Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.03.1997 - 8 W 84/97 |
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BVFG § 94
Papierfundstellen
- FGPrax 1997, 107
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 23.11.2006 - 31 Wx 72/06
Verbindliche Festlegung der Namensführung
- BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten
Zwar enthält § 94 BVFG eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Änderung des Namens nach deutschem Recht strengen Regeln unterliegt und nur eingeschränkt möglich ist (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1997, 107). - OLG München, 25.06.2020 - 31 Wx 366/18 Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG kann nicht entnommen werden, dass die Erklärung zur Namensführung mehrfach abgegeben werden kann, vielmehr kann das Recht zur Angleichung nur einmal ausgeübt werden (OLG München OLGR 2007, 88 ; OLG Stuttgart StAZ 1997, 236/23 7;… Lipp in MüKo Kommentar zum BGB, 7. Auflage , Art. 47 EGBGB Rn.28).
- OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97
Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers
Rn. 6 Die weitere Beschwerde war daher zurückzuweisen, ohne dass sich der Senat damit zu befassen hatte, ob auch die Einkommens- und Vermögenssituation eine Heraufsetzung des Stundensatzes rechtfertigen könnten, ob in die Vergütung die allgemeinen Verwaltungskosten eines Betreuungsvereins mit einzubeziehen sind (bejahend BayObLG FamRZ 1995, 692; OLG Frankfurt, BtPrax 1995, 183; verneinend Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 767 [OLG Düsseldorf 18.03.1997 - 25 Wx 37/96] = FGPrax 1997, 107) und ob zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der betreuten Person in Vergütungsfestsetzungsverfahren ein Verfahrenspfleger gemäß §§ 67, 69d I S.2 und 4 FGG zu bestellen gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 1997, 109).
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