Rechtsprechung
| BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1626a Abs 1 S 1 BGB vom 16.12.1997, § 1672 Abs 1 BGB vom 16.12.1997
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB) - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Versagung der Beteiligung eines Vaters an der elterlichen Sorge für seine beiden Kinder mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Versagung der Beteiligung eines Vaters an der elterlichen Sorge für seine beiden Kinder mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Recht auf Beteiligung an elterlicher Sorge
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Hagen, 18.06.2008 - 58 F 43/08
- AG Hagen, 29.08.2008 - 58 F 43/08
- OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
- BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
- OLG Hamm, 03.08.2011 - 5 UF 117/08
Papierfundstellen
- FamFR 2011, 138
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Auszug aus BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
Diese wurden durch Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 GG erklärt.Die angegriffene Entscheidung beruht daher - ebenso wie die im Verfahren 1 BvR 420/09 gegenständlichen Entscheidungen - auf einer Verkennung des Elternrechts des Beschwerdeführers.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a BGB nämlich nach dem Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
- OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
Beschwerde gegen die Ablehnung der Begründung eines gemeinsamen elterlichen …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Januar 2009 - II-5 UF 117/08 - .Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Januar 2009 - II-5 UF 117/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
- OLG Brandenburg, 02.08.2012 - 10 UF 139/11
Kindschaftsrecht: Übertragung der Alleinsorge auf den nicht mit der Kindsmutter …
Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138). - OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
Beschwerde gegen die Ablehnung der Begründung eines gemeinsamen elterlichen …
Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss mit seiner Entscheidung vom 19.01.2011 - Az.: 1 BvR 476/09 - aufgehoben.. - OLG Brandenburg, 08.11.2012 - 10 UF 18/12
Elterliche Sorge - Anspruch eines nicht verheirateten Vaters
Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138).
- OLG Brandenburg, 04.12.2012 - 10 UF 18/12
Sorgerecht: Anspruch eines nicht verheirateten Vaters auf Beteiligung an der …
Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138). - OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 10 UF 45/12
Kindschaftsrecht: Einräumung gemeinsamer Sorge unter Nichtverheirateten auf …
Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138). - OLG Brandenburg, 25.06.2012 - 10 UF 45/12
Voraussetzungen der Anordnung des gemeinschaftlichen Sorgerechts zu Gunsten des …
Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138 ).
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