Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EnWG § 73 Abs. 1a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Öffentliche Bekanntmachung
- rechtsinformationen.bund.de
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Voraussetzungen einer wirksamen zustellungsersetzenden öffentlichen Bekanntmachung von Entscheidungen der Bundesnetzagentur - Öffentliche Bekanntmachung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1a EnWG, § 1 VwZG, §§ 1 ff VwZG, § 41 Abs 2 S 2 VwVfG, § 41 Abs 4 S 3 VwVfG
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Voraussetzungen einer wirksamen zustellungsersetzenden öffentlichen Bekanntmachung von Entscheidungen der Bundesnetzagentur - Öffentliche Bekanntmachung - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine die Zustellung ersetzende öffentliche Bekanntmachung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 73 Abs. 1a
Anforderungen an eine die Zustellung ersetzende öffentliche Bekanntmachung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Kart 225/12
- BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 449
- WM 2014, 1057
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 12 Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis; …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 12 Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BFH, 12.12.2012 - I B 127/12
Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 12 Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
- BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
citiworks
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf das Verwaltungsprozessrecht zu schließen (siehe hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 9 - citiworks, …und vom 6. Mai 2009 - EnVR 16/08, RdE 2010, 51 Rn. 3 - Energiesparaktion), das in § 58 Abs. 1 VwGO den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung regelt und in § 58 Abs. 2 VwGO bestimmt, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ein Jahr seit Zustellung beträgt. - BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96
Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 12 Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BGH, 06.05.2009 - EnVR 16/08
Energiesparaktion
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf das Verwaltungsprozessrecht zu schließen (…siehe hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 9 - citiworks, und vom 6. Mai 2009 - EnVR 16/08, RdE 2010, 51 Rn. 3 - Energiesparaktion), das in § 58 Abs. 1 VwGO den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung regelt und in § 58 Abs. 2 VwGO bestimmt, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ein Jahr seit Zustellung beträgt. - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71
Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 20 Die Belehrung über die "einzuhaltende Frist" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO erfordert nach allgemeiner Rechtsansicht grundsätzlich nur einen allgemeinen und abstrakten Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist, während die konkrete Berechnung ihres Laufes der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen bleibt (vgl. nur BVerfGE 31, 388, 390; BVerwG NJW 1991, 508, 509;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 58 Rn. 10 f.;… Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., § 58 Rn. 8). - BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 12 Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BGH, 29.04.1971 - KVR 1/71
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 GWB)
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
Rn. 4 Die Rechtsbeschwerde, über die der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - KVR 1/71, BGHZ 56, 155, 157 - Bankenverband), ist unbegründet.
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18
Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat; …
Rn. 20 Gleiches gilt für die Beschlüsse des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2014 - EnVR 22/13 (NVwZ-RR 2014, 449) und EnVR 24/13 (EnWZ 2014, 315) - in diesen Entscheidungen ging es zudem um den hier nicht gegebenen Fall einer Rechtsbehelfsbelehrung bei öffentlicher Bekanntgabe. - BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 6/21 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Genehmigungsfiktion - …
Der Behörde sollen Ermittlungen über den genauen Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes erspart bleiben (…vgl BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 12/09 R - SozR 4-1300 § 37 Nr. 1 RdNr 13; BSG vom 19.3.1957 - 10 RV 609/56 - BSGE 5, 53, 54 = juris RdNr 12; BGH vom 21.1.2014 - EnVR 22/13 - NVwZ-RR 2014, 449, 450 RdNr 16). - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
Rechtsmittelbelehrung über den Beginn einer Frist
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Verweis auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts sogar zu § 58 Abs. 1 VwGO, dessen Maßgaben für eine Rechtbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gleichermaßen gälten, die Auffassung vertreten, die Vorschrift erfordere "nach allgemeiner Rechtsansicht ... einen allgemeinen und abstrakten Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist"; ihre konkrete Berechnung bleibe der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen (BGH, Beschlüsse vom 21.01.2014 - EnVR 22/13 und 24/13 -, jeweils juris, Rn. 20).
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von VwGO § 58 Abs 1
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Verweis auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts sogar zu § 58 Abs. 1 VwGO, dessen Maßgaben für eine Rechtbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gleichermaßen gälten, die Auffassung vertreten, die Vorschrift erfordere "nach allgemeiner Rechtsansicht ... einen allgemeinen und abstrakten Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist"; ihre konkrete Berechnung bleibe der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen (BGH, Beschlüsse vom 21.01.2014 - EnVR 22/13 und 24/13 -, jeweils juris, Rn. 20). - OLG Düsseldorf, 26.03.2025 - 3 Kart 230/23
Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen und Gebotstermin hinsichtlich …
Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf das Verwaltungsprozessrecht zu schließen (…BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 9 - citiworks; Beschl. v. 21.01.2014 - EnVR 22/13, NVwZ-RR 2014, 449 Rn. 11 - Öffentliche Bekanntmachung), das in § 58 Abs. 1 VwGO den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung regelt und in § 58 Abs. 2 VwGO bestimmt, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ein Jahr seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung beträgt. - BGH, 12.06.2018 - EnVR 63/17
Niedrigere Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode …
Folgerichtig sind die Wirkungen einer unterbliebenen oder unrichtigen Belehrung auch in der Beschwerdeinstanz (ebenso wie bei einer Belehrung in behördlichen Entscheidungen, vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 22/13, RdE 2015, 24 Rn. 11 - Öffentliche Bekanntmachung) weiterhin in entsprechender Anwendung von § 58 Abs. 1 und 2 VwGO zu beurteilen.
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