Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| 4. Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b) |
(1) 1Soll der Mieter nach dem Mietvertrag den gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weitervermieten, so tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein. 2Schließt der Vermieter erneut einen Mietvertrag zur gewerblichen Weitervermietung ab, so tritt der Mieter anstelle der bisherigen Vertragspartei in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein.
(2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 565 BGB a.F.
132 Entscheidungen zu § 565 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 13.11.2024 - VIII ZR 15/23
Kündigung eines DDR-Altmietvertrags über Wohnraum wegen Eigenbedarfs
- BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ...
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07
Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen ...
- AG Berlin-Schöneberg, 21.05.2025 - 4 C 39/25
Mietvertrag auf drei Jahre befristet: Kein vorübergehender Gebrauch
- BGH, 08.05.2002 - XII ZR 323/00
Außerordentliche Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.08.2016 - 227 C 18/16
Wohnraummiete in Berlin: Anwendbare Kündigungsschutzklauselverordnung bei ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; ...
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem ...
- BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12
Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei ...
- LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
Proteste gegen den Verkauf des Mietobjekts rechtfertigen keine Kündigung
Querverweise
Auf § 565 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)