(1) 1Bei Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen ist an ihre gesetzlichen Vertreter zuzustellen. 2Gleiches gilt bei Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, soweit der Aufgabenkreis des Betreuers reicht. 3Das zugestellte Dokument ist der betreuten Person nach Wahl der Behörde abschriftlich mitzuteilen oder elektronisch zu übermitteln.
(2) 1Bei Behörden wird an den Behördenleiter, bei juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Zweckvermögen an ihre gesetzlichen Vertreter zugestellt. 2§ 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Behördenleitern genügt die Zustellung an einen von ihnen.
(4) Der zustellende Bedienstete braucht nicht zu prüfen, ob die Anschrift den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entspricht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
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Rechtsprechung zu § 6 VwZG
115 Entscheidungen zu § 6 VwZG in unserer Datenbank:
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2021 - 13a K 4356/18
Minderjähriger, Minderjährigkeit, Vormundschaft, Zustellung Volljährigkeit, ...
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
- OVG Niedersachsen, 24.06.2025 - 11 PA 105/25
Befristet Aufenthaltsverbot; Beitreibung; Betreuung; intendiertes Ermessen; ...
- VG Karlsruhe, 27.09.2023 - 8 K 3170/23
Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich ...
- BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21
Fristberechnung durch Prozessbevollmächtigten; Rechtsbehelfsbelehrung im ...
- VG Magdeburg, 02.07.2024 - 4 A 272/22
Teilweises Erlöschen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungswirkungen wegen ...
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 K 349.20
1. Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG kann auch eine ...
- BSG, 18.07.2017 - B 13 R 203/17 B
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16
Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16
- VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
§ 6 VwZG in Nachschlagewerken
- § 6 VwZG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Behördenangelegenheiten
Geschäftsfähigkeit
Prozessfähigkeit
Schlusstätigkeiten
Vertretung gegenüber Behörden
Verwaltungsverfahren
Querverweise
Auf § 6 VwZG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 51 (Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Verwaltungsverfahren
- Kosten, Zustellung und Vollstreckung
- § 65 (Zustellung)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
- § 85