Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu dulden - Überwiegen der Nachteile bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, §§ 1600 ff BGB, § 1592 Nr 2 BGB, § 1600 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1600 Abs 3 BGB
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zu dulden - Überwiegen der Nachteile bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der ... - Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordnung bis zur verfassungsgerichtlichen Klärung der Frage über die Vorrangigkeit einer Beweiserhebung über die sozial-familiäre Beziehung eines Vaters zu seinem Kind vor der Beweiserhebung durch die Einholung eines Abstammungsgutachtens
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
ZPO § 372a, StAG § 4 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, FamFG § 175 Abs. 1, BGB § 1600 Abs. 3, GG Art. 6, BVerfGG § 32
Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsanerkennung, Abstammungsgutachten, deutsches Kind, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Verfassungsbeschwerde, Serbien, Schweden, sozial-familiäre Beziehung, Elternrecht, Ermessen, körperlicher Eingriff - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1600 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Erlass einer einstweiligen Anordnung bis zur verfassungsgerichtlichen Klärung der Frage über die Vorrangigkeit einer Beweiserhebung über die sozial-familiäre Beziehung eines Vaters zu seinem Kind vor der Beweiserhebung durch die Einholung eines Abstammungsgutachtens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 02.06.2010 - 24 F 484/09
- OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 UF 129/10
- BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
- BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 2509/10
- BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 2509/10
- BVerfG, 30.08.2014 - 1 BvR 2509/10
- AG Gelsenkirchen, 02.09.2021 - 1451 E - 1.73
- OLG Hamm, 26.01.2022 - 15 VA 18/21
- OLG Hamm, 09.02.2022 - 15 VA 18/21
- VG Gelsenkirchen - 15 K 818/22 (anhängig)
Papierfundstellen
- AnwBl 2011, 50
- FamFR 2010, 528
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 UF 129/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. August 2010 - 12 UF 129/10 -, b) den Zwischenbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 2. Juni 2010 - 24 F 484/09 - .Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Zwischenbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 2. Juni 2010 - 24 F 484/09 -, bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. August 2010 - 12 UF 129/10 -, wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
- AG Gelsenkirchen, 02.06.2010 - 24 F 484/09
Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. August 2010 - 12 UF 129/10 -, b) den Zwischenbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 2. Juni 2010 - 24 F 484/09 - .Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Zwischenbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 2. Juni 2010 - 24 F 484/09 -, bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. August 2010 - 12 UF 129/10 -, wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
- BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Keine einstweilige Anordnung gegen Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlegung …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ). - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94
Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde indes Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung nicht erginge (vgl. BVerfGE 91, 320 ; stRspr). - BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10
Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zugrunde (vgl. hierzu etwa BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
- BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen …
Rn. 22 Das Bundesverfassungsgericht hat zur Begründung für den Erlass einstweiliger Anordnungen (§ 32 Abs. 1 BVerfGG), die es im Rahmen von anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen betreffend die Einholung eines Abstammungsgutachtens in behördlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren erlassen hat, mehrfach darauf abgestellt, dass bei einer ungeklärten sozial-familiären Bindung das eine Vaterschaft ausschließende Ergebnis eines Abstammungsgutachtens dazu geeignet wäre, eine möglicherweise bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen Vater und Kind zu stören oder zu zerstören (…vgl. BVerfG FamRZ 2011, 787 Rn. 22 und Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 BvR 2509/10 - juris Rn. 17). - BVerfG, 20.09.2011 - 1 BvR 2250/11
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung eines fachgerichtlichen …
Dieser Anordnung der Beweiserhebung stehe auch nicht der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2010 - 1 BvR 2509/10 - entgegen.Rn. 11 Soweit der Beschwerdeführer eine Nachrangigkeit der Einholung eines Abstammungsgutachtens gegenüber der Feststellung, inwiefern eine sozial-familiäre Beziehung vorliege, thematisiere, werde darauf verwiesen, dass bereits eine Sachverhaltsaufklärung und eine mündliche Verhandlung durch das erstinstanzliche Gericht stattgefunden habe und der Senat daher gerade - anders als in dem durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2010 - 1 BvR 2509/10 - entschiedenen Fall - Feststellungen über das etwaige Bestehen einer sozial-familiären Beziehung vor Einholung des Gutachtens habe treffen können.
- OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10
Vaterschaftsanfechtung: Verfassungswidrigkeit der Behördenanfechtung
Rn. 29 Soweit die Beteiligte Ziff. 1 und der Beteiligte Ziff. 2 eine Nachrangigkeit der Einholung eines Abstammungsgutachten gegenüber der Feststellung, inwiefern eine sozial-familiäre Beziehungen vorliegt, thematisieren, wird darauf verwiesen, dass bereits eine Sachverhaltsaufklärung und eine mündliche Verhandlung durch das erstinstanzliche Gericht stattgefunden haben und der Senat daher gerade - anders als in dem durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.10.2010 (1 BvR 2509/10) entschiedenen Fall - Feststellungen über das etwaige Bestehen einer sozial familiären Beziehung vor Einholung des Gutachtens treffen konnte. - OLG München, 09.03.2012 - 4 UF 127/12
Vaterschaftsanfechtung: Prüfung einer sozial-familiären Beziehung als …
Soweit danach im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eine fehlende sozial-familiäre Beziehung festgestellt werden sollte, wäre im Anschluss daran (BVerfG FamFR 2010, 528; BVerfG FamRZ 2011, 787) ein Abstammungsgutachten zu erholen.
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