Weitere Entscheidungen unten: LG Oldenburg, 05.06.1996 | LG Oldenburg, 05.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4434
OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.02.1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 5 W 21/96 (https://dejure.org/1996,4434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1908b Abs. 2 BGB; § 69 Abs. 1 FGG; § 20 FGG
    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Inhaberschaft des Beschwerderechts hinsichtlich einer Betreuerauswahl

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwandten in der Seitenlinie, Beschwerdeberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1343
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 08.06.1994 - 2 W 20/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    1994, 366 = FamRZ 1995, 432) stützt, sind die Beschwerdeführerinnen berechtigt, Beschwerden gegen die Auswahl des Betreuers zu erheben.

    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1993 - 5 W 163/93

    Betreuer; Auswahl der Person; Nichte des Betreuten; Beschwerde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Entgegen der Annahme des Landgerichts, das sich insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 11.11.1993 (5 W 163/93) (Nds.Rpfl.
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Für das weitere Verfahren wird das Landgericht dem Betroffenen zunächst einen Verfahrenspfleger zu bestellen haben, da die Voraussetzungen, nach denen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; Senat, Beschluss vom 21.11.1995, 5 W 121/95), erkennbar nicht vorliegen, denn der Betroffene kann jedenfalls nach dem Inhalt der Akte seine Einwendungen nicht verständlich vorbringen.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93

    Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (KG BtPrax 1995, 106; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 451 [OLG Düsseldorf 24.09.1993 - 3 Wx 349/93] ; OLG Schleswig FamRZ 1995, 432 [OLG Schleswig 08.06.1994 - 2 W 20/94] ).
  • OLG Oldenburg, 21.11.1995 - 5 W 121/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.02.1996 - 5 W 21/96
    Für das weitere Verfahren wird das Landgericht dem Betroffenen zunächst einen Verfahrenspfleger zu bestellen haben, da die Voraussetzungen, nach denen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1596; Senat, Beschluss vom 21.11.1995, 5 W 121/95), erkennbar nicht vorliegen, denn der Betroffene kann jedenfalls nach dem Inhalt der Akte seine Einwendungen nicht verständlich vorbringen.
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auf telefonische Anfrage hat ein Mitglied des zuständigen 5. Zivilsenats des OLG Oldenburg mitgeteilt, daß der Senat diese Rechtsprechung durch bisher nicht veröffentlichten Beschluß vom 13. Februar 1996 - 5 W 21/96 - aufgegeben habe.
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7201
LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Beschwerderecht für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1343
  • Rpfleger 1997, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Partners in der Mietwohnung zu dulden (BGH, FamRZ 1985, 42 = NJW 1985, 130).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Lebensgemeinschaft in analoger Anwendung des § 1093 II BGB in die Wohnung aufzunehmen, wenn beide unverheiratet sind und das Verhältnis auf Dauer angelegt ist (BGH, FamRZ 1982, 774 = NJW 1982, 1868).
  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 13.1.1993 (FamRZ 1993, 533 = NJW 1993, 999) ausgesprochen, daß die Anerkennung einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft weiterer Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Mit dem Landgericht ist der Senat der Auffassung, daß dem Gesetzgeber bei der Einführung u. a. des § 69 g FGG am 12.9.1990 die damals bereits allgemein beachtete Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften, sowie die Auswirkung dieser Entwicklung auf Teile der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in den Bereichen des Miet- und Wohnungsrechts, des Bundessozialhilfe- und des Arbeitsförderungsgesetzes bekannt war (vgl. hierzu LG Oldenburg FamRZ 1996, 1343 ) und somit die vorgenannte bewußte Entscheidung des Gesetzgebers gegen ein Beschwerderecht des Lebensgefährten auch in Kenntnis dieser Entwicklung getroffen wurde.
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T. 617/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,22387
LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T. 617/95 (https://dejure.org/1996,22387)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.1996 - 8 T. 617/95 (https://dejure.org/1996,22387)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 8 T. 617/95 (https://dejure.org/1996,22387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beschwerdebefugnis des Partners einer nichtehelicher Lebensgemeinschaft gegen Anordnung der Betreuung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des Partners einer nichtehelicher Lebensgemeinschaft gegen Anordnung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T. 617/95
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13.01.1993 (NJW 93, 999) ausgesprochen, daß die Anerkennung einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft weiterer Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T. 617/95
    Im Mietrecht hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 549 BGB den ständigen Aufenthalt eines nichtehelichen Partners in der Mietwohnung zu dulden (BGH NJW 85, 130).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T. 617/95
    So ist der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts als befugt angesehen worden, die Partnerin (den Partner) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in analoger Anwendung des § 1093 Abs. 2 BGB in die Wohnung aufzunehmen, wenn beide unverheiratet sind und das Verhältnis auf Dauer angelegt ist (BGH NJW 82, 1868).
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