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Weitere Entscheidung unten: KG, 01.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,825
BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - V ZB 38/02 (https://dejure.org/2003,825)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 274
  • NJW 2004, 361
  • MDR 2004, 390
  • DNotZ 2004, 615
  • FGPrax 2004, 7 (Ls.)
  • WM 2003, 2427
  • DB 2004, 433 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 92
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 114/90

    Befriedigungsrangordnung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02
    An der Zurückweisung der weiteren Beschwerde sieht sich das Oberlandesgericht durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Oktober 1990 (BayObLGZ 1990, 282) gehindert, wonach eine Reallast mit dem Inhalt zulässig ist, daß bei der Zwangsversteigerung die laufenden und rückständigen Leistungen, sofern ihre Rangstelle für die Berechnung des geringsten Gebots maßgebend ist, Rang nach dem Stammrecht, unterschiedlich gleichen Rang haben.
  • RG, 15.03.1916 - V 3/16

    Hypothek für Zinsrückstände; Vorrangseinräumung

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist es zwar möglich, im Zuge der Abtretung der fälligen Hypothekenzinsen zwischen diesen und dem Kapital ein Rangverhältnis herzustellen; in das Grundbuch eintragungsfähig ist dieses aber nicht (RGZ 88, 160, 163;… ihm folgend RGRK/Mattern, 12. Aufl., § 1159 BGB Rdn. 3).
  • OLG München, 30.01.2007 - 32 Wx 9/07

    Sicherung einer Reallast durch Vormerkung

    Gegen den zurückweisenden Beschluss richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten, die sich vorwiegend darauf berufen, das von ihnen angestrebte Verfahren entspreche einem Vorschlag des Bundesgerichtshofes (BGHZ 156, 274).

    Das jedoch wäre notwendig, sollte sich der Anspruch - wie auf den ersten Blick von den Beschwerdeführern gewünscht und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 156, 274/278) vorgeschlagen - gegen einen Sonderrechtsnachfolger wie z. B. den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren richten.

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 446/04

    Grundbuchberichtigung: Erlöschen einer Reallast bei Erfüllung der Stammforderung …

    Die Reallast selbst ist eine einheitliche Rechtsposition, der ihrerseits auch nicht zwei verschiedene Rangstufen im Grundbuch zugewiesen werden können (vgl. BGHZ 156, 274, 277).

    Der Bundesgerichtshof hat schon entschieden, dass die Reallast ein einheitliches dingliches Recht ist, das nicht auf mehrere Rangpositionen verteilt werden kann (BGHZ 156, 274, 277 f.).

  • LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08

    Erbbauzinsreallast und Zinsrückstand

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG I2 vom 11.07.2002 (OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20

    Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Aufhebung einer Reallast gemäß § 4 Abs. 1 AnfG

    Die wiederkehrenden Leistungen der Reallast bilden in ihrer Summe das Stammrecht als einheitliches dingliches Recht (BGH, Beschluss vom 02.10.2003, V ZB 38/02, BGHZ 156, 274, Rn. 9).
  • LG Hagen, 11.05.2009 - 8 O 791/08

    Zulässigkeit des Bestehenbleibens des Stammrechts im Falle der Versteigerung …

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Hamm vom 11.07.2002 (OLG Hamm Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.
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Rechtsprechung
   KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10233
KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02 (https://dejure.org/2003,10233)
KG, Entscheidung vom 01.09.2003 - 24 W 285/02 (https://dejure.org/2003,10233)
KG, Entscheidung vom 01. September 2003 - 24 W 285/02 (https://dejure.org/2003,10233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2
    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Errichtet ein Miteigentümer die Teilungserklärung selbst und bestimmt er dabei die Größe der Miteigentumsanteile sowie die Kostenverteilung in Kenntnis des Umstandes, dass zur Nutzung seines Sondereigentums noch weitere Maßnahmen nötig sind, so kann er nicht die Unbilligkeit der Kostenverteilung geltend machen, wenn er die zur Nutzung erforderlichen Arbeiten dann mangels entsprechendem Nutzungswillen nicht durchführen lässt (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82).

    Jeder Wohnungseigentümer soll sich beim Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel informieren und sich hierauf verlassen können (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82; BayObLGZ 2000, 301, 302).

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senat ZMR 1994, 64, 65 = WuM 1999, 54, 55 = NZM 1999, 257, 258; NJW-RR 1991, 1169; NJW-RR 1994, 525 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG WuM 1996, 297 = WE 1997, 37; BayObLG ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; OLG Hamm ZMR 1996, 503 = FGPrax 1996, 176).

    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Schlüssel zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist und sich deshalb als grob unbillig erweist (KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Naumburg WuM 2001, 38).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.1998 - 3 Wx 96/98
    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Errichtet ein Miteigentümer die Teilungserklärung selbst und bestimmt er dabei die Größe der Miteigentumsanteile sowie die Kostenverteilung in Kenntnis des Umstandes, dass zur Nutzung seines Sondereigentums noch weitere Maßnahmen nötig sind, so kann er nicht die Unbilligkeit der Kostenverteilung geltend machen, wenn er die zur Nutzung erforderlichen Arbeiten dann mangels entsprechendem Nutzungswillen nicht durchführen lässt (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82).

    Jeder Wohnungseigentümer soll sich beim Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel informieren und sich hierauf verlassen können (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82; BayObLGZ 2000, 301, 302).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Rn. 7 1. Rechtlich einwandfrei ist das Landgericht davon ausgegangen, dass nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) der einzelne Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels hat, wenn die Abrechnung nach diesem Verteilungsschlüssel zu einer Mehrbelastung eines einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber den anderen führt und außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGHZ 130, 304=NJW 1995, 2791, 2793).
  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Jeder Wohnungseigentümer soll sich beim Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel informieren und sich hierauf verlassen können (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82; BayObLGZ 2000, 301, 302).
  • BayObLG, 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

    Aufhebung des Sondereigentums nach Abstandnahme vom Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Demgemäß liegen die Dinge hier auch anders als bei dem vom BayObLG (NJW-RR 2002, 224 = NZM 2002, 25 = ZMR 2002, 291) entschiedenen Fall, in dem eine ursprünglich geplante Tiefgarage nicht errichtet wird und nach fast 30 Jahren auch keine Pläne mehr zur Errichtung bestehen.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senat ZMR 1994, 64, 65 = WuM 1999, 54, 55 = NZM 1999, 257, 258; NJW-RR 1991, 1169; NJW-RR 1994, 525 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG WuM 1996, 297 = WE 1997, 37; BayObLG ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; OLG Hamm ZMR 1996, 503 = FGPrax 1996, 176).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93

    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Senat ZMR 1994, 64, 65 = WuM 1999, 54, 55 = NZM 1999, 257, 258; NJW-RR 1991, 1169; NJW-RR 1994, 525 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BayObLG WuM 1996, 297 = WE 1997, 37; BayObLG ZMR 2001, 997 = ZWE 2002, 31; OLG Hamm ZMR 1996, 503 = FGPrax 1996, 176).
  • KG, 19.09.2001 - 24 W 6354/00

    Verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baugbeginns als …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Sondereigentums trägt jeder Eigentümer selbst (Senat ZMR 2002, 147 = NZM 2001, 959 = FGPrax 2001, 237; ZMR 2002, 150 = NZM 2002, 613 = FGPrax 2002, 11).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu …

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
    Rn. 11 5. Der Antragsteller kann auch nicht geltend machen, dass - wenn in mehreren Bauabschnitten Wohnungseigentum errichtet und dann ein Bauabschnitt nicht mehr verwirklicht wird - eine Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels von der Rechtsprechung (BayObLGRep. 1995, 33 = WuM 1997, 61) anerkannt wird.
  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 2/99

    Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Delegation von Aufgaben auf …

  • KG, 17.10.2001 - 24 W 140/01

    Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschossräumen

  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
  • KG, 19.10.1998 - 24 W 3418/98
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

    Der Senat teilt im Ansatz die Rechtsauffassung des Landgerichts, dass ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels besteht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihn grob unbillig erscheinen ließen und die Bindung damit gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (KG NJW-RR 1991, 1169; NZM 1999, 257 = FGPrax 1999, 17 = ZMR 1999, 64; FGPrax 2004, 7 = ZfIR 2003, 867).

    Ausgeschlossen wird die Änderung des Verteilungsschlüssels, wenn die Kostenmehrbelastung in den Risikobereich des benachteiligten Eigentümers fällt, etwa wenn sich der beabsichtigte Ausbau verzögert (KG FGPrax 2004, 7 = ZfIR 2003, 867; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1547 = NZM 1998, 867; NZM 1999, 81 = FGPrax 1998, 212).

  • OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 5 U 32/08

    Verteilung des Kostenaufwands bei gemeinschaftlichem Eigentum in einem Baugebiet: …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten herangezogenen Entscheidung des Kammergerichts vom 1. September 2003 - 24 W 285/02 -, veröffentlicht in ZMR 2004, S.620-622.
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