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   OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91   

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https://dejure.org/1993,3645
OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91 (https://dejure.org/1993,3645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1993 - 5 UF 184/91 (https://dejure.org/1993,3645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 5 UF 184/91 (https://dejure.org/1993,3645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung; Trennungszeit; Erstattung einer Rentenzahlung; Versorgungsausgleich; Zuständigkeit des Familiengerichtes

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1287
  • FamRZ 1994, 704
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 39/84

    Ausgleich der steuerlicher Nachteile des begrenzten Realsplittings

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91
    Eine Zuständigkeit des Familiengerichts unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Unterhaltspflicht besteht nämlich auch hinsichtlich aus dem Unterhaltsschuldverhältnis sich ergebender Nebenverpflichtungen (und wird deshalb zu Recht zum Beispiel auch hinsichtlich einer begehrten Zustimmung zum sogenannten begrenzten Realsplitting und Erstattung insoweit entstandener Steuern angenommen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1980, 791, 792; BGH, NJW 1986, 254, 255).

    Die erwähnte Vorschrift soll den Schuldner vor Härten stützen, die sich aus der Inanspruchnahme für eine Zeit ergeben, in der er sich nicht darauf einzurichten braucht, Mittel für den laufenden Lebensbedarf des Berechtigten zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, NJW 1986, 254, 255 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91
    Im Übrigen würde ein Unterhaltsausschluss im Hinblick auf Verhaltensweisen in Zeiträumen, in denen die 1956 geborene Tochter noch der Betreuung bedurfte, der für derartige Fälle den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einschränkenden Vorschrift des § 1579 Abs. 2 BGB a.F. widersprechen, die vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1981, 745 ff.) mit Art. 2 Abs. 1 GG nur insoweit nicht für vereinbar erklärt worden ist, als die Anwendung der Härteklausel des § 1579 Abs. 1 BGB a.F. auch in einem besonders gelagerten - vorliegend jedenfalls nicht gegebenen - Härtefall ausgeschlossen worden ist.
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91
    b) Soweit der Beklagte der Klägerin vorwirft, ihre Bedürftigkeit durch Alkoholmissbrauch insbesondere bis 1973 selbst herbeigeführt zu haben, fehlt es an ausreichenden Anhaltspunkten für eine insoweit nach dem Wortlaut der heutigen Vorschrift des § 1579 Ziffer 3 BGB erforderliche, aber auch nach der Generalklausel des § 1579 Abs. 1 Ziffer 4 BGB a.F. von der Rechtsprechung zutreffend verlangten unterhaltsbezogene Mutwilligkeit,(vgl. BGH, NJW 1981, 2805, 2806).
  • OLG Hamm, 16.10.1989 - 1 WF 312/89

    Ausgleichsberechtigte; Ausgleichsanspruch; Ausgleichsverpflichteter; Erwerb des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91
    aa) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des 1. Familiensenats vom 16.10.1989 (FamRZ 1990, 528, 529), die Auffassung vertritt, die vom Versorgungsträger für den Beginn der erhöhten Rentenzahlung erst ab 01.09.1992 in Anspruch genommene Vorschrift des § 1587 p BGB (wonach der ausgleichsberechtigte Ehegatte, dem rechtskräftig Rentenanwartschaften übertragen worden sind, Leistungen des Versorgungsträgers an den verpflichteten Ehegatten gegen sich geltend lassen muss, die bis zum Ablauf des Monats bewirkt worden sind, der dem Monat folgt, in dem die Entscheidung zugestellt worden ist) lasse die Ansprüche der geschiedenen Ehegatten untereinander unberührt, so dass ihr gegen den Beklagten ein Erstattungsanspruch gem. § 816 Abs. 2 BGB zustehe, auf den sie ihre Klage hilfsweise stützt, vermag das die Ausurteilung eines 949, 24 DM monatlich übersteigenden Betrages nicht zu rechtfertigen.
  • OLG Koblenz, 27.05.1980 - 15 UF 63/80
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1993 - 5 UF 184/91
    Eine Zuständigkeit des Familiengerichts unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Unterhaltspflicht besteht nämlich auch hinsichtlich aus dem Unterhaltsschuldverhältnis sich ergebender Nebenverpflichtungen (und wird deshalb zu Recht zum Beispiel auch hinsichtlich einer begehrten Zustimmung zum sogenannten begrenzten Realsplitting und Erstattung insoweit entstandener Steuern angenommen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1980, 791, 792; BGH, NJW 1986, 254, 255).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich vertreten, daß ein ausdrücklicher oder konkludenter Verzicht auf die Rechtsfolgen der Verwirkung daraus hergeleitet werden kann, daß der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis dieser Umstände den Unterhalt weiterbezahlt (so grundsätzlich OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm FamRZ 1997, 1485, 1486; OLG Hamm FamRZ 1994, 704, 705; MünchKomm/Maurer, BGB 4. Aufl. § 1579 Rdn. 70; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 4. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 45; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 398; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 30 VII 9 (S. 432); Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 9 Rdn. 382).
  • BGH, 06.11.2002 - XII ZR 259/01

    Berufung des unterhaltsverpflichteten Erben auf die Verwirkung des

    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich vertreten, daß eine ausdrückliche oder konkludente "Verzeihung" der die Verwirkung begründenden Umstände daraus hergeleitet werden kann, daß der Unterhaltsverpflichtete trotz Kenntnis dieser Umstände den Unterhalt weiterbezahlt (so grundsätzlich OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm FamRZ 1997, 1485, 1486; OLG Hamm FamRZ 1994, 704, 705; MünchKomm./Maurer, BGB 4. Aufl. § 1579 Rdn. 70; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht 3. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 45; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. IV Rdn. 398; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht 4. Aufl. § 30 VII 9 [S. 432]; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht I 9 Rdnr. 382).
  • OLG Bremen, 01.02.2010 - 4 UF 106/09

    Ausschluss des Ehegatten mit dem Einwand der Verwirkung des nachehelichen

    (s. dazu BGH, FamRZ 2004, 614 und FamRZ 2003, 521; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1159; OLG Hamm, FamRZ 1994, 704, 705; Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterliche Praxis, 7. Aufl., § 4 Rdnr. 622).
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