Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2372
OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch für eine voreheliche Zuwendung ; Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 1373 ff.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 276
    Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geldgeschenk vor Eheschließung - Ausgleichsanspruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3784
  • FamRZ 2002, 1404
  • FamRZ 2003, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01
    Mit zutreffender Begründung, der sich der Senat voll inhaltlich anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH (FamRZ 1992, 160 ff.) dem Kläger für die voreheliche Zuwendung einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zuerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über

    Die Haftungsmitübernahme an sich durch den Antragsteller kann im Falle des Scheiterns der Ehe keine Ansprüche wie z.B. bei der vorehelichen Zuwendung von Geld oder bei dem vorehelichen Erbringen von Arbeitsleistungen (vgl. BGH, FamRZ 1992, 160; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404) nach den auch auf Verlobte oder nichteheliche Partner übertragbaren Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auslösen, weil es sich mangels Übertragung von Vermögenssubstanz um keine Zuwendung handelt.

    aa) Zwar trifft es zu, dass auch Zuwendungen vor der Eheschließung wie hier unter Verlobten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen können (BGH, FamRZ 1992, 160 sowie FamRZ 2012, 1789; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1675; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404).

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05

    Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines zum Zwecke des Erwerbs eine

    Außerdem folgt der Senat bei der Beurteilung des hilfsweise mit der Berufung geltend gemachten Anspruchs der Rechtsprechung des OLG Köln (NJW 2002, 3784), die wiederum an die höchstrichterliche Rechtsprechung anknüpft.

    Ein ergänzender Ausgleichsanspruch nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für den Ehemann, der die Aufwendung getätigt hat, wäre nämlich nach dem Scheitern der Ehe danach zu bemessen, was er an Mehr als Zugewinn erhalten würde, wenn aus dem Anfangsvermögen der Frau der hälftige Geldbetrag herausgerechnet und unterstellt würde, der Mann habe nach der Eheschließung der Frau diesen Anteil zugewandt, indem er den Gesamtbetrag zum Erwerb der Ehewohnung auf den Namen beider Ehegatten als Eigenkapital einsetzte (vgl. OLG Köln NJW 2002, 3784 [OLG Köln 18.01.2002 - 19 U 56/01] ).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Beweisfälligkeit für eine Kausalität

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (Senat OLGR 2002, 139).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7044
OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2002 - 4 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2002 - 4 UF 180/01 (https://dejure.org/2002,7044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1374 Abs. 2 § 1376 Abs. 1, 2 § 1378 Abs. 1
    Behandlung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten zur Ablösung von Belastungen durch den Erwerb eines Familieneigenheims

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01
    Im Verhältnis zur Klägerin ist die Leistung des Schwiegervaters dagegen als unbenannte Zuwendung analog den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten zu behandeln (vgl. BGH FamRZ 1995, 1060).

    Demgemäß besteht auch kein Anlaß zu einer Anpassung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Schwiegerkind und dem Elternteil (vgl. wiederum BGH FamRZ 1995, 1060).

  • OLG Hamm, 05.07.1999 - 4 UF 202/98
    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01
    Den Vortrag, daß der Beklagte das Darlehen erst ab Januar 1998 getilgt habe, hat der Beklagte auch bereits in dem Unterhaltsverfahren 4 UF 202/98 in gleicherweise vorgebracht (vgl. Bl. 5 unten des Senatsurteils vom 7. Juni 1999).

    Die diesbezügliche im Verfahren 4 UF 202/98 vorgelegte Darlehensurkunde vom 8. September 1995, die auch im Senatstermin Gegenstand der Erörterungen war, ist aufgrund ihrer Unstimmigkeiten hinsichtlich ihres Erstellungsdatums und der bereits zuvor geleisteten Zahlungen nicht geeignet, den Vortrag der Darlehensvereinbarung zu untermauern.

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01
    Daraus ergibt sich, daß die voraussichtliche Steuerlast für das Jahr, in das der Stichtag fällt, nicht und auch nicht anteilig vom Jahresbeginn bis zum Stichtag in der Steuerbilanz berücksichtigt werden darf, da insoweit die Steuerschuld noch nicht besteht (vgl. BGH FamRZ 1991, 43, 49).
  • BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04

    Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen

    Dass eine angemessene Korrektur im Hinblick auf das hypothetische Ergebnis eines die zivilrechtliche Forderung zutreffend berücksichtigenden Zugewinnausgleichs notwendig sei, wird jedoch übereinstimmend bejaht, wenn auch zumeist nur im Hinblick auf bestimmte Fallkonstellationen wie etwa den späteren Widerruf einer Schenkung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1988, 620, 621 und wohl auch FamRZ 2002, 1404 - nur Ls. - ; OLG Celle FamRZ 2003, 1657, 1660 m. krit. Anm. Bergschneider; Hansen-Tilker aaO; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 364 und 450; Borth in Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. IX Rdn. 68; Schwab FamRZ 1984, 525, 527; Schotten NJW 1990, 2841, 2845; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 29 Rdn. 4 Fn. 9; Maurer-Wildermann in Schnitzler Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht 2. Aufl. § 20 Rdn. 110; einschränkend Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 74 f.; Seutemann FamRZ 1983, 990, 993.
  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01

    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister

    Nur der dem Beklagten zugeflossene hälftige Teil der Zuwendungen ist als Schenkung im Sinne dieser Bestimmung in dessen Anfangsvermögen einzustellen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 1404 ).
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