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https://dejure.org/gesetze/VwZG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VwZG (https://dejure.org/gesetze/VwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VwZG
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz (Bund) (https://dejure.org/gesetze/VwZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Anwendungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren der Bundesbehörden, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der Landesfinanzbehörden.

(2) Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.

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