Weitere Entscheidung unten: KG, 05.06.2012

Rechtsprechung
   KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12   

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https://dejure.org/2012,19348
KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
KG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei Eigentumsübertragung durch Schenkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang von Veräußerungsbeschränkungen hinsichtlich des Bestehens von Wohnungseigentum; Zustimmungsbedürftigkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung im Wege der Schenkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterzustimmung bei Eigentumsübertragung durch Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1
    Umfang von Veräußerungsbeschränkungen hinsichtlich Wohnungseigentum; Zustimmungsbedürftigkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung im Wege der Schenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerungszustimmung bei schenkweiser Übertragung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss auch bei der Schenkung einer Eigentumswohnung zustimmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung - "Veräußerung" umfasst auch Schenkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung - "Veräußerung" umfasst auch Schenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtiges zur Veräußerungsbeschränkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalterzustimmung zur "Veräußerung" auch bei Schenkung erforderlich! (IMR 2012, 460)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 136
  • MDR 2012, 1401
  • NZM 2013, 239
  • FGPrax 2012, 238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.08.2010 - 1 W 97/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Zustimmung der anderen

    Auszug aus KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12
    Eine nach § 12 Abs. 1 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung, wonach die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, erfasst auch eine rechtsgeschäftliche Übertragung im Wege der Schenkung (Abgrenzung zu KG Berlin, 17. August 2010, 1 W 97/10, BeckRS 2010, 21753).(Rn.11).

    Er ist der Ansicht, die Verwalterzustimmung sei im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 17.08.2010, 1 W 97/10, nicht erforderlich.

    Die Eigentümer bestimmen durch die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung selbst, in welchen Veräußerungsfällen eine Zustimmung erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17.08.2010, 1 W 97/10, m.w.N.).

    Anders als in der von den Beschwerdeführern in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 17.08.2010, 1 W 97/10, haben die Eigentümer vorliegend die "Veräußerung" einem Zustimmungserfordernis unterstellt.

  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Auszug aus KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12
    Aus dem Zweck des § 12 WEG, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Eigentümergemeinschaft zu schützen (KG, FGPrax 2004, 69) erschließt sich ohne Weiteres, dass es für das Zustimmungserfordernis nicht darauf ankommen kann, ob der neue Wohnungseigentümer seine Rechtsstellung durch ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft erworben hat.
  • KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16

    Veräußerung von Wohneigentum einer GbR an einen Gesellschafter: Erfordernis der

    Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen "Verkauf" geknüpft (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

    Durch das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG soll den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit geboten werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

  • KG, 26.05.2014 - 1 W 55/14

    Wohnungseigentumsgrundbuch: "Verbrauchte" Ausnahme der Erstveräußerung von der

    Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen "Verkauf" geknüpft (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 -, FGPrax 2012, 238).

    Durch das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG soll den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit geboten werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 -, FGPrax 2012, 238).

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Rechtsprechung
   KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14457
KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12 (https://dejure.org/2012,14457)
KG, Entscheidung vom 05.06.2012 - 1 W 85/12 (https://dejure.org/2012,14457)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 1 W 85/12 (https://dejure.org/2012,14457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 873 BGB, § 879 BGB, § 22 GBO, § 45 Abs 1 Halbs 2 GBO
    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines Grundschulden betreffenden Gleichrangvermerks

  • Wolters Kluwer

    Eintragung von Grundschulden mit einem Gleichrangvermerk trotz einer Rangvereinbarung für beantragte Grundschulden durch das Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    Amtswiderspruchs wegen eines grundschuldenbetreffenden Gleichrangvermerks

  • rechtsportal.de

    Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Eintragung mehrerer Grundschulden unter Nichtbeachtung einer Rangvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 238
  • Rpfleger 2012, 621
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1956 - V ZR 28/55

    Grundbucheintragung mit unrichtigem Rang

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12
    Der Rang entsteht gemäß § 879 Abs. 1 BGB aus der räumlichen Stellung oder dem Datum der Eintragung; unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben, wie die Eintragungsbewilligung lautet und ob das Grundbuchamt gegen §§ 17, 45 GBO verstoßen hat (RGZ 57, 277; 73, 173; BGHZ 21, 98; KG, HRR 1930 Nr. 780; JFG 12, 290; Demharter a.a.O. § 45 Rdn. 5; Kohler in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 879 Rdn. 15; Kutter in Staudinger, BGB, 2007, § 879 Rdn. 25).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 343/87

    Divergenz von Einigung und Eintragung einer Grundschuld bezüglich des Ranges

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12
    Ob ein dingliches Recht bei Nichtübereinstimmung der Eintragung mit einer dinglichen Einigung über den Rang gar nicht oder mit dem nicht vereinbarten Rang entstanden ist, ist nach § 139 BGB zu beurteilen (BGH, NJW-RR 1990, 206), also nach dem mutmaßlichen Parteiwillen.
  • OLG Brandenburg, 03.09.2001 - 8 Wx 218/00

    Rangbestimmung in einer Grundschuldbestellungsurkunde

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12
    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 2 GBO zuzulassen, weil der Senat von der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. September 2001 (Rpfleger 2002, 135) abweicht.
  • RG, 13.04.1904 - V 414/03

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Staat verpflichtet, den Schaden zu

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12
    Der Rang entsteht gemäß § 879 Abs. 1 BGB aus der räumlichen Stellung oder dem Datum der Eintragung; unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben, wie die Eintragungsbewilligung lautet und ob das Grundbuchamt gegen §§ 17, 45 GBO verstoßen hat (RGZ 57, 277; 73, 173; BGHZ 21, 98; KG, HRR 1930 Nr. 780; JFG 12, 290; Demharter a.a.O. § 45 Rdn. 5; Kohler in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 879 Rdn. 15; Kutter in Staudinger, BGB, 2007, § 879 Rdn. 25).
  • RG, 23.03.1910 - V 277/09

    Ist ein Hypothekengläubiger auf Grund des Umstandes, daß eine ihm vorgehende und

    Auszug aus KG, 05.06.2012 - 1 W 85/12
    Der Rang entsteht gemäß § 879 Abs. 1 BGB aus der räumlichen Stellung oder dem Datum der Eintragung; unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben, wie die Eintragungsbewilligung lautet und ob das Grundbuchamt gegen §§ 17, 45 GBO verstoßen hat (RGZ 57, 277; 73, 173; BGHZ 21, 98; KG, HRR 1930 Nr. 780; JFG 12, 290; Demharter a.a.O. § 45 Rdn. 5; Kohler in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 879 Rdn. 15; Kutter in Staudinger, BGB, 2007, § 879 Rdn. 25).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 20 W 28/13

    Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Verletzung von Rangbestimmungen

    Vielmehr handelt es sich bei den in VII Ziff. 3-5 der UR-Nr. .../2012 getroffenen Rangbestimmungen lediglich um verfahrensrechtliche Rangbestimmungen im Sinn des § 45 Abs. 3 GBO (vgl. Palandt/Bassenge: BGB, 72. Aufl., § 879, Rdnr. 11 und 12), deren Verletzung nicht zu einer Unrichtigkeit im Sinn des § 894 BGB führt (Senat FGPrax 1995, 17; KG Rpfleger 2012, 621; Erman-Lorenz: BGB, 13. Aufl, § 879, Rdnr. 20; Vieweg in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., 2012, § 879, Rdnr. 30; Knothe in Bauer/von Oefele: GBO, 3. Aufl., § 45 Rdnr. 23-25).
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