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| OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 162/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 8 O 125/01
- OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 162/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94
Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 162/01
Denn auch wenn das Mietverhältnis schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der wegen nicht erfolgter Rückgabe des Mietobjekts bestehende Nutzungsentschädigungsanspruch des Vermieters jedenfalls dann als Masseschuld zu erfüllen, wenn der Insolvenzverwalter das Mietobjekt gegenüber dem Vermieter aktiv in Besitz nimmt und den Vermieter vom Besitz des Objektes ausschließt (vgl. BGH Urt. v. 18.05.1995 - IX ZR 189/94 - in: NJW 1995, 2783, 2785). - OLG Hamm, 29.03.2000 - 30 U 192/99
Vorliegen der gesetzlichen Kündigungsfrist i.R.e. Mietverhältnisses über …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 162/01
Diese Kündigung hätte aber erst zum 31.12.2000 Wirkung entfalten können, denn die für die ordentliche Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 109 Abs. 1 S. InsO geltende Kündigungsfrist berechnet sich nach herrschender Meinung (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29.03.2000 - 30 U 192/99 - in: NZM 2000, 658, 658 f.;… Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl. 2001, § 565 Rdnr. 27;… Grapentin, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999 Rdnr. IV 202), der sich der Senat anschließt, nach § 565 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 a) BGB a. F. und nicht nach § 565 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F., wie es nunmehr aufgrund des Mietrechtsverfahrengetzes vom 19.06.2001 in § 580 a Abs. 2 BGB i. V. m. Abs. 4 geregelt ist.
- OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 180/05
Verzicht auf das Vermieterpfandrecht - Nutzungsentschädigung durch den …
Der Bundesgerichtshof (NJW 1995, 2783, 2785; vgl. auch BGH NJW 1994, 516 f.; OLG Köln ZIP 1995, 1608 f.; OLG Dresden ZIP 1998, 1725; OLG Köln EWiR 2002, 583) hat hierzu die Voraussetzungen des Masseanspruchs wie folgt umrissen:. - LG Köln, 24.03.2006 - 16 O 856/03
Anwendung des § 55 Abs. 2 S. 2 Insolvenzordnung (InsO) auf einenen vorläufigen …
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund eines Mietvertrages, der bereits vor Insolvenzeröffnung endete, begründet eine Masseverbindlichkeit nur, soweit der Insolvenzverwalter aktiv Besitz an der Mietsache für die Masse ergreift und den Vermieter gegen dessen Willen gezielt ausschließt; hiervon ist etwa auszugehen bei Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter in den Mieträumen oder beim Auswechseln der Schlösser bei gleichzeitiger Hinderung des Vermieters am Betreten der Mieträume (vgl. BGHZ 130, 38 ff = BGH ZIP 1995, 1204; OLG Dresden, ZIP 1998, 1725; OLG Köln, EwiR 2002, 583;… Franken/Dahl, Mietverhältnisse in der Insolvenz, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 39).
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