Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Wallenborn Transports
Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr - Ort des steuerbaren Umsatzes - Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat - Regelung dieses Mitgliedstaats, nach der die Freihäfen nicht zum Staatsgebiet gehören - Entstehen von ...
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Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr - Ort des steuerbaren Umsatzes - Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat - Regelung dieses Mitgliedstaats, nach der die Freihäfen nicht zum Staatsgebiet gehören - Entstehen von ...
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Mehrwertsteuerpflicht für eine Einfuhr
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.09.2015 - 7 K 728/12
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
- EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2016 - C-226/14
Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Externes …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
11 C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 90.13 Schlussanträge Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 91).
14 Rechtssache C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rn. 65).
Das Urteil nimmt in dieser Randnummer ausdrücklich Bezug auf meine Schlussanträge Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1), in denen ausgeführt wurde: "Bezieht sich die nach den Art. 202 bis 205 des Zollkodex entstandene Schuld auf bereits wieder ausgeführte Waren, lässt der Umstand, dass sie sich nicht mehr im Unionsgebiet befinden, die Verpflichtung zur Entrichtung der Zölle unberührt.
15 C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 97.
16 C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Rn. 98; Hervorhebung nur hier.
- EuGH, 02.06.2016 - C-226/14
Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- EuGH, 12.02.2004 - C-337/01
Hamann International
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
21 So z. B. das Urteil vom 12. Februar 2004, Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 29).
- EuGH, 29.04.2010 - C-230/08
Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
12 Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (…C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden. - EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
Profitube - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
Allgemein und auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer "befindet sich ein Zolllager im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie "im Inland", wenn es im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegen ist" (Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 59). - EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
Mit den Worten des Urteils vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen (C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 43), "hat die Entstehung einer Zollschuld ... keinen Sanktionscharakter, sondern ist als Folge davon anzusehen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Vorteils, der sich aus der Anwendung des aktiven Veredelungsverkehrs nach dem Nichterhebungsverfahren ergibt, nicht erfüllt sind. - EuGH, 11.07.2002 - C-371/99
Liberexim
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
7 Mit den Worten des Urteils vom 11. Juli 2002, Liberexim (C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 53), sind "der Zeitpunkt und der Ort, zu bzw. an dem die Waren dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren nicht mehr unterliegen, zwangsläufig der Zeitpunkt und der Ort der ersten Unregelmäßigkeit, die so qualifiziert werden kann, dass damit die Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind". - EuGH, 06.12.1990 - C-343/89
Witzemann / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
12 Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden. - EuGH, 11.07.2013 - C-273/12
Harry Winston - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
12 Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (…C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden. - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-348/97
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
12 Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2019 - C-26/18
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorabentscheidungsersuchen - …
13 Rechtssache C-571/15 (EU:C:2016:944, Nr. 67). - Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-656/19
BAKATI PLUS - Vorabentscheidungsverfahren - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Auf diese Dualität der Regelungen habe ich in den Schlussanträgen vom 12. Januar 2016 in den verbundenen Rechtssachen Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 91) sowie in den Schlussanträgen vom 13. Dezember 2016 in der Rechtssache Wallenborn Transports (C-571/15, EU:C:2016:944, Nr. 66) hingewiesen. - FG München, 09.03.2017 - 14 K 2434/16
Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung
In seinen Schlussanträgen vom 13. Dezember 2016 zur Rechtssache C-571/15 (ECLI:ECLI:EU:C:2016:944) vertritt der Generalanwalt (...) zwar die Ansicht, dass diese Vermutung widerlegbar ist; dazu müsse aber im Rahmen einer eindeutigen richterlichen Würdigung unbestreitbar festgestellt werden, dass der Zugang zum Wirtschaftskreislauf der EU nicht möglich gewesen sei.