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   EuGH, 07.08.2018 - C-59/17   

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https://dejure.org/2018,23105
EuGH, 07.08.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-59/17 (https://dejure.org/2018,23105)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Château du Grand Bois

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Château du Grand Bois

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Château du Grand Bois

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Weinmarkt - Verordnung (EG) Nr. 555/2008 - Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen - Befugnisse der Kontrollbediensteten - Möglichkeit der Bediensteten, einen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt nämlich der Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar, da solche Eingriffe einer Rechtsgrundlage bedürfen und aus gesetzlich vorgesehenen Gründen gerechtfertigt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 27, und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 51).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Jedenfalls ist davon auszugehen, dass die Ablehnung des Beihilfeantrags, die in Art. 78 Abs. 3 der Verordnung Nr. 555/2008 als wichtige Rechtsfolge der Verhinderung der Vor-Ort-Kontrolle durch den Betriebsinhaber oder seinen Vertreter vorgeschrieben wird, für sich genommen ein wirksames und zur Erreichung des in Art. 76 der Verordnung genannten Ziels, einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, ausreichendes Mittel darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juni 2011, Omejc, C-536/09, EU:C:2011:398, Rn. 26 und 27).
  • RG, 06.12.1886 - 2392/86

    Kann der nach §. 14 des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-59/17
    Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999, (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86 und (EG) Nr. 1493/1999 (ABl. 2008, L 148, S. 1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. 2009, L 154, S. 1) aufgehoben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2018 - C-670/17

    Griechenland / Kommission

    33 Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteile vom 6. September 2018, Tschechische Republik/Kommission (C-4/17 P, EU:C:2018:678, Rn. 52), oder vom 7. August 2018, Château du Grand Bois (C-59/17, EU:C:2018:641, Rn. 30).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Dass eine Kontrolle unangekündigt durchgeführt werden kann, bedeutet nämlich für sich allein nicht, dass Prüfer, wenn sie ohne vorherige Ankündigung vor Ort eintreffen, das Recht für sich in Anspruch nehmen können, die unangekündigte Kontrolle auch in Abwesenheit des Landwirts durchzuführen (mit einem solchen Argument ein Betretungsrecht unmittelbar aus dem Unionsrecht ablehnend: EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C 59/17 - juris, Rn. 24).
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