Rechtsprechung
BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1897 Abs 4 BGB, § 1908d Abs 3 BGB, § 45 Abs 2 BRAO
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen trotz eines berufsrechtlichen Tätigkeitsverbots - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1897; BGb § 1908d; BRAO § 45
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot gem. § 45 BRAO Hindernis für Betreuerbestellung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Tätigkeitsverbot mit der Übernahme des Betreueramtes
- BRAK-Mitteilungen
Berufsrechte und -pflichten: Tätigkeitsverbot wegen Vorbefassung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
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Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen trotz eines berufsrechtlichen Tätigkeitsverbots
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Tätigkeitsverbot mit der Übernahme des Betreueramtes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Rechtsanwalt als Betreuer - und die bestehende Interessenkollision
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsanwalt als Betreuer und der Verstoß gegen anwaltliches Tätigkeitsverbot
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuungsrecht - Wann eine Betreuung aufzuheben ist
Verfahrensgang
- AG Neubrandenburg, 12.03.2013 - 404 XVII 560/12
- AG Neubrandenburg, 25.06.2013 - 404 XVII 560/12
- LG Neubrandenburg, 02.08.2013 - 4 T 145/13
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 935
- MDR 2014, 475
- FGPrax 2014, 67 (Ls.)
- FamRZ 2014, 466
- Rpfleger 2014, 260
- JR 2015, 479
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18
Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt
Zugleich soll es verhindern, dass der Rechtsanwalt die Interessenwahrnehmung für denselben Mandanten außerhalb berufsrechtlicher Pflichten in einer für die anwaltliche Rechtspflegefunktion abträglichen Weise fortsetzt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13, NJW 2014, 935 Rn. 10). - BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14
Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen
Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 18. Dezember 2013, XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466).Davon kann im Einzelfall ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 7 mwN).
- BGH, 18.11.2015 - XII ZB 106/15
Betreuerbestellung: Persönliche Verhinderung eines Rechtsanwalts durch ein …
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013, XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466).Allerdings muss das Betreuungsgericht bereits bei seiner Auswahlentscheidung nach § 1897 Abs. 1, 5 BGB berücksichtigen, ob ein als Betreuer vorgeschlagener Rechtsanwalt mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde; einen solchen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten muss das Betreuungsgericht von vornherein unterbinden und von der Bestellung des vorbefassten Rechtsanwalts absehen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 9 mwN).
Diese Vorschrift bezweckt zum einen die vorbeugende Vermeidung von Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnten, und soll zum anderen verhindern, dass der Rechtsanwalt die Interessenwahrnehmung für denselben Mandanten außerhalb berufsrechtlicher Pflichten in einer für die anwaltliche Rechtspflegefunktion abträglichen Weise fortsetzt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 10 mwN).
- BGH, 18.11.2015 - XII ZB 16/15
Aufhebung einer Betreuerbestellung: Wegfall der Erforderlichkeit einer Betreuung …
Das ist schon dann der Fall, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale des § 1896 BGB weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 6).Davon kann etwa ausgegangen werden, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - XII ZB 520/14 - FamRZ 2015, 650 Rn. 11 und vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 7).
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 606/15
Betreuungsaufhebung: Anforderungen an ein Sachverständigengutachten über die …
Der Wegfall einer der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers reicht für die Aufhebung der Betreuung aus (…Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 12 und vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 6).Eine Aufhebung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Krankheit oder Behinderung, die bei Anordnung der Betreuung vorlag, sich soweit gebessert hat, dass der Betroffene in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 6).
- BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15
Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im …
Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 460/13 - FamRZ 2014, 466 Rn. 7 mwN). - LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15
Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Standespflicht; Verstoß; Tätigkeitsverbot; …
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstößt, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden (BGH NJW 2014, 935). - LG Kleve, 20.10.2014 - 4 T 429/14
Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; ungeeignet; …
Der Beteiligte zu 1.) ist nach den Maßstäben des Beschlusses des 12. Zivilsenates des BGH vom 18.12.2013, Az.: XII ZB 460/13 (= NJW 2014, 935) als für das verfahrensgegenständliche Betreueramt ungeeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen.Danach ist ein Rechtsanwalt als Betreuer ungeeignet, wenn er durch die Übernahme der Betreuung gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstieße (BGH NJW 2014, 935, 936).