Rechtsprechung
| OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 21
Aussetzung des Verfahrens übe den Versorgungsausgleich im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Regelung der Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für die sog. rentenfernen Jahrgänge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Das Versorgungsausgleichsverfahren ist insgesamt auszusetzen bei dem Anrecht einer Partei aus einem rentenfernen Jahrgang auf Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Voraussetzungen für die Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahrens bzgl. des Anrechts einer ...
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 02.12.2010 - 21 F 8/10
- OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1653
- FamFR 2011, 299
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 246/10
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Durchführung des …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Schließlich wird vertreten, das Verfahren über den Versorgungsausgleich sei insgesamt auszusetzen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010 - 18 UF 246/10).Eine Aufhebung und Zurückverweisung allein zum Zweck der Aussetzung kommt nicht in Betracht (OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010 - 18 UF 246/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.09.2010 - 7 UF 84/10).
Dadurch bleibt den Beteiligten die erste Tatsacheninstanz erhalten (OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010 - 18 UF 246/10).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10
Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Andere Gerichte setzen den Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts in der Zusatzversorgung aus und führen ihn im Übrigen - durch Teilendentscheidung - durch (OLG Brandenburg NJW 2011, 159 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.09.2010 - 7 UF 84/10).Eine Aufhebung und Zurückverweisung allein zum Zweck der Aussetzung kommt nicht in Betracht (OLG Karlsruhe Beschluss vom 23.12.2010 - 18 UF 246/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.09.2010 - 7 UF 84/10).
- BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05
Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
a) Die Behandlung von Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist für rentenferne Jahrgänge - weil insoweit die Satzungsregelung zur Startgutschrift unwirksam ist (BGH FamRZ 2009, 1901; FamRZ 2009, 296 ; FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2008, 1343; anders für rentennahe Jahrgänge: BGH FamRZ 2010, 727 ) und deshalb der Wert des Anrechts nicht festgestellt werden kann - in der Rechtsprechung umstritten.
- BGH, 17.02.2010 - IV ZR 312/07
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Übergangsregelungen für rentennahe …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
a) Die Behandlung von Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist für rentenferne Jahrgänge - weil insoweit die Satzungsregelung zur Startgutschrift unwirksam ist (BGH FamRZ 2009, 1901; FamRZ 2009, 296 ; FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2008, 1343; anders für rentennahe Jahrgänge: BGH FamRZ 2010, 727 ) und deshalb der Wert des Anrechts nicht festgestellt werden kann - in der Rechtsprechung umstritten. - BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06
Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
a) Die Behandlung von Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist für rentenferne Jahrgänge - weil insoweit die Satzungsregelung zur Startgutschrift unwirksam ist (BGH FamRZ 2009, 1901; FamRZ 2009, 296 ; FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2008, 1343; anders für rentennahe Jahrgänge: BGH FamRZ 2010, 727 ) und deshalb der Wert des Anrechts nicht festgestellt werden kann - in der Rechtsprechung umstritten. - BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07
Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1 …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
a) Die Behandlung von Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist für rentenferne Jahrgänge - weil insoweit die Satzungsregelung zur Startgutschrift unwirksam ist (BGH FamRZ 2009, 1901; FamRZ 2009, 296 ; FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2008, 1343; anders für rentennahe Jahrgänge: BGH FamRZ 2010, 727 ) und deshalb der Wert des Anrechts nicht festgestellt werden kann - in der Rechtsprechung umstritten. - BGH, 18.02.2009 - XII ZB 54/06
Behandlung von Anrechten gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Bereits nach alter Rechtslage hat der Bundesgerichtshof angenommen, eine Teilentscheidung über die übrigen Anrechte komme nur in Betracht, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten sei oder bald bevorstehe (BGH FamRZ 2009, 950 ). - BGH, 14.05.2008 - IV ZR 26/07
Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
a) Die Behandlung von Anrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist für rentenferne Jahrgänge - weil insoweit die Satzungsregelung zur Startgutschrift unwirksam ist (BGH FamRZ 2009, 1901; FamRZ 2009, 296 ; FamRZ 2009, 211 ; FamRZ 2008, 1343; anders für rentennahe Jahrgänge: BGH FamRZ 2010, 727 ) und deshalb der Wert des Anrechts nicht festgestellt werden kann - in der Rechtsprechung umstritten. - OLG München, 01.09.2010 - 12 UF 1006/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen für eine Aussetzung des …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Das Oberlandesgericht München betrachtet das Anrecht als nicht ausgleichsreif (§ 19 VersAusglG) mit der Folge der Verweisung auf den Versorgungsausgleich nach der Scheidung ("schuldrechtlicher Versorgungsausgleich") gemäß § 224 Abs. 4 FamFG, während hinsichtlich der weiteren Anrechte der Versorgungsausgleich sogleich durchzuführen sei (FamRZ 2011, 222 und Beschluss vom 20.09.2010 - 33 UF 801/10). - OLG Brandenburg, 12.10.2010 - 9 UF 116/10
Aussetzung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der Zusatzversorgung des …
Auszug aus OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10
Andere Gerichte setzen den Versorgungsausgleich hinsichtlich des Anrechts in der Zusatzversorgung aus und führen ihn im Übrigen - durch Teilendentscheidung - durch (OLG Brandenburg NJW 2011, 159 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.09.2010 - 7 UF 84/10). - OLG München, 20.09.2010 - 33 UF 801/10
Versorgungsausgleich bei der Scheidung: Herausnahme eines Anrechts auf Leistungen …
- OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
Handelsregister: Kein Abstellen auf vorläufig vollstreckbare Entscheidung bei …
Eine Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Registergericht alleine zum Zwecke der Aussetzung kam nicht in Frage (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2010, Az. 18 UF 246/10; m.w.N., auch zur Gegenansicht; OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 10 UF 228/10, jeweils zitiert nach juris; folgt man insoweit dem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 7 UF 84/10, zitiert nach juris, dann käme eine Zurückverweisung wegen des auch hier bislang fehlenden Antrages nach § 69 FamFG nicht in Frage). - OLG Nürnberg, 20.07.2011 - 11 UF 809/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung wegen der sogenannten …
Rn. 29 Eine dritte Meinung geht davon aus, dass auch nach neuem Recht im Regelfall eine Aussetzung des gesamten Versorgungsausgleichsverfahren zu erfolgen hat (OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2011, 10 UF 228/10, recherchiert in juris). - OLG Köln, 12.12.2012 - 27 UF 84/12
Zulässigkeit der Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder …
Rn. 19 Inzident sind offenbar auch das OLG Karlsruhe (FamRZ 2011, 727 f.) und das OLG Rostock (FamFR 2011, 299) von einer Beschwerdebefugnis bei Nichtberücksichtigung des Anrechts des betroffenen Versorgungsträgers im Ausgleich bei der Scheidung ausgegangen, ohne die Frage indes weiter problematisiert zu haben (zu einer weitgehenden Beschwerdebefugnis vgl. auch Briel, Neuregelung im Versorgungsausgleich, BetrAV 2011, 338, 342).
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