(1) 1Bei Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen ist an ihre gesetzlichen Vertreter zuzustellen. 2Gleiches gilt bei Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, soweit der Aufgabenkreis des Betreuers reicht. 3Das zugestellte Dokument ist der betreuten Person nach Wahl der Behörde abschriftlich mitzuteilen oder elektronisch zu übermitteln.
(2) 1Bei Behörden wird an den Behördenleiter, bei juristischen Personen, nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Zweckvermögen an ihre gesetzlichen Vertreter zugestellt. 2§ 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Behördenleitern genügt die Zustellung an einen von ihnen.
(4) Der zustellende Bedienstete braucht nicht zu prüfen, ob die Anschrift den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entspricht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
Rechtsprechung zu § 6 VwZG
97 Entscheidungen zu § 6 VwZG in unserer Datenbank:
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2021 - 13a K 4356/18
Minderjähriger, Minderjährigkeit, Vormundschaft, Zustellung Volljährigkeit, ...
- VG Karlsruhe, 27.09.2023 - 8 K 3170/23
Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich ...
- BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21
Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl. ...
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
- BSG, 18.07.2017 - B 13 R 203/17 B
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16
Rente wegen Erwerbsminderung; Zustellung von Rentenbescheiden direkt an den ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16
- VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22
Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet ...
- VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit
- VG Berlin, 02.02.2021 - 3 K 349.20
1. Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG kann auch eine ...
- OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23
Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil; ...
§ 6 VwZG in Nachschlagewerken
- § 6 VwZG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Behördenangelegenheiten
- Geschäftsfähigkeit
- Prozessfähigkeit
- Schlusstätigkeiten
- Vertretung gegenüber Behörden
- Verwaltungsverfahren
Querverweise
Auf § 6 VwZG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 51 (Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Verwaltungsverfahren
- Kosten, Zustellung und Vollstreckung
- § 65 (Zustellung)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
- § 85