Rechtsprechung
| BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- prewest.de
§ 22 FGG; § 47 WEG
Anforderungen an den gewerblichen WEG-Verwalter - Fristversäumnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 22 Abs. 2 WEG § 47
Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren - verspätete Einlegung durch gewerbsmäßigen Verwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde durch einen gewerbsmäßigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter; Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Belehrungsmangel und einem ...
Verfahrensgang
- AG Traunstein - 3 UR II 2074/00
- LG Traunstein - 4 T 4996/01
- BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 301
- NZM 2003, 67
- FGPrax 2003, 24
- ZMR 2003, 278
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2.5.2002 (NJW 2002, 2171 = ZIP 2002, 1548 = WUM 2002, 570) hat das Landgericht mit Beschluss vom 23.9.2002 die sofortige Beschwerde der Antragsteller als unzulässig verworfen.Das Fehlen der an sich erforderlichen Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Amtsgerichts hatte keinen Einfluss auf Beginn und Ablauf der Zweiwochenfrist (BGH ZIP 2002, 1548/1550 f. = NJW 2002, 2171).
Denn zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis muss auf jeden Fall ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (BGH ZIP 2002, 1548/1551 = NJW 2002, 2171).
- BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Das Landgericht hat nach Hinweis auf die Verspätung der sofortigen Beschwerde seine Entscheidung zunächst zurückgestellt, um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem Vorlagebeschluss des Senats vom 24.10.2001 (BayObLGZ 2001, 297) abzuwarten. - BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Dabei kann offen bleiben, ob ein form- und fristgerechtes Wiedereinsetzungsgesuch unabdingbare Voraussetzung dafür wäre oder ob Wiedereinsetzung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in entsprechender Anwendung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch ohne Antrag zu gewähren wäre (bejahend: Beschluss des 3. Zivilsenats des BayObLG vom 23.10.2002, 3Z BR 186/02). - BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Denn bei der Kostenentscheidung nach § 47 WEG sind auch materiellrechtliche Erstattungsansprüche der am Verfahren Beteiligten untereinander zu berücksichtigen (BayObLG vom 26.9.2002, Az. 2Z BR 78/02 = BayObLGZ 2002, 321); dazu gehört bei einer Beschlussanfechtung auch der Verwalter (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG).
- OLG Hamm, 19.03.2007 - 15 W 340/06
Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats
2 Z 97/87">1988, 287, 293; FGPrax 2003, 24 = NJW-RR 2003, 301; KG, OLGZ 1989, 174, 178f. = NJW-RR 1989, 329; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rn. 5 und 6) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist. - BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 169/03
Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel - …
Legt sie die sofortige Beschwerde verspätet ein, kann auch beim Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (dazu BGH NJW 2002, 2171) keine Wiedereinsetzung erteilt werden (BayObLG NJW-RR 2003, 301).c) Allerdings trifft die Pflicht zur Kostenerstattung hier nur die weitere Beteiligte, nicht auch die Antragsgegner zu 2. Denn bei der Anordnung einer Kostenerstattung sind die materiell-rechtlichen Erstattungsansprüche der Verfahrensbeteiligten untereinander zu berücksichtigen (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG NJW-RR 2003, 301).
- OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Betreuervergütung: Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen …
Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jeweils m. w. N.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301;… Senat a. a O.).
- VG Lüneburg, 21.09.2005 - 1 A 80/03
Beihilfe; Beamter; Verjährung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Angesichts dessen war es jedoch für ihn geboten, dass er sich bei der zuständigen Beihilfestelle erkundigt und dort Auskünfte einholt (vgl. BayObLG, Beschl. V. 14.11.2002 - 2 Z BR 113/02 - , FGPrax 2003, S. 24 zum Verwalter von Wohnungseigentum). - OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05
Wohnungseigentumsverfahren in Rheinland-Pfalz: Verschulden des auswärtigen …
Ein solcher Zusammenhang ist bei einem - wie hier - anwaltlich vertretenen Beteiligten zu verneinen (vgl. BGH FG Prax 2002, 166, 168; BayObLG NJW-RR 2003, 301, 302; Demharter, NZM 2002, 673, 675). - BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im …
Wie der Senat bereits entschieden hat (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG vom114.11.2002, Az. 2Z BR 113/02), sind bei der Kostenentscheidung auch materielle Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen. - OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Versagung der Wiedereinsetzung …
Denn auch, nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jew.m.w.N; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301). - OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung …
Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in den Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH FGPrax aaO;… Senat aaO; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445 und NJW-RR 2003, 301; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2004 - 4 W 62/04 -, zit. nach juris). - OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04
Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von …
2 Z 97/87">1988, 287, 293; FGPrax 2003, 24 = NJW-RR 2003, 301; KG, OLGZ 1989, 174, 178f. = N J W - R R 1989, 329; Senatsbeschluss vom 08.07.2003 - 15 W 147/03 Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 47 Rdnrn. 5 und 6) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist. - OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04
Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung …
2 Z 97/87">1988, 287, 293; FGPrax 2003, 24 = NJW-RR 2003, 301; KG, OLGZ 1989, 174, 178f. = NJW-RR 1989, 329; Senatsbeschluss vom 08.07.2003 - 15 W 147/03 - Bärmann/Pick/Merie, WEG, 9. Aufl., § 4 7 Rdnrn. 5 und 6) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
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