Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 05.08.2005 - 14e O 87/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinngemäße Anwendung der §§ 239, 246 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Ausscheiden einer Komplementät-GmbH aus einer GmbH & Co KG infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.08.2005 - 14e O 87/04
- OLG Düsseldorf, 28.02.2006 - 10 W 133/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 2276
- EWiR 2005, 809
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.08.2005 - 14e O 87/04
Nach der Rechtsprechung des BGH sind §§ 239, 246 ZPO sinngemäß anzuwenden, wenn die Komplementär-GmbH infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aus einer GmbH & Co KG ausscheidet und damit eine liquidationslose Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten eintritt (BGH, Urteil vom 15.3.2004, II ZR 247/01, dort S. 4 f.; Urteil vom 14.2.2005, II ZR 361/02, dort S. 7 f.). - BGH, 14.02.2005 - II ZR 361/02
Höhe des vom herrschenden Unternehmen geschuldeten Ausgleichs
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.08.2005 - 14e O 87/04
Nach der Rechtsprechung des BGH sind §§ 239, 246 ZPO sinngemäß anzuwenden, wenn die Komplementär-GmbH infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aus einer GmbH & Co KG ausscheidet und damit eine liquidationslose Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten eintritt (BGH, Urteil vom 15.3.2004, II ZR 247/01, dort S. 4 f.; Urteil vom 14.2.2005, II ZR 361/02, dort S. 7 f.).
- OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06
Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im …
Das ist im Insolvenzverfahren gegebenenfalls durch einen lediglich deklaratorischen - Beschluss klarzustellen (vgl. Herchen EwiR 2005, 809, 810; Albertus/Fischer ZinsO 2005, 246, 250). - AG Hamburg, 10.01.2006 - 67a IN 599/05 Im Fall des Ausscheidens des einzigen Kommanditisten und der daraus resultierenden Gesamtrechtsnachfolge des einzigen Komplementärs ist ein Partikular- bzw. Sonderinsolvenzverfahren in Analogie zu den Vorschriften über das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315ff. InsO) statthaft (AG Hamburg ZInsO 2005, 838; Herchen , EWiR 2005, 809f.; vgl. Bork/Jacoby , ZGR 2005, 611; für den Fall des Ausscheidens des einzigen Komplementärs: LG Dresden ZIP 2005, 955 = ZInsO 2005, 384f.; Albertus/Fischer , ZInsO 2005, 246; vgl. dazu auch BGH ZIP 2004, 1047; Liebs , ZIP 2002, 1716 (teleologische Reduktion des § 131 Abs. 3 HGB); K. Schmidt , GmbHR 2002, 1209; ders. , GmbHR 2003, 1404 (teleologische Reduktion des § 131 Abs. 3 HGB für die typische zweigliedrige GmbH & Co. KG).
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