Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
4. Wechsel der Vertragsparteien (§§ 563 - 567b) |
1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
Rechtsprechung zu § 564 BGB a.F.
19 Entscheidungen zu § 564 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.09.2006 - VIII ZR 336/04
Kündigungsfrist für vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen, aber erst später begonnenen ...
- BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00
Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem ...
- LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19
Proteste gegen den Verkauf des Mietobjekts rechtfertigen keine Kündigung
- OLG Koblenz, 14.02.2002 - 5 U 990/01
Voraussetzungen eines eigenständigen Mietvertrags mit dem Insolvenzverwalter; ...
- BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02
Wirksamkeit einer unbestimmt befristeten Kündigung
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach ...
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2002 - 1 K 275/99
Keine Investitionszulage bei dauerhafter Überlassung eines LKW an einen nicht ...
- LG Hamburg, 15.12.2005 - 307 S 116/05
Wohnraummietrecht - Teilkündigung von Nebenräumen wegen Eigenbedarfs
- OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 U 134/06
Schriftform: Bestimmbarkeit des Vermieters
Querverweise
Auf § 564 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)