Rechtsprechung
| OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm - O 207/00
- OLG Stuttgart, 28.03.2001 - 2 W 6/01
- AG Cuxhaven, 11.12.2012 - 11 F 1096/12
- OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12
- AG Pforzheim, 13.02.2015 - 2 F 200/14
- OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1758
- FamFR 2013, 161
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17
Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein …
Rn. 10 Teilweise wird vertreten, dass keine wirksame Grundlage mehr für eine Verhängung von Ordnungsmitteln bestehe, wenn der zugrunde liegende Unterlassungstitel befristet gewesen und die Zuwiderhandlung zwar noch vor Ablauf der Befristung begangen worden, die Befristung aber im Zeitpunkt der Vollstreckung bereits abgelaufen gewesen sei (OLG Celle FamRZ 2013, 1758 f.). - OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15
Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach …
Der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewaltschutzG kann auch noch nach Fristende durch Verhängung eines Ordnungsgeldes geahndet werden, sofern der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist erfolgt ist (entgegen OLG Celle, 21. Januar 2013, 21 WF 318/12, FamRZ 2013, 1758).Allerdings hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 21.01.2013 (Az. 21 WF 318/12 - FamRZ 2013, 1758; ebenso LAG Hamburg, MDR 1990, 365;… ablehnend Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 95 Rn. 16 a; Giers, FamFR 2013, 161) entschieden, dass nach Fristende eines befristeten Unterlassungstitels Ordnungsmittel nicht mehr verhängt werden dürften, selbst wenn die Zuwiderhandlung noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Unterlassungstitels erfolgt sei.
Rn. 15 Die Rechtsbeschwerde wird nach §§ 87 Abs. 4 FamFG, 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gem. § 574 ZPO im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 4 FamFG vgl. BGH FamRZ 2011, 1729) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, da der Senat von der veröffentlichten und in der Kommentarliteratur beachteten Entscheidung des OLG Celle vom 21.01.2013 (FamRZ 2013, 1758) abweicht.
- OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13
Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des …
Rn. 33 Dies gilt auch für das ebenfalls mit Beschluss vom 19. August 2013 gegen den Vater festgesetzte Ordnungsgeld, für dessen Vollziehung keine wirksame Grundlage mehr besteht (…Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, Rdnr. 25 zu § 890; OLG Celle, FamRZ 2013, 1758). - OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14
Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4 …
Ergeben sich jedoch, wie hier, im Vollstreckungsverfahren aus dem Akteninhalt oder sonstigen Umständen wegen einer vermeintlichen psychischen Erkrankung offenkundige Zweifel an der Schuldfähigkeit des Verpflichteten, so hat das Familiengericht dies von Amts wegen aufzuklären (…Cirullies/Cirullies, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013, Rn. 265; im Erg. auch OLG Celle BeckRS 2013, 04836).
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