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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 17.11.2015 - 90 VI 701/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54331
AG Düsseldorf, 17.11.2015 - 90 VI 701/09 (https://dejure.org/2015,54331)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2015 - 90 VI 701/09 (https://dejure.org/2015,54331)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2015 - 90 VI 701/09 (https://dejure.org/2015,54331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erbscheinserteilung bei noch nicht hinreichend geklärter Erbfolge eines in Guatemala verstorbenen deutschen Erblassers unter Hinterlassung zweier notarieller Testamente; Bindung des Nachlassgerichts an ein rechtskräftig ergangenes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ErbR 2016, 283
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …

    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.11.2015 - 90 VI 701/09
    Rn. 39 Hiergegen spricht auch nicht, dass es bei klageweiser Inanspruchnahme nur eines von mehreren Erbprätendenten durch Erbenfeststellungsklage im Ergebnis zu "unlogischen" Ergebnissen im Erbscheinsverfahren kommen kann (vgl. BGH Urteil v. 14.4.2010, IV ZR 135/08 = FamRZ 2010, 1068), weil das Erbscheinsverfahren eventuell mit dem Ergebnis enden kann, dass im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu 1. und 2. auf Grund des bindenden Landgerichtsurteils von der Unwirksamkeit des Testaments vom 13.6.2006 ausgegangen werden muss, im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu 1. und der Stiftung hingegen von dessen Wirksamkeit.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus AG Düsseldorf, 17.11.2015 - 90 VI 701/09
    Die Beteiligte zu 2. ist mit dem von ihr gestellten Erbscheinsantrag unterlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.4.2014, Az. I - 3 Wx 115/13 = ErbR 2014, 391).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Erbscheinsverfahren: Bindungswirkung eines in einem …

    1b Z 35/69">BayObLGZ 1969, 184, 186; AG Düsseldorf ErbR 2016, 283, 285 [juris Rn. 27]; jurisPK-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2359 Rn. 7; MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1922 Rn. 236; Prütting/Helms/Zorn, FamFG 6. Aufl. § 352e Rn. 17; Staudinger/Herzog, BGB (2016) § 2353 Rn. 386 m.w.N.; Krätzschel in Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht 2. Aufl. § 256 Rn. 32 unter e), 39; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. S. 1019 f.; Eisele, Vertragliches Einvernehmen über die Auslegung unklarer letztwilliger Verfügungen, 2002, S. 114; Adam, ZEV 2016, 233, 234 f.; Soutier, MittBayNotZ 2017, 78; Steiner, ZEV 2019, 450, 451).

    Rn. 11 bb) (1) Dabei wird überwiegend die Bindung auch dann bejaht, wenn es sich bei dem Urteil um ein Versäumnisurteil handelt (…OLG Düsseldorf ErbR 2020, 354, 357 [juris Rn. 72];… OLG Frankfurt ErbR 2019, 589 [juris Rn. 16];… OLG Frankfurt ZEV 2016, 275 Rn. 25; AG Düsseldorf ErbR 2016, 283, 285 [juris Rn. 28];… BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, § 2359 Rn. 2 [Stand: 1. November 2013];… jurisPK-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2359 [a.F.] Rn. 7;… MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1922 Rn. 236 m. Fn. 578;… Prütting/Helms/Zorn, FamFG 6. Aufl. § 352e Rn. 17;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl. S. 1019 f.; Adam, ZEV 2016, 233, 235; Soutier, MittBayNotZ 2017, 78 f.;… in diese Richtung auch Staudinger/Herzog, BGB (2016) § 2353 Rn. 389a;… vgl. zu einem Anerkenntnisurteil nach § 307 S. 1 ZPO KG FGPrax 2015, 52, 53 [juris Rn. 17]).

    Verneinte man eine Bindung des Nachlassgerichts an ein solches, könnte dies zu dem Ergebnis führen, dass ein gemäß § 2339 BGB materiell erbunwürdiger Erbe durch seine Säumnis im Rechtsstreit über seine Erbunwürdigkeit dauerhaft verhindern könnte, dass diese im Erbscheinsverfahren berücksichtigt wird (vgl. AG Düsseldorf ErbR 2016, 283, 285 [juris Rn. 28];… Krätzschel in Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht 2. Aufl. § 256 ZPO Rn. 39 unter b); Soutier, MittBayNot 2017, 78, zu Urteilen ohne Gestaltungswirkung).

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