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   BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18   

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https://dejure.org/2019,11105
BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18 (https://dejure.org/2019,11105)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2019 - XII ZB 544/18 (https://dejure.org/2019,11105)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 (https://dejure.org/2019,11105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 S 1 Nr 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 114 ZPO, § 1365 BGB, § 1385 Nr 1 BGB
    Verfahrenskostenhilfeverfahren in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugewinngemeinschaft aufgehoben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen an den Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich nach dreijähriger Trennungszeit - Verzinsung der Ausgleichsforderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach drei Jahren Trennungszeit ist vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ohne weitere Voraussetzungen möglich - Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1153
  • MDR 2019, 808
  • FamRZ 2019, 1045
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG kommt einer Rechtsfrage nicht zu, wenn sie zwar vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber einhellig beantwortet wird und die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtsfrage insbesondere dann nicht zu, wenn sie zwar vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber einhellig beantwortet wird und die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben sind (vgl. BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18
    Ergeben sich somit keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9).
  • OLG München, 15.02.2012 - 12 UF 1523/11

    Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich trotz Rechtshängigkeit des

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18
    a) Es besteht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einigkeit dahingehend, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft und weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gebieten (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1563; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2014 - 12 WF 10/14 - juris Rn. 7 f.; OLG München FamRZ 2013, 132 f.).
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 12 WF 10/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18
    a) Es besteht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einigkeit dahingehend, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft und weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gebieten (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1563; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2014 - 12 WF 10/14 - juris Rn. 7 f.; OLG München FamRZ 2013, 132 f.).
  • AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16

    Freistellung, Außenverhältnis, Gesamtschuldnerschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18
    a) Es besteht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einigkeit dahingehend, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft und weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gebieten (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1563; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2014 - 12 WF 10/14 - juris Rn. 7 f.; OLG München FamRZ 2013, 132 f.).
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 299/18

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen

    Die Rechtshängigkeit eines Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich hindert die Geltendmachung des Zugewinnausgleichs nach der Scheidung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - juris Rn. 6 und Palandt/Brudermüller BGB 78. Aufl. §§ 1385, 1386 Rn. 14).
  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 253/20

    Familiensache: Ende des Anspruchs auf Unterrichtung über vermögensrechtliche

    Da der Tatbestand des § 1385 Nr. 4 BGB nur an die beharrliche Verweigerung der Unterrichtung über den Vermögensbestand anknüpft, bedarf es eines darüberhinausgehenden Rechtsschutzbedürfnisses für den Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nicht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - FamRZ 2019, 1045 Rn. 6 ff. zu § 1385 Nr. 1 BGB).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung unterliegt es nicht der Prüfung durch den Senat, ob sich der Anspruch der Ehefrau auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls durch § 1385 Nr. 1 BGB rechtfertigen ließe (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - FamRZ 2019, 1045 Rn. 6 ff.).

  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 386/22

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich gemäß § 1385 BGB und Zugewinnausgleich nach der

    Dies müsste eine Abtrennung der Folgesache nach sich ziehen, weil der Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich nicht in zulässiger Weise im Verbundverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - FamRZ 2019, 1045 Rn. 9 sowie Senatsurteil vom 19. März 1997 - XII ZR 277/95 - FamRZ 1997, 811, 812 zum isolierten Auskunftsanspruch).
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZR 390/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgrund der klärungsbedürftigen

    a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtsfrage insbesondere dann nicht zu, wenn sie zwar vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aber einhellig beantwortet wird und die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben sind (BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18, NJW-RR 2019, 1153 Rn. 4 mwN).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 7 UF 184/21

    Bewertung eines gesetzlichen Rentenanrechts nach Versterben

    Diese Frage bedarf einer höchstrichterlichen Klärung, zumal sie bislang noch nicht Gegenstand (einhelliger) obergerichtlicher Rechtsprechung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - juris Rn. 4).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Damit wird diese Rechtsfrage in der Rechtsprechung der Obergerichte nicht einhellig beantwortet (BGH, Beschluss v. 24.05.2022, Az. XI ZR 390/21, Rz. 6; Beschluss v. 20.03.2019, Az. XII ZB 544/18, Rz. 4; Beschluss v. 08.02.2010, Az. II ZR 54/09, Rz. 3).
  • BGH, 21.06.2023 - XII ZA 2/23

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren (hier: Betreuerwechsel auf

    Ergeben sich somit mangels Entscheidungserheblichkeit keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die in einer höchstrichterlichen Entscheidung geklärt werden könnten, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 544/18 - FamRZ 2019, 1045 Rn. 10 und vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 5 UF 197/21

    Auskunftserteilung zu einem Zugewinnausgleich; Unzulässige Teilentscheidung über

    Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft durch den im Parallelverfahren ergangenen, rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts vom 19.10.2021 führt zwangsläufig dazu, dass das bislang im Scheidungsverbund anhängige Verfahren über den Zugewinnausgleich nicht weiter als Folgesache geführt werden kann, da hier keine Entscheidung mehr für den Fall der Scheidung zu treffen ist, wie dies § 137 Abs. 2 FamFG voraussetzt (BGH, FamRZ 2019, 1045 f, Rz. 9; Sachs / Völlings, Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft während rechtshängiger Folgesachen Güterrecht, FamRB 2015, 255f).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2022 - 1 UF 45/22

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft hinsichtlich des

    Zwar trifft es zu, dass ein güterrechtlicher Folgesachenantrag nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich aus dem Scheidungsverbund herauszulösen und das Zugewinnausgleichsverfahren isoliert fortzuführen ist (BGH, FamRZ 2019, 1045, Rn. 9).
  • OLG München, 08.08.2022 - 19 U 686/22

    Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem Verbraucherdarlehensvertrag und die sich

    Damit wird diese Rechtsfrage in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht einhellig beantwortet (BGH, Beschluss v. 24.05.2022, Az. XI ZR 390/21, Rz. 6; Beschluss v. 20.03.2019, Az. XII ZB 544/18, Rz. 4; Beschluss v. 08.02.2010, Az. II ZR 54/09, Rz. 3).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 WF 169/23

    Voraussetzungen von § 93 ZPO für anderweitige Kostenentscheidung (hier:

  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 171/22

    Individuelle Angaben in der Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage in sog.

  • OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 8 U 1280/23

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision

  • OLG Naumburg, 30.11.2021 - 3 UF 95/21

    Nachträgliche Abänderung eines Versorgungsausgleichs

  • OLG Bamberg, 18.09.2023 - 2 WF 150/23

    Verbindung von Scheidungs- und Folgesachen mit Nichtfolgesachen

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