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   OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02   

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https://dejure.org/2002,3003
OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02 (https://dejure.org/2002,3003)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2002 - 4 UF 110/02 (https://dejure.org/2002,3003)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2002 - 4 UF 110/02 (https://dejure.org/2002,3003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung vermögensrechtlicher Straftaten eines Elternteiles im Sorgerechtsverfahren; Verwertung eines Gutachtens bei Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen; Konsensverpflichtung getrennt lebender Erziehungsberechtigter

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gemeinsames Sorgerecht und Konsensfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinsames Sorgerecht erfordert Konsensfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bonn, 24.04.2002 - 41 F 172/01
    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02
    Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 12.06.2002 (Bl. 178, 179 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 24. April 2002 - 41 F 172/01 -, durch den der Antrag der Beteiligten zu 2), ihr das alleinige Sorgerecht bezüglich des Kindes P. W. zu übertragen, abgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

    Auch das Umgangsrecht haben die Beteiligten zu 1) und 2) nunmehr - zwar mit Hilfe des Gerichts - aber schließlich einvernehmlich durch Vergleich vom 16.04.2002 - AG Bonn zu AZ: 41 F 172/01 - geregelt.

  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02
    Eingriffe in das Elternrecht sind insbesondere dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn gerade durch die Sorgerechtsausübung das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird (vgl. Bundesverfassungsgericht FF 2002, 135, 137).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2010 - 9 UF 125/09

    Elterliche Sorge bei Getrenntleben: Beurteilung der Konsensfähigkeit bei

    Der Kindesvater hat sich wiederholt mit dem Aufenthalt der Kinder bei der Kindesmutter einverstanden erklärt.Ist der gewöhnliche Kindesaufenthalt kein Streitpunkt zwischen den Eltern, besteht auch kein Anlass zur Überführung dieses Sorgerechtsteils in die Alleinsorge des Betreuungselternteils (OLG Köln FamRZ 2003, 1492, 1493).
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