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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10174
BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18 (https://dejure.org/2020,10174)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - EnZR 75/18 (https://dejure.org/2020,10174)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - EnZR 75/18 (https://dejure.org/2020,10174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Strom- und Gasnetz Stuttgart

  • rechtsinformationen.bund.de

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- und Hochspannungsebene sowie der Umspannebene Hochspannung/Mittelspannung - Strom- und Gasnetz Stuttgart

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 37 EnWG, § 46 Abs 2 S 2 EnWG, Art 2 Nr 5 EGRL 72/2009, Art 2 Nr 5 EGRL 73/2009
    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- und Hochspannungsebene sowie der Umspannebene Hochspannung/Mittelspannung - Strom- und Gasnetz Stuttgart

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG, § ... 46 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 4 EnWG, § 19 GWB, § 3 Nr. 37 EnWG, § 308 Abs. 1 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG, § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 3 Nr. 17 EnWG, § 3 Nr. 36 Fall 3 EnWG, Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/72/EG, Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/73/EG, § 1 Abs. 1 EnWG, § 1 EnWG, § 46 EnWG, § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG, § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG, §§ 11 ff. EnWG, § 3 Nr. 31c EnWG, § 564 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch eines neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet; Bestimmung des Umfang eines Konzessionsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für den Anspruch eines neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet; Bestimmung des Umfang eines Konzessionsverfahrens

  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für den Anspruch eines neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet; Bestimmung des Umfang eines Konzessionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- und Hochspannungsebene sowie der Umspannebene Hochspannung/Mittelspannung - Strom- und Gasnetz Stuttgart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Übereignung von Anlagen in Hochdruck- und Hochspannungsebene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 929
  • WM 2021, 547
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2014 zum Stromnetz Homberg (EnVR 10/13).

    Sie ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 29, 41 - Stromnetz Homberg).

  • BGH, 12.06.2018 - EnVR 53/16

    Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber für die zweite Regulierungsperiode: …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Die im Gesetz vorgesehene Unterscheidung zwischen den Transportnetzbetreibern (Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen, § 3 Nr. 31c EnWG) und den Betreibern von Verteilernetzen ist grundsätzlich abschließend (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2018 - EnVR 53/16, RdE 2018, 424 Rn. 17 ff. - Stadtwerke Essen AG).

    Soweit sich die Revision auf die Unterscheidung zwischen örtlichen Verteilernetzen und regionalen Verteilernetzen beruft (vgl. BGH, RdE 2018, 424 Rn. 26 f. - Stadtwerke Essen AG;… RdE 2019, 446 Rn. 26, 30 - Effizienzvergleich), richtet sich der Übereignungsanspruch aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG nach Sinn und Zweck auf alle für den Betrieb des örtlichen Verteilernetzes notwendigen Leitungsanlagen, auch soweit sie gemischt genutzt werden.

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Dies erfolgte nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2013 (KZR 66/12, BGHZ 199, 289 ff. - Stromnetz Berkenthin), so dass die unterlegenen Bewerber auch Kenntnis hatten, welche Funktion die Unterrichtung über die beabsichtigte Auswahlentscheidung hatte (…vgl. BGH, RdE 2015, 29 Rn. 59 - Stromnetz Homberg).
  • BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08

    Pumpspeicherkraftwerke

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Rn. 50 Entgegen der von der Anschlussrevision in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung folgt aus der Entscheidung des Senats vom 17. November 2009 (EnVR 56/08, RdE 2010, 223 - Pumpspeicherkraftwerke) nichts für die Frage, ob die Hochdruckleitung K. -Gaswerk deshalb eine für das Netz der allgemeinen Versorgung notwendige Leitungsanlage darstellt, weil sie einen für die überregionale Versorgung eingesetzten LNG-Gasspeicher versorgt.
  • OLG Stuttgart, 26.07.2018 - 2 U 4/17

    Netzübernahme: Anspruch auf Übereignung von Leitungen und Anlagen der Hochdruck- …

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Rn. 7 A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZNER 2018, 435 ff. veröffentlicht ist, hat angenommen, die Klage sei zulässig.
  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 76/18

    Effizienzvergleich

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - EnZR 75/18
    Bei der Verteilung steht in der Regel der Zweck der flächendeckenden Belieferung von Verbrauchern in einem räumlich begrenzten Bereich im Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 76/18, RdE 2019, 446 Rn. 30 - Effizienzvergleich).
  • BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 2.21

    Räumliche Abgrenzung des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des …

    Die an die jeweilige vertragliche Bindung anknüpfende Versorgungsaufgabe des Energieversorgungsunternehmens als Konzessionsnehmer (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13 - NVwZ 2014, 1600 Rn. 31 ff., und Urteil vom 7. April 2020 - EnZR 75/18 - NVwZ-RR 2020, 929 Rn. 24) bezieht sich auch im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 EnWG auf das jeweilige Konzessionsgebiet.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer …

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine etwaige fortdauernde Behinderung durch einen fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag im Interesse der Rechtssicherheit aber hinzunehmen und kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn alle diskriminierten Bewerber um die Konzession ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Rechte zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht genutzt haben (BGH, Urteile vom 7. April 2020 - EnZR 75/18 - Strom- und Gasnetz Stuttgart, zitiert nach juris, Tz. 22, vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach, zitiert nach juris, Tz. 29, und vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, zitiert nach juris, Tz. 108;… dem folgend Theobald/Schneider, in: Theobald/Kühling, Energierecht, 107. EL Juli 2020, § 47 EnWG Rn. 7).
  • OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19

    Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende …

    Rn. 36 Die Klägerin führt aus, dass der BGH durch die Entscheidung Strom- und Gasnetz S.(Urteil vom 07.04.2020, Az. EnZR 75/18) Klarheit bezüglich des Netzherausgabeanspruchs geschaffen habe und sie daher die Entscheidung zum Anlass nehme, im Sinne der Prozessökonomie ihre bisherigen Anträge in Anträge auf Übereignung umzustellen.
  • LG Stuttgart, 17.12.2024 - 51 O 176/23
    Ein etwaiger Verstoß gegen § 46 EnWG bzw. § 19 GWB ist in diesem Fall hinzunehmen und erfordert nicht die Nichtigkeitsfolge aus § 134 BGB (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2021 - VI-2 3/21 (Kart), juris Rn 31, mit Verweis auf BGH, Urt. v. 7.4.2020 - EnZR 75/18, NVwZ-RR 2020, 929 Rn 22 beck-online; außerdem BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, juris Rn 80, wonach es für das Vergabeverfahren in bestimmten Konstellationen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber das Interesse an einer raschen Vergabeentscheidung und damit der Möglichkeit einer sofortigen Ausführung der Maßnahme für gewichtiger als das des erfolglosen Bieters gehalten hat).
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