Rechtsprechung
| OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Grundbucheintragung: Beschwerderecht eines Grundstückseigentümers gegen die fehlerhafte Bezeichnung der Gläubigerin einer Zwangshypothek
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 71; GBV § 15 Abs. 1 Buchst. b; ZPO § 319 Abs. 1
Kein Beschwerderecht des Grundstückseigentümers gegen Bezeichnung der Gläubigerin einer Zwangssicherungshypothek - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eintragung des Zwangshypothekengläubigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerderecht des Schuldners einer Zwangshypothek aufgrund registerrechtlich unzulässiger Berichtigung des Titels einer Handelsgesellschaft als Gläubigerin der Hypothek
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 18.06.2008 - 4 T 72/08
- OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 446
- DNotZ 2009, 222
- FGPrax 2009, 14
- Rpfleger 2009, 148
- NZG 2009, 352
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 84/06
Unzulässige Angabe der Gesellschaftsform einer GmbH
Auszug aus OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Nach der Rechtsprechung des 31. Zivilsenats (Beschluss vom 13.12.2006, 31 Wx 084/06 = NJW 2007, 1601) stellt die Abkürzung "gGmbH" keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann nicht im Handelsregister eingetragen werden. - OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08
Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der …
Auszug aus OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 gegen die Eintragung blieben erfolglos (siehe Senatsbeschluss vom 26.2.2008, 34 Wx 005/08 = FGPrax 2008, 98). - OLG München, 23.09.2008 - 34 Wx 76/08
Grundbucheintragungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Aufklärungsverfügung und …
Auszug aus OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Die Beschwerde gegen die berichtigte Fassung der Gläubigerbezeichnung im Grundbuch hätte deshalb bereits als unzulässig verworfen werden müssen, was der Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerde durch Neufassung der landgerichtlichen Beschlussformel nachholen kann (Senat vom 23.9.2008, 34 Wx 076/08 m.w.N.). - BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87
Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung
Auszug aus OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Gegen die Eintragung selbst kann der Eigentümer vorgehen, sei es etwa bei der Eintragung eines gar nicht existenten Gläubigers mit der unbeschränkten Beschwerde (siehe KG FGPrax 1997, 212), sei es im Übrigen mit dem Ziel des Widerspruchs (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO; BayObLGZ 1987, 231/235). - BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
Auszug aus OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08
Die insoweit hier im Raum stehende Fassungsbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1956, 196/198; 1972, 373/374) berührt hingegen nur den Gläubiger der Zwangshypothek, dessen Rechtsdurchsetzung durch seine Verlautbarung im Grundbuch beeinträchtigt sein kann.
- OLG Schleswig, 19.08.2009 - 2 W 82/09
Eintragung von im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht lebenden …
Um eine zutreffende Eintragung des Gemeinschaftsverhältnisses zu erreichen, bedarf es daher nur eines nach § 30 GBO möglichen formlosen Berichtigungsantrages der Beteiligten zu 2) und 3), wonach sie ihre Eintragung als Eigentümer in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts beantragen (so auch OLGR München 2009, S. 272 ff., am Ende). - OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10
Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens; …
Letzteres würde auch im Fall einer Umdeutung des Rechtsmittels in eine die Eintragung vom 3. April 2009 betreffende Fassungsbeschwerde (vgl. dazu BayObLGZ 1956, 196 [198]; BayObLGZ 1972, 373 [374]; OLG Frankfurt, ZErb 2004, 350 [351]; OLG München, FGPrax 2009, 14;… Demharter, GBO, 27. Aufl. 2010, § 71, Rdn. 46) gelten.
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