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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33527
BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14 (https://dejure.org/2015,33527)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - EnVR 18/14 (https://dejure.org/2015,33527)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - EnVR 18/14 (https://dejure.org/2015,33527)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ARegV § 26 Abs. 2; EnWG § 54 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Stadtwerke Schwerte GmbH

  • rechtsinformationen.bund.de

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Antragserfordernis und Zuständigkeit für die Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisem Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber - Stadtwerke Schwerte GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Stadtwerke Schwerte GmbH

    § 26 Abs 2 ARegV, § 54 Abs 2 S 5 EnWG
    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Antragserfordernis und Zuständigkeit für die Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisem Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber - Stadtwerke Schwerte GmbH

  • IWW

    § 26 Abs. 2 ARegV, § ... 31 EnWG, § 26 ARegV, § 26 Abs. 2 Satz 1 ARegV, § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV, Abschnitte 2, 3 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 EnWG, § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG, § 65 Abs. 1, 2 EnWG, § 30 EnWG, § 65 EnWG, § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG, § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 26 Abs. 2 Satz 2 ARegV, § 26 Abs. 2 Satz 3 ARegV, § 54 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG, § 4 Abs. 1 ARegV, § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 ARegV, § 68 EnWG, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV, §§ 27, 28 ARegV, § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG, §§ 55, 64a EnWG, § 54 Abs. 1 EnWG, § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG, § 54 EnWG, § 54 Abs. 2 EnWG, § 54 Abs. 2 Satz 5 EnWG, § 4 Abs. 3, 4 ARegV, § 88 Abs. 4 EnWG, § 90 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Neufestlegung der Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde in eigener Verantwortung bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber; Zuständigkeit der für die Bestimmung der aufzuteilenden Erlösobergrenze ...

  • Betriebs-Berater

    Teilweiser Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf anderen Netzbetreiber - Neufestlegung der Erlösobergrenzen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Aufteilung der Erlösobergrenzen bei Netzübernahmen (Stadtwerke Schwerte GmbH)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 26 Abs. 2 ARegV, § 54 Abs. 2 Satz 5 EnWG
    Zur Zuständigkeit für die Neufestlegung der Erlösobergrenzen nach teilweisem Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber - Stadtwerke Schwerte GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARegV § 26 Abs. 2; EnWG § 54 Abs. 2 S. 5
    Neufestlegung der Erlösobergrenzen durch die zuständige Regulierungsbehörde in eigener Verantwortung bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf einen anderen Netzbetreiber; Zuständigkeit der für die Bestimmung der aufzuteilenden Erlösobergrenze ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Novelle der ARegV: Regelungen zum Übergang der Erlösobergrenze bei Teilnetzübergängen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 175
  • BB 2015, 2881
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2013 - EnVR 22/12

    Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14
    Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Festlegung einer Erlösobergrenze für ein bestimmtes Netz oder einen bestimmten Netzbetreiber in der Regel ihre Grundlage verliert, wenn wesentliche Teile des Netzes übertragen werden (Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 16 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG).

    Aufgrund dessen enthebt auch ein übereinstimmender Antrag der beiden Netzbetreiber die Regulierungsbehörde nicht der Prüfung, ob dieser Vorschlag eine - auch im Interesse der Netznutzer - sachgerechte Aufteilung der Erlösobergrenze vorsieht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 26 - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG zu einer - vom Senat verneinten - Abdingbarkeit des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV).

    Dies vermag aber eine Abdingbarkeit des § 26 Abs. 2 Satz 1 ARegV durch eine Vereinbarung zwischen den Netzbetreibern im Hinblick auf die anerkennenswerten Interessen der Netznutzer nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2013 - EnVR 22/12, RdE 2013, 321 Rn. 25 f. - Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ARegV).

  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13

    Zuhause-Kraftwerk - Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in …

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - EnVR 18/14
    Der Zweck des Besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG im Verhältnis zu dem Allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG erschöpft sich darin, dem Antragsteller im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, ZNER 2015, 351 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

    Rn. 13 bb) Soweit die Antragsgegnerin im Hinblick auf die weitere in § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG genannte - insoweit einschränkende - Tatbestandsvoraussetzung der Berührung erheblicher Interessen die Antragsbefugnis der Antragstellerin in Abrede stellt, kann sie sich darauf - was der Senat mit Beschluss vom 14. April 2015 (EnVR 45/13, ZNER 2015, 351 Rn. 18 f. - Zuhause-Kraftwerk) entschieden und im Einzelnen begründet hat - im anschließenden gerichtlichen Verfahren nicht berufen.

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach …

    Für die Statthaftigkeit des Antrags ist es insoweit ausreichend, dass unter Zugrundelegung des Vorbringens des Antragstellers das Vorliegen eines relevanten Rechtsverstoßes möglich erscheint und nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015 - EnVR 18/14, juris Rn. 12 - Stadtwerke Schwerte GmbH;… Senat, Beschl. v. 05.03.2014 - VI-3 Kart 61/13 [V], juris Rn. 33;… Bourwieg/Hellermann/Hermes/Hollmann, EnWG, 4. Aufl., § 31 Rn. 23).
  • BGH, 23.09.2025 - EnVR 72/23

    Besonderes Missbrauchsverfahren

    Rn. 19 d) Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht unter Zugrundelegung des Vorbringens der Antragstellerin auch einen relevanten Rechtsverstoß der weiteren Beteiligten für möglich sowie für nicht offensichtlich ausgeschlossen erachtet (vgl. zum insoweit anzulegenden Maßstab BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, RdE 2016, 31 Rn. 12 - Stadtwerke Schwerte GmbH) und den Missbrauchsantrag daher als statthaft angesehen.
  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht …

    Die Ablehnung des behördlichen Eingreifens kann darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerfrei erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, RdE 2015, 410 Rn. 19 - Zuhause-Kraftwerk; vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, RdE 2016, 31 Rn. 11 - Stadtwerke Schwerte GmbH).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1067/16

    Einheitliche Festsetzung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur

    Der streitgegenständliche Beschluss wirke sich in unzumutbarer Art und Weise auf die betroffenen Netzkunden aus, deren Interessen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 06.10.2015, EnVR 18/14, Tz. 18) zu berücksichtigen seien.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht …

    Ferner hat der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesnetzagentur sich im Verfahren nach § 31 EnWG auf die Prüfung beschränken könne, ob das beanstandete Verhalten mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang stehe, also nicht etwa gehalten sei, den Antragsgegner zur Erstattung zu Unrecht vereinnahmter Entgelte zu verpflichten (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 22/17, Rn. 26, juris), und dass ein schuldrechtlicher Auskunftsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, juris Rn. 20) oder ein Schadensersatzanspruch nicht Gegenstand eines Missbrauchsverfahrens sein könnten (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2020 aaO Rn. 49).
  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 93/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen …

    Diese Rechtssätze sind anerkannt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15 - Stromnetz Homberg; vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, RdE 2016, 31 Rn. 11 - Stadtwerke Schwerte GmbH;… vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 17;… vom 23. November 2021 - EnVR 91/20, WM 2023, 537 Rn. 15 - Netzreservekapazität II) und bedürfen nicht der Klärung.
  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 92/20

    Nichtzulassungsbeschwerde im Energiewirtschaftsrecht; Darlegungsanforderungen bei …

    Diese Rechtssätze sind anerkannt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15 - Stromnetz Homberg; vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, RdE 2016, 31 Rn. 11 - Stadtwerke Schwerte GmbH;… vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 17;… vom 23. November 2021 - EnVR 91/20, WM 2023, 537 Rn. 15 - Netzreservekapazität II) und bedürfen nicht der Klärung.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des …

    Ferner hat der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesnetzagentur sich im Verfahren nach § 31 EnWG auf die Prüfung beschränken könne, ob das beanstandete Verhalten mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang stehe, also nicht etwa gehalten sei, den Antragsgegner zur Erstattung zu Unrecht vereinnahmter Entgelte zu verpflichten (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 22/17, juris Rn. 26), und dass ein schuldrechtlicher Auskunftsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 18/14, juris Rn. 20) oder ein Schadensersatzanspruch nicht Gegenstand eines Missbrauchsverfahrens sein könnten (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. September 2020 aaO Rn. 49).
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