Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1569 S 2 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 Abs 1 S 1 BGB, § 238 Abs 1 S 2 FamFG, § 238 Abs 2 FamFG
Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven Renteneinkommens des Unterhaltsverpflichteten - ra.de
- fr-blog.com
Fiktives Einkommen setzt sich bis über Rentenbezug hinaus fort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven Renteneinkommens des Unterhaltsverpflichteten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 30.06.2010 - 40 F 383/09
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1657
- FamFR 2011, 153
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08
Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Rn. 28 Insbesondere bekämpft sie ohne Erfolg, dass das Familiengericht - zutreffend unter Abzug eines Anreizsiebtels (vgl. dazu BGH FamRZ 2011, 192 m.w.N.) - auf ihren Seiten weiterhin die ihr im abzuändernden Urteil fiktiv beigemessenen 900 EUR netto als Erwerbseinkommen berücksichtigt hat. - BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08
Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass sie im streitgegenständlichen Unterhaltszeitraum abweichend vom vorangegangenen Zeitraum (vgl. BGH FamRZ 2010, 538) einer solchen ungelernten Tätigkeit seit Beginn des hier in Rede stehenden Unterhaltszeitraums nicht mehr hätte nachgehen können, weil sie eine entsprechende Stelle zwischenzeitlich verloren hätte oder hätte aufgeben müssen, sind weder vorgetragen noch ersichtlich. - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100).
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Vielmehr besteht die Abänderungsentscheidung in einer unter Wahrung der bindenden (BGH FamRZ 2010, 111) Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung desselben an veränderte Verhältnisse. - BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100). - BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05
Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Bei solcher Fallgestaltung gebietet es der Schutz des Unterhaltsberechtigten, den Unterhaltsverpflichteten an den fortwirkenden Folgen seines Verhaltens festzuhalten (vgl. BGH FamRZ 2008, 872). - BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03
Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200; vgl. zum Ganzen auch Senatsurteile vom 11. November 2010 - 6 UF 12/10 - und vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 -). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Die rechtliche Bindung des Gerichts der Abänderungsklage an die Grundlagen des früheren Urteils erfasst diejenigen unverändert gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse, die der Richter des ersten Verfahrens - nach dem Vortrag der Beteiligten und einer etwa durchgeführten Beweisaufnahme - festgestellt und denen er Bedeutung für die Unterhaltsbemessung beigelegt hat (BGH FamRZ 1987, 259; 1984, 374). - BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08
Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Dabei ist zu beachten, dass die Grundlagen der Ausgangsentscheidung im Abänderungsverfahren zu wahren sind und eine Fehlerkorrektur wegen der Rechtskraft des Ausgangsurteils nicht zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2010, 1884, 1318 und 1150). - BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Auf dieser Grundlage ist im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 1911; 2003, 848; 1994, 1100). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
- BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93
Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17
Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungsantragsteller, der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 1150 und 1884; 2007, 1459; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2011 - 6 UF 114/10 -, FamFR 2011, 153, und vom 19. Mai 2011 - 6 UF 159/10 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Dezember 2014 - 9 UF 50/14 -, vom 29. Oktober 2014 - 9 UF 34/14 - und vom 27. Juni 2012 - 9 UF 6/12 -).
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