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Rechtsprechung
   EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07   

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EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07 (https://dejure.org/2009,23130)
EuGöD, Entscheidung vom 30.11.2009 - F-83/07 (https://dejure.org/2009,23130)
EuGöD, Entscheidung vom 30. November 2009 - F-83/07 (https://dejure.org/2009,23130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Erforderliche Diplome - Begriff der postsekundären Bildung - Diskriminierung wegen des Alters

  • EU-Kommission PDF

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Erforderliche Diplome - Begriff der postsekundären Bildung - Diskriminierung wegen des Alters

  • EU-Kommission

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Erforderliche Diplome - Begriff der postsekundären Bildung - Diskriminierung wegen des Alters“

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung vom 18. Juni 2007 des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren zur Bildung einer Reserveliste von Assistentinnen und Assistenten deutscher Sprache für Sekretariatstätigkeiten (AST 1), die Klägerin zu den praktischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuG, 13.12.1990 - T-115/89

    José Maria González Holguera gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Verpflichtung, eine beschwerende Entscheidung mit Gründen zu versehen, zum einen dem Betroffenen die erforderlichen Hinweise geben, anhand deren er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet ist, und zum anderen die richterliche Kontrolle ermöglichen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1990, González Holguera/Parlament, T-115/89, Slg. 1990, II-831, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Mai 1992, Almeida Antunes/Parlament, T-54/91, Slg. 1992, II-1739, Randnr. 32).

    Soweit es sich insbesondere um Entscheidungen über die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren handelt, muss der Prüfungsausschuss genau angeben, welche Voraussetzungen der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bei dem Bewerber als nicht erfüllt angesehen wurden (vgl. u. a. Urteile González Holguera/Parlament, Randnr. 43, und Almeida Antunes/Parlament, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. November 2000, Carrasco Benítez/Kommission, T-214/99, Slg. ÖD 2000, I-A-257 und II-1169, Randnr. 173).

  • EuG, 21.05.1992 - T-54/91

    Nicole Almeida Antunes gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Auswahlverfahren

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Nach ständiger Rechtsprechung soll die Verpflichtung, eine beschwerende Entscheidung mit Gründen zu versehen, zum einen dem Betroffenen die erforderlichen Hinweise geben, anhand deren er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet ist, und zum anderen die richterliche Kontrolle ermöglichen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 1984, Lux/Rechnungshof, 69/83, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1990, González Holguera/Parlament, T-115/89, Slg. 1990, II-831, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Mai 1992, Almeida Antunes/Parlament, T-54/91, Slg. 1992, II-1739, Randnr. 32).

    Soweit es sich insbesondere um Entscheidungen über die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren handelt, muss der Prüfungsausschuss genau angeben, welche Voraussetzungen der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bei dem Bewerber als nicht erfüllt angesehen wurden (vgl. u. a. Urteile González Holguera/Parlament, Randnr. 43, und Almeida Antunes/Parlament, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. November 2000, Carrasco Benítez/Kommission, T-214/99, Slg. ÖD 2000, I-A-257 und II-1169, Randnr. 173).

  • EuG, 09.12.1999 - T-299/97

    Vicente Alonso Morales gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Zur zweiten Frage, welches Bildungsniveau in Deutschland der "postsekundären Bildung" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts entspricht, ist einleitend daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung, wenn weder eine auf Verfahren zur Einstellung von Personal anwendbare Verordnung oder Richtlinie noch die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens eine anderslautende Bestimmung enthält, das Erfordernis, ein Hochschuldiplom zu besitzen, von dem die Zulassung zu einem allgemeinen Auswahlverfahren abhängt, notwendigerweise in dem Sinne zu verstehen ist, den das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bewerber das von ihm angegebene Studium absolviert hat, diesem Ausdruck beimisst (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Dezember 1999, Alonso Morales/Kommission, T-299/97, Slg. ÖD 1999, I-A-249 und II-1227, Randnr. 60).

    Daraus folgt, dass der Prüfungsausschuss für ein Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen nicht befugt ist, die Teilnahme eines Bewerbers an den Prüfungen des Auswahlverfahrens aus dem Grund abzulehnen, dass er eine Anforderung nicht erfüllt, die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens nicht erwähnt wurde (Urteil Alonso Morales/Kommission, Randnrn. 56 und 57, und Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. November 2002, Pujals Gomis/Kommission, T-332/01, Slg. ÖD 2002, I-A-233 und II-1155, Randnr. 67).

  • EuGöD, 23.01.2007 - F-43/05

    Chassagne / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Schließlich liegt nach der Rechtsprechung in Bereichen, in denen - wie im vorliegenden Fall - ein Ermessen auszuüben ist, ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor, wenn das betreffende Organ eine willkürliche oder im Verhältnis zu dem mit der Regelung verfolgten Zweck offensichtlich unangemessene Differenzierung vornimmt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. September 1998, Busacca u. a./Rechnungshof, T-164/97, Slg. ÖD 1998, I-A-565 und II-1699, Randnr. 49; Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2007, Chassagne/Kommission, F-43/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62).
  • EuG, 30.09.1998 - T-164/97

    Busacca u.a. / Rechnungshof

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Schließlich liegt nach der Rechtsprechung in Bereichen, in denen - wie im vorliegenden Fall - ein Ermessen auszuüben ist, ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor, wenn das betreffende Organ eine willkürliche oder im Verhältnis zu dem mit der Regelung verfolgten Zweck offensichtlich unangemessene Differenzierung vornimmt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. September 1998, Busacca u. a./Rechnungshof, T-164/97, Slg. ÖD 1998, I-A-565 und II-1699, Randnr. 49; Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2007, Chassagne/Kommission, F-43/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Zum einen stellt nämlich die Verwendung des Adjektivs "supérieur" in der französischen Fassung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts unmissverständlich klar, dass die fragliche Bildung nicht mit der im Rahmen der sekundären Bildung vermittelten Bildung zu verwechseln ist und im Gegenteil einer Bildung entspricht, die in Einrichtungen vermittelt wird, deren Zugangsvoraussetzung die Vollendung des vollständigen Zyklus der sekundären Bildung ist, d. h. der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II. Zum anderen werden zwar in der deutschen und der englischen Fassung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts die Begriffe "postsekundäre Bildung" und "post-secondary education" verwendet, doch können diese Begriffe - abgesehen davon, dass sie nach ihrem Wortlaut ein von der sekundären Bildung gesondertes Bildungsniveau bezeichnen - jedenfalls nicht anders als der in der französischen Fassung dieses Artikels verwendete Begriff ausgelegt werden, denn nach ständiger Rechtsprechung schließt die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen es aus, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen der Gemeinschaft auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 12. Juli 1979, Koschniske, 9/79, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, T-68/97, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 79; Urteil des Gerichts vom 29. November 2007, Pimlott/Europol, F-52/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Aus der vorstehend genannten Rechtsprechung ergibt sich, dass das Gleiche für das Diskriminierungsverbot gilt, das nur ein besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 7) und zusammen mit ihm einen der tragenden Grundsätze des Gemeinschaftsrechts darstellt, für deren Wahrung der Gerichtshof sorgt (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2002, Rodríguez Caballero, C-442/00, Slg. 2002, I-11915, Randnr. 32).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Zum einen stellt nämlich die Verwendung des Adjektivs "supérieur" in der französischen Fassung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts unmissverständlich klar, dass die fragliche Bildung nicht mit der im Rahmen der sekundären Bildung vermittelten Bildung zu verwechseln ist und im Gegenteil einer Bildung entspricht, die in Einrichtungen vermittelt wird, deren Zugangsvoraussetzung die Vollendung des vollständigen Zyklus der sekundären Bildung ist, d. h. der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II. Zum anderen werden zwar in der deutschen und der englischen Fassung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. a Ziff. ii des Statuts die Begriffe "postsekundäre Bildung" und "post-secondary education" verwendet, doch können diese Begriffe - abgesehen davon, dass sie nach ihrem Wortlaut ein von der sekundären Bildung gesondertes Bildungsniveau bezeichnen - jedenfalls nicht anders als der in der französischen Fassung dieses Artikels verwendete Begriff ausgelegt werden, denn nach ständiger Rechtsprechung schließt die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen es aus, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen der Gemeinschaft auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 12. Juli 1979, Koschniske, 9/79, Slg. 1979, 2717, Randnr. 6, und vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission, C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 15; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999, Neumann und Neumann-Schölles/Kommission, T-68/97, Slg. ÖD 1999, I-A-193 und II-1005, Randnr. 79; Urteil des Gerichts vom 29. November 2007, Pimlott/Europol, F-52/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, es sei denn, eine derartige Gleich- oder Ungleichbehandlung wäre objektiv gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 71; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2003, Breton/Gerichtshof, T-323/02, Slg. ÖD 2003, I-A-325 und II-1587, Randnr. 99; Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2007, Davis u. a./Rat, F-54/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    Auszug aus EuGöD, 30.11.2009 - F-83/07
    Da jedoch zum einen der erste in der Entscheidung vom 25. Juli 2007 genannte Grund, der daraus abgeleitet wird, dass der Abschluss der Klägerin nicht dem "erforderlichen Bildungsabschluss" entsprach, eine rechtlich hinreichende Grundlage dieser Entscheidung war und da zum anderen aus den Akten hervorgeht, dass der Prüfungsausschuss, gestützt allein auf diesen Grund, dieselbe Entscheidung getroffen hätte, kann der vom Prüfungsausschuss begangene Rechtsfehler nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen (vgl. analog dazu Urteile des Gerichts erster Instanz vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-442/00

    Rodríguez Caballero

  • EuGH, 12.07.1979 - 9/79

    Koschniske / Raad van Arbeid

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

  • EuG, 12.03.2008 - T-100/04

    Giannini / Kommission

  • EuG, 20.06.1990 - T-133/89

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Einstellung - Auswahlverfahren

  • EuG, 17.10.2006 - T-406/04

    Bonnet / Gerichtshof

  • EuG, 21.11.2000 - T-214/99

    Carrasco Benítez / Kommission

  • EuGöD, 19.06.2007 - F-54/06

    Davis u.a. / Rat

  • EuG, 29.09.1999 - T-68/97

    Neumann und Neumann-Schölles / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-323/02

    Breton / Gerichtshof

  • EuGöD, 29.11.2007 - F-52/06

    Pimlott / Europol

  • EuG, 28.11.2002 - T-332/01

    Pujals Gomis / Kommission

  • EuG, 13.09.2011 - T-62/10

    Zangerl-Posselt / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung -

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission (F-83/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit ihrem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs eingelegten Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin, Frau Brigitte Zangerl-Posselt, die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission (F-83/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren aufgrund von Prüfungen EPSO/AST/27/06 (im Folgenden: Auswahlverfahren) zur Bildung einer Einstellungsreserve von Assistentinnen und Assistenten deutscher Sprache, sie nicht zu den praktischen und mündlichen Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, weil sie die in der im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2006, C 173 A, S. 3) veröffentlichten Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (im Folgenden: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens) festgelegten Zulassungsbedingungen in Bezug auf den Bildungsabschluss nicht erfülle, abgewiesen hat.

    17 Mit Schriftsatz, der am 14. August 2007 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen und unter dem Aktenzeichen F-83/07 R in das Register eingetragen worden ist, hat die Klägerin den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter ersucht, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu verpflichten, ihr die vorläufige Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens zu ermöglichen (im Folgenden: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz).

    Am 14. August 2007 erhob die Rechtsmittelführerin beim Gericht für den öffentlichen Dienst eine Klage, die unter dem Aktenzeichen F-83/07 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

  • EuGöD, 29.06.2011 - F-7/07

    Angioi / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Aufruf zur

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt aber die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit einer einheitlichen Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts es aus, eine Vorschrift in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet es, sie anhand des wirklichen Willens ihres Urhebers und des von diesem verfolgten Zwecks namentlich im Licht ihrer anderen Fassungen in den Sprachen der Union auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. November 2009, Zangerl-Posselt/Kommission, F-83/07, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-62/10 P).
  • EuGöD, 15.07.2014 - F-160/12

    Montagut Viladot / Kommission

    30 À cet égard, selon la jurisprudence, en l'absence de toute disposition contraire contenue soit dans un règlement ou une directive applicable aux concours de recrutement, soit dans l'avis de concours, l'exigence de possession d'un diplôme universitaire à laquelle est subordonné l'accès à un concours général doit nécessairement s'entendre au sens que donne à cette expression la législation propre à l'État membre où le candidat a fait les études dont il se prévaut (arrêts Alonso Morales/Commission, T-299/97, EU:T:1999:314, point 60, et Zangerl-Posselt/Commission, F-83/07, EU:F:2009:158, point 51).
  • EuG, 12.12.2018 - T-614/16

    Colin / Kommission

    En effet, selon la jurisprudence, en l'absence de toute disposition contraire contenue soit dans un règlement ou une directive applicable aux concours de recrutement, soit dans l'avis de concours, l'exigence de possession d'un diplôme à laquelle est subordonné l'accès à un concours général doit nécessairement s'entendre au sens que donne à cette expression la législation propre à l'État membre où le candidat a fait les études dont il se prévaut (voir, par analogie, arrêts du 9 décembre 1999, Alonso Morales/Commission, T-299/97, EU:T:1999:314, point 60, et du 30 novembre 2009, Zangerl-Posselt/Commission, F-83/07, EU:F:2009:158, point 51).
  • EuGöD, 01.02.2012 - F-123/10

    Bancale und Buccheri / Kommission

    Selon les requérants, les qualifications acquises avant l'obtention de leur laurea respectif auraient dû leur permettre d'avoir accès aux épreuves des concours, conformément à l'arrêt du Tribunal du 30 novembre 2009, Zangerl-Posselt/Commission, F-83/07, selon lequel l'exigence de possession d'un diplôme universitaire à laquelle est subordonné l'accès à un concours général doit nécessairement s'entendre au sens que donne à l'expression « diplôme universitaire " la législation propre à l'État membre où le candidat a fait les études dont il se prévaut.
  • EuGöD, 20.09.2011 - F-117/10

    Van Soest / Kommission

    En premier lieu, concernant la question de savoir si le requérant satisfaisait à la condition de diplôme prescrite par le titre II, A, point 3, sous a), ii), de l'avis de concours, il importe de rappeler que la notion de diplôme de l'enseignement secondaire donnant accès à l'enseignement supérieur renvoie à un diplôme qui, d'une part, sanctionne l'achèvement d'un cycle complet de l'enseignement secondaire, d'autre part, donne accès par lui-même à tout ou partie de l'enseignement supérieur (arrêt du Tribunal du 30 novembre 2009, Zangerl-Posselt/Commission, F-83/07, points 49 et 58).
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   EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32131
EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07 (https://dejure.org/2007,32131)
EuGöD, Entscheidung vom 10.09.2007 - F-83/07 (https://dejure.org/2007,32131)
EuGöD, Entscheidung vom 10. September 2007 - F-83/07 (https://dejure.org/2007,32131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Antrag auf einstweilige Anordnung - Keine Dringlichkeit

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    Zangerl-Posselt / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Antrag auf einstweilige Anordnung - Keine Dringlichkeit

  • EU-Kommission

    Zangerl-Posselt / Kommission

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 26.10.2004 - T-207/02

    Falcone / Kommission - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Die Kommission vertritt unter Berufung auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 16. Juli 2002, Falcone/Kommission (T-207/02 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), die Auffassung, dass die Anordnung der vorläufigen Teilnahme der Antragstellerin an den Prüfungen zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führen würde.

    2 und 3, des Präsidenten der zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 29. März 1985, Remy/Kommission, 74/85 R, Slg. 1985, 1185, Randnr. 10, und des Präsidenten der dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1988, Sparr/Kommission, 321/88 R, Slg. 1988, 6405, Randnr. 9; Beschluss Falcone/Kommission, Randnr. 36).

  • EuGH, 25.03.1999 - C-65/99

    Willeme / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Zur Erreichung diese Zieles müssen die begehrten Maßnahmen in dem Sinne dringlich sein, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 25. März 1999, Willeme/Kommission, C-65/99 P[R], Slg. 1999, I-1857, Randnr. 62).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Bei Aufhebung einer Prüfung im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Bildung einer Einstellungsreserve sind nämlich die Rechte eines Bewerbers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuss und die Anstellungsbehörde ihre Entscheidungen überprüfen und für diesen Fall eine billige Lösung zu erreichen suchen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1983, Detti/Gerichtshof, 144/82, Slg. 1983, 2421, Randnr. 33, sowie vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, Slg. 1993, I-3839, Randnrn.
  • EuG, 10.02.1999 - T-211/98

    Claude Willeme gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren des

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Dieses Ermessen ist im Hinblick auf die Besonderheiten jedes Einzelfalls auszuüben (Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 10. Februar 1999, Willeme/Kommission, T-211/98 R, Slg. ÖD 1999, I-A-15 und II-57, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Bei Aufhebung einer Prüfung im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Bildung einer Einstellungsreserve sind nämlich die Rechte eines Bewerbers angemessen geschützt, wenn der Prüfungsausschuss und die Anstellungsbehörde ihre Entscheidungen überprüfen und für diesen Fall eine billige Lösung zu erreichen suchen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1983, Detti/Gerichtshof, 144/82, Slg. 1983, 2421, Randnr. 33, sowie vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, Slg. 1993, I-3839, Randnrn.
  • EuGH, 13.01.1978 - 4/78

    Salerno u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    2 und 3, des Präsidenten der zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 13. Januar 1978, Salerno/Kommission, 4/78 R, Slg. 1978, 1, Randnrn.
  • EuG, 15.07.1999 - T-167/99

    Carla Giulietti gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren des

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Fortführung der Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens einem Bewerber, der durch einen Fehler im Rahmen dieses Auswahlverfahrens benachteiligt wurde, keinen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 1999, Giuletti/Kommission, T-167/99 R, Slg. ÖD 1999, I-A-139 und II-751, Randnr. 30, sowie des Präsidenten der zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 15. Mai 2000, Martín de Pablos/Kommission, T-101/00 R, Slg. 2000, I-A-83 und II-347, Randnr. 23).
  • EuGH, 29.03.1985 - 74/85

    Remy / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    2 und 3, des Präsidenten der zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 29. März 1985, Remy/Kommission, 74/85 R, Slg. 1985, 1185, Randnr. 10, und des Präsidenten der dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1988, Sparr/Kommission, 321/88 R, Slg. 1988, 6405, Randnr. 9; Beschluss Falcone/Kommission, Randnr. 36).
  • EuGH, 15.10.1976 - 91/76

    De Lacroix / Gerichtshof

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    Der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist daher nicht befugt, im Wege der Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Handlung oder der einstweiligen Anordnung die Zulassung eines Antragstellers zu den Prüfungen eines Auswahlverfahrens anzuordnen (Beschlüsse des Präsidenten der ersten Kammer des Gerichtshofs vom 15. Oktober 1976, De Lacroix/Gerichtshof, 91/76 R, Slg. 1976, 1561, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.1988 - 321/88

    Sparr / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 10.09.2007 - F-83/07
    2 und 3, des Präsidenten der zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 29. März 1985, Remy/Kommission, 74/85 R, Slg. 1985, 1185, Randnr. 10, und des Präsidenten der dritten Kammer des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1988, Sparr/Kommission, 321/88 R, Slg. 1988, 6405, Randnr. 9; Beschluss Falcone/Kommission, Randnr. 36).
  • EuG, 15.05.2000 - T-101/00

    Miguel Ángel Martín de Pablos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 21.12.1995 - T-220/95
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Rechtsprechung
   EuGöD - F-83/07   

Anhängiges Verfahren
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