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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9953
OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03 (https://dejure.org/2003,9953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2003 - 12 LA 85/03 (https://dejure.org/2003,9953)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 (https://dejure.org/2003,9953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 SGB X ; § 45 Abs. 1 SGB X ; § 50 Abs. 1 SGB X
    Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids bei Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe hinsichtlich der Forderung eines Gesamtbetrags von der Bedarfsgemeinschaft im Tenor des Bescheids; Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und ...

  • Judicialis

    SGB X § 33 I; ; SGB X § 45 I; ; SGB X § 50 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids bei Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe hinsichtlich der Forderung eines Gesamtbetrags von der Bedarfsgemeinschaft im Tenor des Bescheids; Hinreichende Bestimmtheit eines Rücknahme- und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 55, 10
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 8 A 940/96

    Sozialhilferecht: Rücknahmezuständigkeit für rechtswidrigen Bewilligungsbescheid …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Ein Verwaltungsakt ist im Sinne der Vorschrift des § 33 Abs. 1 SGB X, die insoweit der Regelung des § 37 Abs. 1 VwVfG nachgebildet ist, inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn der in ihm zum Ausdruck gekommene Wille der Behörde für die Beteiligten des Verfahrens, in dem der Verwaltungsakt ergeht, unzweideutig erkennbar und nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bemessung zugänglich ist (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 22.1.1998 - 8 A 940/96 - , FEVS 49, 6 = DÖV 98, 741 = ZFSH/SGB 2001, 416).

    Nach dem objektiven Erklärungsinhalt bleibt demnach unklar, welche Regelung gegenüber den Klägern getroffen worden ist, insbesondere, in welcher Höhe sie für den Rückforderungsbetrag zu welchen Bruchteilen einstehen sollen bzw. inwieweit der Kläger zu 2) für den Kläger zu 3) in Anspruch genommen werden soll (so auch in einem ähnlich gelagerten Fall: OVG NW, Urt. v. 22.1.1998, a.a.O.).

    Unabhängig von der Frage, ob die fehlende Bestimmtheit eines Bescheides nach § 41 SGB X geheilt werden kann (verneinend: OVG NW, Urt. v. 22.1.1998, a.a.O.;… Schroeder-Printzen/ Engelmann/ Schmalz/ Wiesner/ von Wulffen, SGB X, 3. Aufl. 1996, § 33 Rn. 6), macht dieses "Nachschieben" die angefochtenen Bescheide nicht hinreichend bestimmt, weil sich auch aus der Aufstellung vom 13. Juni 2001 nur ergibt, welche Beträge an die Klägerin zu 1) und den Kläger zu 3) gezahlt worden sind, nicht hingegen welcher Betrag von dem einzelnen Kläger zurückgefordert wird.

    Zum einen werden die Bestimmtheitsanforderungen an Rückforderungsbescheide in den von den Beteiligten genannten Entscheidungen des OVG NW (Urt. v. 22.1.1998, a.a.O.) und des OVG Hamburg (…Urt. v. 26.2.1993, a.a.O.) hinreichend erörtert.

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Denn ein Erstattungsverhältnis setzt das Bestehen eines sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraus, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von dem Sozialhilfeträger etwas erhalten hat (BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - BVerwG 5 C 65.88 - , FEVS 43, 268 = NJW 93, 2884 = NDV 93, 239).

    Eine entsprechende Anwendung auf die Rückerstattung zu Unrecht empfangener Sozialleistungen verbietet sich wegen des Ausnahmecharakters dieser Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruches geeignet gewesen wäre (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2001, RdNrn. 395g, h zu § 80;… Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124;… Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 12 LA 85/03
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72

    Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen

  • LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 33/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Unterhaltsgeld - …

    Der gegenteiligen Auffassung (SG Schleswig, Urteil vom 13. Juni 2006 -S 9 AS 834/05 -) könnte nur dann gefolgt werden, wenn sich der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an beide Elternteile der Bedarfsgemeinschaft gerichtet hätte (OVG Niedersachen, Beschluss vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 - FEVS 55, 10; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 1999 - 8 K 2907/98 -), ohne den Umfang der Aufhebung sowie den jeweiligen Erstattungsbetrag individuell zuzuweisen (vgl. Hähnlein, Anmerkung zu SG Schleswig…, Urteil vom 13. Juni 2006 - Juris PR-SozR 19/2006 Anm. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 29 AS 2038/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …

    Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts sowie der von dem Beklagten benannten Entscheidungen des Sozialgerichts Schleswig, Urteil vom 13. Juni 2006, S 9 AS 834/05, des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2009, L 28 AS 1354/08 sowie des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2008, L 19 B 106/08 AS, alle zitiert nach juris) könnte nur dann gefolgt werden, wenn sich der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gerichtet hätte (vgl. a. Hessisches LSG…, Urteil vom 12. März 2007, L 9 AS 33/06, a.a.O.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 - FEVS 55, 10; VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 1999, 8 K 2907/98, zitiert nach juris), ohne den Umfang der Aufhebung sowie den jeweiligen Erstattungsbetrag individuell zuzuweisen (vgl. Hänlein, Anmerkung zu SG Schleswig…, Urteil vom 13. Juni 2006 in juris PR-SozR 19/2006 Anm. 2: Dem Sozialgericht Schleswig lag folgender Sachverhalt zugrunde: Es änderte sich das Einkommen der Ehefrau des Klägers, der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erging jedoch an den Kläger. Die fehlende Bestimmtheit begründete das Gericht damit, dass der Bescheid ausschließlich an den Kläger gerichtet war und nur diesen verpflichtete; in der Begründung des Widerspruchsbescheides war jedoch ausgeführt, dass die Gesamtrückforderung vom "Ehepaar" zu erstatten sei. Hänlein führt in seiner Besprechung der Entscheidung aus, dass das Sozialgericht den Kläger als alleinigen Adressaten des angefochtenen Bescheides gesehen habe, mit dem der gesamte Erstattungsanspruch gegen diesen geltend gemacht werde. Der so verstandene Bescheid könne kaum als unbestimmt angesehen werden, weil und soweit er den Kläger über das Maß dessen belaste, was er selbst zu Unrecht erhalten habe).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2007 - L 7 SO 2899/06

    Sozialhilfe - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht …

    Eine entsprechende Anwendung auf die Rückerstattung zu Unrecht empfangener Sozialleistungen verbietet sich wegen des Ausnahmecharakters dieser Regelung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Oktober 1992, a.a.O.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG), Beschluss vom 24. April 2003 - 12 LA 85/03 - FEVS 55, 10).

    In dem Teilabhilfe- und Widerspruchsbescheid vom 3. Mai 2005 wird zwar Regelsatz und Mehrbedarf jeweils für Haushaltsvorstand und Haushaltsangehörige aufgeschlüsselt für die entsprechenden Urlaubszeiten; diesem Bescheid ist jedoch nicht einmal zu entnehmen, ob für die Klägerin Leistungen als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehörige bewilligt und entsprechend zurückgefordert werden sollten (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. April 2003, a.a.O.).

  • SG Schleswig, 13.06.2006 - S 9 AS 834/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, - Rücknahmeentscheidung bei …

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 24. April 2003, Az.: 12 LA 85/03, zitiert nach Juris) hat eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen und entschieden, dass ein Rücknahme- und Rückforderungsbescheid bei Erstattung zu Unrecht gewährter Sozialhilfe nicht gemäß § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt sei, wenn im Tenor des Bescheides ein Gesamtbetrag von der Bedarfsgemeinschaft gefordert werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 13 SB 53/04

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf unentgeltliche Aushändigung einer Wertmarke …

    Als sozialhilfeberechtigt nach dem BSHG war daher nicht eine "Bedarfsgemeinschaft" mehrerer sozialhilfebedürftiger Personen anzusehen; vielmehr hatte nach § 11 Abs. 1 BSHG jeder einzelne Hilfesuchende (und nur dieser) einen eigenen Anspruch auf Hilfe (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. April 2003, 12 LA 85/03, NDV-RD 2003, 127, 128; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992, Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2007 - L 20 B 312/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Rn. 5 Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass die sich zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entwickelnde sozialgerichtliche Praxis (…a.a.O.) durchaus im Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Recht der Sozialhilfe stehen dürfte (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2003, 12 LA 85/03 = NDV-RD 2003, 127).
  • SG Köln, 25.10.2006 - S 6 AS 218/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Unabhängig davon, ob dies überhaupt möglich wäre (ablehnend Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.04.2003, Az.: 12 LA 85/03) wird auch aus den Ausführungen des Widerspruchsbescheids nicht hinreichend deutlich, welche individuelle Leistungsbewilligung in welchem Umfang aufgehoben werden sollte.
  • SG Berlin, 23.04.2007 - S 119 AS 751/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide - …

    Genauso wenig, wie aus der Bedarfsgemeinschaft eine Gesamtgläubigerschaft jedes Mitgliedes für die Ansprüche der anderen Mitglieder abgeleitet werden kann (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 07. November 2006), kann von der Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden (so ausdrücklich Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.04.2003 - 12 LA 85/03 - hinsichtlich der Rückerstattung von zu Unrecht gewährter Sozialhilfe).
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