Berücksichtigung von Tatsachen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind - Voraussetzungen - Umstände, die von derselben Art sind ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1868/77 Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1868/77 Art. 4 Abs. 1
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des vorprozessualen Verfahrens - Berücksichtigung von Tatsachen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind - Voraussetzungen - Umstände, die von derselben Art sind wie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 113/86
    März 1983 in der Rechtssache 42/82 ( Kommission/Französische Republik, Slg . 1983, 1013 ) entschieden hat, auf Tatsachen erstrecken, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind .
  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 113/86
    5 Was den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits angeht, so ist darauf hinzuweisen, daß der Gegenstand einer Klage gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verwaltungsverfahren sowie durch die Klageanträge eingegrenzt wird, da die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein müssen ( siehe Urteil vom 7 . Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italienische Republik, Slg .
  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

    Der Streitgegenstand einer Vertragsverletzungsklage kann sich auf Tatsachen erstrecken, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, EU:C:1988:59, Rn. 11, vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, EU:C:2006:707, Rn. 12, und vom 5. April 2017, Kommission/Bulgarien, C-488/15, EU:C:2017:267, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und

    Hierzu ist folgendes festzustellen: Zwar hat der Gerichtshof die Möglichkeit anerkannt, in der Klageschrift Umstände zu beanstanden, die zeitlich nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme liegen, wenn sie "von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren und die demselben Verhalten zugrunde liegen" (Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, und Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86, Kommission/ Italien, Slg. 1988, 607); der Gerichtshof hat aber mehrfach bekräftigt, daß der Streitgegenstand, sollen nicht die wesentlichen Zielsetzungen des Vorverfahrens in Frage gestellt werden, bereits im Aufforderungsschreiben eingegrenzt werden müsse (siehe u. a. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547).

    Hieraus folgt somit, daß es nicht möglich ist, die im Aufforderungsschreiben aufgeführten Beanstandungen in der mit Gründen versehenen Stellungnahme zu erweitern (vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793); insbesondere wird der Gegenstand einer Klage endgültig durch das Vorverfahren eingegrenzt, so daß "die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein müssen" (Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/ Italien, Slg. 1984, 459).

    Wie sich aus den angeführten Urteilen in den Rechtssachen 42/82 und 113/86 ergibt, können Art und Verhalten als gleich angesehen werden, wenn ein und dieselbe Vorgehensweise, die bereits in der mit Gründen versehenen Stellungnahme beanstandet wurde (z. B. eine Reihe von Verzögerungen bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben), sich auch nachher fortsetzten.

    Eine solche Zurückhaltung ist erst recht geboten, wenn es nicht um die Wiederholung eines gleichartigen Verhaltens, sondern um den Erlaß von Maßnahmen durch den beklagten Staat geht, die sich inhaltlich von denen unterscheiden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und auch in der Klageschrift beanstandet worden sind (Urteil vom 10. März 1970 in der Rechtssache 7/69, Kommission/ Italien, Slg. 1970, 111).

  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    28 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich der Streitgegenstand nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes auf Tatsachen erstrecken kann, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 607, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - C-105/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    (1) ° Vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 607, Randnr. 11); Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20).

    (2) ° Urteil vom 1. Dezember 1965 (Kommission/Italien, Slg. 1965, 1126).

    (4) ° Vgl. insbesondere Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4), in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 4) und in der Rechtssache 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1992 - C-243/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Vergabe

    - Vgl. Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013) und vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 607).

    - Urteil vom 31. März 1992 (Kommission/Italien, Slg. 1992, 2353).

    Aus der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, in der mitunter ausdrück- 8 - Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 121/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 107, Randnr. 10).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-340/10

    Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zwar können auch Tatsachen, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, aber von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen, im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, und vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11), das ist jedoch bei dem Betreiben eines Schießplatzes nicht der Fall, wenn die Wasserentnahme, die bauliche Entwicklung, die Ausschachtungsarbeiten oder das Organisieren von Motocrossrennen den Vergleichsmaßstab bilden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2018 - C-441/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot verstoßen die von Polen in Bezug auf das

    26 Urteile vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien (113/86, EU:C:1988:59, Rn. 11), und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-236/05, EU:C:2006:707, Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-278/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS HAT DIE KOMMISSION SPANIEN KEINE ANGEMESSENE

    13: - Urteile des Gerichtshofes vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1982, 1013) und vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 607).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    12 Insbesondere hat der Gerichtshof ausgeführt, dass sich der Streitgegenstand auf Tatsachen erstrecken kann, die nach Abgabe der mit Gründen versehenen Stellungnahme eingetreten sind, sofern sie von derselben Art sind wie die, die in dieser Stellungnahme erwähnt waren, und demselben Verhalten zugrunde liegen (vgl. Urteile vom 22. März 1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 113/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-221/04, Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1991 - 64/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

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