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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18 321   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48003
OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18 321 (https://dejure.org/2018,48003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2018 - 2 W 97/18 321 (https://dejure.org/2018,48003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 2 W 97/18 321 (https://dejure.org/2018,48003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 127 GNotKG, §§ 127 ff GNotKG, § 81 Abs 1 FamFG, § 84 FamFG
    Notarkostenverfahren: Kostengrundentscheidung und Kostenerstattungsanspruch

  • notar-drkotz.de

    Notarkostenverfahren - Kostengrundentscheidung und Kostenerstattungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 127 ; FamFG § 81
    Kostengrundentscheidung im Notarkostenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1155
  • FGPrax 2019, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18
    Es kann daher weder davon ausgegangen werden, dass die Kosten stets nach dem Maß des Obsiegens und Unterliegens zu verteilen wären noch umgekehrt, dass es mangels besonderer Umstände auf den Erfolg nicht ankommt (Beck0K/Schmidt-Räntsch, § 128 GnotKG Rn. 33, Nachlassachen: BGH NJW-RR 2016, Seite 200 Rn. 11 ff.;… Wudy in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, § 128 Rn. 143).

    Ob solche Ermessensfehler hier vorliegen, weil das Landgericht von dem nach Auffassung des Senats nicht bestehenden kostenrechtlichen Grundsatz im Rahmen des § 81 FamFG ausgeht, dass im Ausgangspunkt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (siehe demgegenüber BGH MDR 2016, 164 Rn. 16: ,,Umfassende Abwägung im Einzelfall, kein Regel-Ausnahmeverhältnis"), kann dahinstehen.

  • OLG Celle, 27.04.2017 - 2 W 91/17

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2018 - 2 W 97/18
    Gem. § 129 Abs. 1 GNotKG bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde auch keiner betragsmäßigen Mindestbeschwer (OLG Celle FGPRAX 2017, 190).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 9 W 3/19

    Notarkostensache: Notar als Antragsteller; Hinweispflicht des Notars vor …

    Im Hinblick auf den Erfolg des Rechtsmittels entspricht es billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens insgesamt dem Beteiligten zu 2 aufzuerlegen (vgl. OLG Hamburg, NJW 2019, 1155 Rn. 9;… BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch, aaO, § 128 GNotKG Rn. 33), zumal nicht zu erwarten ist, dass auf der Seite des nicht anwaltlich vertretenen Notars außergerichtliche Kosten in erheblichem Umfang angefallen sind.
  • OLG München, 24.09.2024 - 34 Wx 218/24

    Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, Verfügungsbefugnis des …

    Rn. 23 (1) Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um ein in der Rechtspraxis entwickeltes Institut (OLG Hamm ErbR 2017, 271; Bestelmeyer FGPrax 2019, 85), das erst durch das KostRÄG 2021 (…BGBl. I 2020, S. 3229) eine rudimentäre gesetzliche Regelung in Gestalt des Gebührentatbestands der Nr. 12413 KV-GNotKG - Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker bestätigt - erfahren hat.
  • OLG Brandenburg, 24.03.2023 - 7 W 80/22

    Kostenprüfungsantrag bezüglich Notarkosten; Notarkosten über einen Erbvertrag mit …

    Es entspricht der Billigkeit, dem Beschwerdeführer die Kosten aufzuerlegen, weil seine Beschwerde keinen Erfolg hat; § 84 FamFG (vgl. zur Frage wer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens nach §§ 127 GNotKG zu tragen hat, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10.12.2018, 2 W 97/18,- juris, Rn 8).
  • LG Neuruppin, 03.04.2025 - 6 OH 9/23
    Da der vorliegende Streit um die Auftragserteilung einer zivilrechtlichen Honorarklage gleicht, erachtet das Gericht es in Ausübung seines Ermessens für angebracht, dem Antragsteller aufgrund seines ganz überwiegenden Unterliegens die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. auch OLG Hamburg NJW 2019, 1155, 1157 KG…, Beschluss vom 25.03.2015 - 9 W 42/14 BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 24. Edition, Stand: 01.09.2018, § 128 Rn. 33).
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