Rechtsprechung
OLG Köln, 06.12.2010 - II-4 UF 183/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Umgangsrechts auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen wegen Traumatisierung der Kinder aufgrund erfahrener Gewaltanwendung des Vaters gegenüber der Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684
Beschränkung des Umgangsrechts auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen wegen Traumatisierung der Kinder aufgrund erfahrener Gewaltanwendung des Vaters gegenüber der Mutter - rechtsportal.de
BGB § 1684
Beschränkung des Umgangsrechts auf Briefkontakt und das Schicken von Geschenkpaketen wegen Traumatisierung der Kinder aufgrund erfahrener Gewaltanwendung des Vaters gegenüber der Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ich habe doch nur die Mutter, nie die Kinder, geschlagen…
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschränktes Umgangsrecht für gewalttätigen Vater
- blogspot.com (Kurzinformation)
Wenn der Vater die Mutter schlägt, kann er das Recht auf Umgang mit den Kindern verlieren.
Verfahrensgang
- AG Brühl, 11.08.2010 - 32 F 66/10
- OLG Köln, 06.12.2010 - II-4 UF 183/10
- OLG Köln, 06.12.2010 - 21 UF 183/10
- LG Köln - 4 UF 183/10 (anhängig)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 571
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Brühl, 11.08.2010 - 32 F 66/10
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2010 - 4 UF 183/10
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 11.08.2010 - 32 F 66/10 - wird auf Kosten des Antragstellers mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Einschränkungen des Umgangsrechts auf Antrag des Antragstellers nach einem Jahr ab Rechtskraft dieser Entscheidung überprüft werden können.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.09.2010 - 5 WF 179/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung einer Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung einer Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 06.07.2010 - 2 F 252/10
- OLG Karlsruhe, 03.09.2010 - 5 WF 179/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 571
- AnwBl 2011, 63
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 11 UF 113/15
Einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Familiensache: Rechtsmittel gegen die …
Vielmehr liegt ein Beschluss im Sinne des § 38 Abs. 1 FamFG vor (…Keidel/ Giers , FamFG 18. Aufl., § 52 Rn. 7,9;… Johannsen/Henrich/ Büte , Familienrecht 6. Auflage, § 52 FamFG, Rn. 7;… Prütting/Helms/ Stößer FamFG 3. Aufl. § 52 Rn. 4; ebenfalls für eine Anfechtbarkeit, allerdings nach §§ 567 ff. ZPO analog OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571;… aA unanfechtbar Zöller/ Feskorn ZPO 30. Aufl. § 52 FamFG Rn. 5;… Thomas/Putzo/ Reichold ZPO 35. Aufl. § 52 FamFG Rn. 7).Dies wird damit begründet, dass es vermieden werden soll dem Antragssteller ein Hauptsacheverfahren aufzuzwängen, obwohl er an der Durchsetzung seines Anspruchs kein Interesse mehr hat, etwa weil dieser bereits erfüllt wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr durchsetzbar ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571).
Denn von einer einstweiligen Anordnung geht keine Gefahr mehr aus, wenn eine zeitlich begrenzte Anordnung abgelaufen ist und daher nicht mehr vollstreckt werden kann (…Zöller/ Feskorn , ZPO 30. Auflage, § 52 FamFG, Rn. 5;… Bork/Jacoby/Schwab/ Löhnig/Heiß , FamFG 2. Auflage, § 52, Rn. 19; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571).
- OLG Karlsruhe, 31.05.2019 - 18 UF 254/18
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Abänderung von einstweiligen Anordnungen …
Auf die Frage, ob das Abänderungsverfahren gemäß § 54 Abs. 1 FamFG gegenüber dem Verfahren auf Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung nachrangig ist (verneinend OLG Karlsruhe NJOZ 2011, 836;… Musielak/Borth/Grandel, a.a.O., § 54 Rn. 10;… bejahend: OLG Celle FamRZ 2013, 569 Zöller/Feskorn, a.a.O., § 54 FamFG Rn. 8;… Prütting/Helms/Dürbeck, a.a.O., § 54 Rn. 10) kommt es daher im vorliegenden Zusammenhang nicht an. - OLG Frankfurt, 12.12.2017 - 3 UF 253/17
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Fristsetzung gem. § 52 Abs. 2 …
a) Nach einer Auffassung ist die Beschwerde nach § 567 ZPO der richtige Rechtsbehelf (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 571). - OLG Dresden, 05.07.2016 - 20 UF 409/16
Zulässigkeit der Beschwerde des Anordnungsgegners gegen die Zurückweisung eines …
Dem kann nicht entgegengehalten werden, die Beschwerde sei zwar nicht gemäß den §§ 58 ff. FamFG, wohl aber gemäß den §§ 567 ff. ZPO - in Anlehnung an die Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Fristsetzungsbeschlüsse nach § 926 ZPO - eröffnet (a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2010, 5 WF 179/10). - OLG Zweibrücken, 15.05.2012 - 2 UF 64/12
Zulässigkeit der Beschwerdegegen die Ablehnung der Aufhebung einer einstweiligen …
Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 03. September 2010 ( 5 WF 179/10 = FamRZ 2011, 571 ) gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie
- rechtsportal.de
Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie
- rechtsportal.de
Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 08.06.2010 - 3 F 192/10
- OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 571
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass hiernach auch die Dauer eines Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1 BvR 2910/09 vom 31. März 2010).
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
Er allein kann die rechtliche Billigung ihres Verbleibs bei den Großeltern jedoch nicht rechtfertigen (vgl. auch OLG Zweibrücken ZKJ 2011, 136). - OLG Hamm, 15.06.2012 - 10 UF 47/11
Voraussetzungen des Verbleibens eines Kindes in einer Pflegefamilie
Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfG FamRZ 2006, 1593; BVerfG FamRZ 2005, 783; BVerfG FamRZ 1989, 31; BVerfGE 75, 201; BVerfGE 68, 176; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2011, 6 UF 108/11 - zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 571; OLG Hamm FamRZ 2010, 1746; OLG Hamm FamRZ 2007, 659; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1499), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass auch die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176, 191= FamRZ 1985, 39). - VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
Aufgrund der ihr vorliegenden Informationen musste die Beklagte zum Zeitpunkt der Inobhutnahme davon ausgehen, dass C misshandelt worden war und damit eine Kindeswohlgefährdung bestand (vgl. zu dem Begriff der Kindeswohlgefährdung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 2 UF 59/10 -, juris). - OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11
Erhebung Gerichtskosten
Nach alledem sind die Pflegeeltern nicht an den Gerichtskosten zu beteiligen (so auch die - soweit ersichtlich - bisher einzigen veröffentlichten Entscheidungen zu § 81 FamFG: OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.06.2010, Az.: 6 UF 13/10, zitiert nach juris, und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.12.2010, Az.: 2 UF 59/10, zitiert nach juris, jeweils ohne nähere Begründung).