Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers; Umdeutung eines wechselseitigen Testamentes in ein einseitiges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenberg/Eder - VI W 5/93
- LG Marburg, 22.09.1995 - 3 T 186/95
- OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Papierfundstellen
- FGPrax 1998, 145
- FamRZ 1998, 1394
- Rpfleger 1998, 342
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Das Schriftstück nennt im Eingang beide Ehegatten und ist mit den Worten "wir" und "unser" , also im Plural abgefaßt (vgl. dazu KG DNotZ 1938, 810 = JW 1938, 3119; KG DNotZ 1943, 137; BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …Die Frage, ob in Fällen dieser Art die Erklärung des Ehegatten, der das von ihm vorgesehene gemeinschaftliche Testament bereits unterschrieben hat, als Einzeltestament aufrechterhalten werden kann, hängt nach allgemeiner Meinung im Hinblick auf § 140 BGB von dem Willen dessen ab, der die Erklärung niedergeschrieben hat, Kann festgestellt werden, daß er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrechterhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410 = DNotZ 1988, 178; BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …
Selbst wenn man mit dem Landgericht davon ausgeht, daß in der Urkunde wenigstens andeutungsweise auch eine gegenseitige Erbeinsetzung zum Ausdruck gekommen ist, so schließt dies nicht schlechthin die Möglichkeit aus, daß die Wirksamkeit der von der Erblasserin getroffenen Verfügungen nach dem mutmaßlichen Willen der Erblasserin sofort eintreten und nicht von einer entsprechenden Erklärung ihres Ehemannes abhängig sein sollte (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 332 = …
- BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95
Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
1 Z 2/91">FamRZ 1992, 353; BayObLG FamRZ 1995, 1449 = ZEV 1995, 413; Palandt/Edenhofer aa § 2267 Rz. 4, MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. § 2267 Rz. 25 i.V.m. § 2265 Rz. 5 ff.; Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2267 Rz. 4; Johannsen in RGRK-BGB 12. Aufl. § 2265 Rz. 15; Kanzleiter DNotZ 1973, 133, 145 ff.; zur Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments von Nichtehegatten siehe auch BayObLG FamRZ 1993, 1370; OLG Hamm FGPrax 1996, 152 = NJW-RR 1996, 1290 = FamRZ 1997, 55 = Rpfleger 1996, 458 = ZEV 1996, 304 mit krit. Anm. Kanzleiter; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 518 [OLG Düsseldorf 26.07.1996 - 3 Wx 278/96] ).1 Z 2/91">FamRZ 1992, 353; BayObLG FamRZ 1995, 1449 = ZEV 1995, 413; Staudinger/Kanzleiter BGB 12. Aufl. Rz. 14, MünchKomm/Musielak aaO Rz. 9, Soergel/Wolf aaO Rz. 5, AK-BGB/Schaper Rz. 53 und 55, je zu § 2265).
- KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94
Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Das beeinträchtigte Recht muß dem Beschwerdeführer tatsächlich zustehen, es muß wirklich gegeben sein (KG FamRZ 1995, 837/838;… Keidel/Kahl aaO § 20 Rz. 13), wobei für die Prüfung der Rechtsbeeinträchtigung die Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des Beschwerdeführers zu unterstellen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1061;… Palandt/Edenhofer aaO § 2353 Rz. 28;… Bassenge/Herbst aaO § 20 FGG Rz. 10).Im Erbscheinsverfahren ist durch den Inhalt des erteilten Erbscheins jeder beeinträchtigt, der geltend macht, daß seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen werde (OLG Köln FamRZ 1995, 837/838;… Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rz. 54).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Prozeßkostenhilfe ist deshalb dem Rechtsbeschwerdeführer nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn die angefochtene Beschwerdeentscheidung aus einem formellen Grund keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich jedoch nicht ändert (vgl. BGH NJW 1994, 1160 = MDR 1994, 406; OLG Bamberg FamRZ 1995, 378 [OLG Bamberg 13.07.1994 - 2 UF 101/94] ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 56. Aufl. Rz. 62, Zöller/Philippi ZPO 20. Aufl. Rz. 54, je zu § 119). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Dabei kann dahinstehen, ob der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments vom 07.06.1992 einen aus reichenden Anhaltspunkt auch für eine darin nicht ausdrücklich vorgesehene gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten enthält oder ob er ausschließlich eine Erbeinsetzung der beiden gemeinschaftlichen Söhne vorsieht (vgl. dazu BGHZ 80, 242 [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 4/80] = NJW 1981, 1737;… MünchKomm/Leipold aaO § 2084 Rz. 9;… Staudinger/Otte BGB 13. Aufl. Vorb. zu §§ 2064 ff. Rz. 28, 43;… Lange/Kuchinke Erbrecht 4. Aufl. § 34 III 2 a). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Die Frage, ob in Fällen dieser Art die Erklärung des Ehegatten, der das von ihm vorgesehene gemeinschaftliche Testament bereits unterschrieben hat, als Einzeltestament aufrechterhalten werden kann, hängt nach allgemeiner Meinung im Hinblick auf § 140 BGB von dem Willen dessen ab, der die Erklärung niedergeschrieben hat, Kann festgestellt werden, daß er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrechterhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410 = DNotZ 1988, 178; BayObLG NJW-RR 1992, 332 = … - BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68
Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Zum richtigen Antragsinhalt gehört beim Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins auch die zahlenmäßig bestimmte Angabe, wie groß die beantragte Erbquote ist ( §§ 2353 zweiter Fall , 2357 Abs. 2 BGB ), notfalls unter Angabe der Berechnungsgrundlagen (vgl. dazu auch BGH DNotZ 1972, 500; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 683; BayObLGZ 1984, 208/212). - OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Diese Auslegung ist jedenfalls möglich, zwingend braucht sie nicht zu sein (Senat in 20 W 144/94 = NJW-RR 1996, 1159 [OLG Frankfurt am Main 15.11.1995 - 20 W 144/94] ). - OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95
Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
1 Z 2/91">FamRZ 1992, 353; BayObLG FamRZ 1995, 1449 = ZEV 1995, 413; Palandt/Edenhofer aa § 2267 Rz. 4, MünchKomm/Musielak BGB 3. Aufl. § 2267 Rz. 25 i.V.m. § 2265 Rz. 5 ff.; Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2267 Rz. 4; Johannsen in RGRK-BGB 12. Aufl. § 2265 Rz. 15; Kanzleiter DNotZ 1973, 133, 145 ff.; zur Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments von Nichtehegatten siehe auch BayObLG FamRZ 1993, 1370; OLG Hamm FGPrax 1996, 152 = NJW-RR 1996, 1290 = FamRZ 1997, 55 = Rpfleger 1996, 458 = ZEV 1996, 304 mit krit. Anm. Kanzleiter; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 518 [OLG Düsseldorf 26.07.1996 - 3 Wx 278/96] ). - BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Gegen die erfolgte Erteilung eines Erbscheins ist wahlweise neben dem Einziehungsantrag an das Nachlaßgericht nach § 2361 BGB die einfache Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung statthaft (BayObLG NJW-RR 1990, 1481;… Palandt/Edenhofer BGB 57. Aufl. § 2353 Rz. 26). - BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84
Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht
- BayObLG, 30.03.1994 - 3Z BR 4/94
Betreuer; Betreuerbestellung; Bereiterklärung; Beschwerde; Einfach; …
- OLG Köln, 25.05.1992 - 2 Wx 21/92
Erblasser; Enkelkinder; Abkömmlinge; Ehelich; Testamentsauslegung; Nacherben; …
- OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
- BayObLG, 27.04.1993 - 1Z BR 120/92
Unrichtigkeit eines Erbscheins; Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in …
- OLG Düsseldorf, 09.11.1977 - 3 W 178/77
- OLG Bamberg, 13.07.1994 - 2 UF 101/94
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Berufungsinstanz bei mangelhaftem …
- OLG Düsseldorf, 26.07.1996 - 3 Wx 278/96
- OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14
Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten …
Kann festgestellt werden, dass er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrecht erhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 145; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 330/331;… Staudinger/Kanzleiter BGB Juli 2013 § 2265 Rn. 14 m.w.N.). - BayObLG, 29.06.2000 - 1Z BR 40/00
Von nur einem Ehegatten unterschriebenes gemeinschaftliches Testament
a) Einen dahingehenden Willen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 332; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 145 m.w.N.) hat das Beschwerdegericht ohne Rechtsfehler der Testamentsurkunde selbst entnommen, da das Schriftstück im Eingang die Namen beider Ehegatten bezeichnet, im Plural abgefaßt ist und eine gegenseitige Alleinerbeinsetzung enthält. - OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament
Ein gemeinschaftliches Testament, das nur vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben worden ist, kann als dessen einseitiges Testament umgedeutet werden, wenn ein entsprechender Wille des Erblassers festgestellt werden kann (OLGR Frankfurt1998, 174 ff = NJWE-FER 1998, 182 = FGPrax 1998, 145 ff = Rpfleger 1998, 342;… Palandt-Weidlich, 70. Aufl. 2011, § 2265 BGB Rn 3).
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