Rechtsprechung
| BayObLG, 10.06.2002 - 3Z BR 98/02 |
Verfahrensgang
- AG München - 705 XVII 5721/94
- LG München I - 13 T 18514/00
- BayObLG, 10.06.2002 - 3Z BR 98/02
- BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 218
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245). - OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen; …
Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind. - OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03
Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die …
Rn. 15 Sowohl diese neue Gesetzeslage, als auch Gründe der Vergleichbarkeit und Praktikabilität sprechen dafür, diese Grundsätze auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (so auch BayObLG FGPrax 2002, 218 und 271; OLG Köln NJW-RR 2003, 374 und OLG Report Köln 2003, 228).
- OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz
In diesem Zusammenhang kann der Senat ebenso wie das BayObLG (FGPrax 2002, 218) offen lassen, ob unter Berücksichtigung der Neuregelung der Rechtsbeschwerde in § 574 ZPO durch das ZPO-RG auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels nicht mehr die außerordentliche weitere Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit, sondern nur noch die Selbstkorrektur durch das Beschwerdegericht analog § 321 a ZPO statthaft ist (so für die Verfahren nach der ZPO BGH NJW 2002, 157). - BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen
Der 3.Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat es in der Vergangenheit offen gelassen, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274). - OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 20 W 288/04
Zulassung der weiteren Beschwerde in Kostensachen: Vorhandensein …
Die Zulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, Zulassung und Nichtzulassung sind grundsätzlich unanfechtbar (…vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 170-173 m.w.H.;… Rohs/Wedewer: KostO, 2. Aufl., 2001, § 14, Rdnr. 35, 36, 38, 39; BayObLG FGPrax 2002, 218 für die Zulassung nach §§ 27 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG), wie ausdrücklich jetzt § 14 Abs. 4 Satz 4 der Neufassung festlegt. - OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 39/03
Zulassung der weiteren Beschwerde in Kostensachen: Vorhandensein …
Die Zulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, Zulassung und Nichtzulassung sind grundsätzlich unanfechtbar (…vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 170-173 m.w.H.;… Rohs/Wedewer: KostO, 2. Aufl., 2001, § 14, Rdnr. 35, 36, 38, 39; BayObLG FGPrax 2002, 218 für die Zulassung nach §§ 27 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG). - OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige …
Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen. - OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08
Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des …
Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen. - OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung
Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen. - OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen …
- KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04
Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde
- OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03
Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht …
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