Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.12.2000 - 1 TG 3694/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27 Abs 2 SGB 8, § 28 SGB 8, § 34 SGB 8, § 35 SGB 8, § 39 SGB 8
Jugendhilfe; atypische Hilfeformen; Kindesbetreuung und Nachsorge - Judicialis
SGB VIII § 27 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 27 Abs. 2
Jugendhilfe, Drogenabhängigkeit, Nachsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Leistung der Jugendhilfe; Drogenabhängigkeit der Eltern; Aufnahme eines Kleinstkindes in die Nachsorgeeinrichtung nach der Drogenentziehung; Hilfe bei der Bewältigung erzieherischer Aufgaben; Erstattungspflicht des Leistungsträgers
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 14.11.2000 - 1 TZ 3333/00
- VGH Hessen, 12.12.2000 - 1 TG 3694/00
Papierfundstellen
- FEVS 52, 462
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 7 S 2445/02
Jugendhilfeleistungen für eine Legasthenikertherapie
So hat das BVerwG mit Urteil vom 12.12.2002 (BVerwGE 117, 261 = NJW 2003, 2399) entschieden, dass für die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung des Strafvollzugs Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Betracht kommt (vgl. zu einer ähnlichen Problematik auch Hessischer VGH, DVBl 2001, 576 und FEVS 52, 462). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 2434/02
Anwendung der Vorschriften über ErstattungsansprüQualifizierung der Betreuung …
Auch die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Hess.VGH, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 TG 3694/00 -, FEVS 52, S. 462, und des VG Hamburg, Urteil vom 18.12.2001 - 13 VG 569/01 -, ZfJ 2002, S. 241, wonach die gemeinsame Unterbringung eines Kindes mit seinen (drogenkranken) Eltern in einer Therapieeinrichtung als eine - im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte - Form der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 39 SGB VIII eingestuft wird, betreffen Sachverhalte, in denen eine wesentliche Voraussetzung des § 19 SGB VIII, nämlich die alleinige Sorge eines Elternteils für das Kind, nicht vorgelegen hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 2598/02
Anspruch auf Erstattung von Kosten der Jugendhilfe in Form einer Heimerziehung; …
Rn. 82 Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 1 TG 3694/00 -, FEVS 52, S. 462,. - VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 3 K 10.1234
Abgrenzung Jugendhilfe zur Sozialhilfe; Unterbringung einer behinderten Mutter …
Rn. 20 Als Hilfeart kommt vorliegend eine Hilfe nach § 19 SGB VIII ("Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder") oder Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII entweder in Verbindung mit § 34 SGB VIII (sonstige betreute Wohnform) oder als "unbenannte" (atypische) Hilfe (vgl. dazu HessVGH vom 12.12.2000 1 TG 3694/00; VG Hamburg vom 18.1.2001 13 VG 0569/2001 und vom 26.05.2005 13 K 195/05, sämtliche juris) in Betracht, wofür jeweils die Beklagte zuständiger Träger der Jugendhilfe ist; bei allen genannten Hilfearten ist auch der notwendige Unterhalt (jedenfalls) des Kindes Bestandteil der Hilfe.
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