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   BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20   

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BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20 (https://dejure.org/2020,39003)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2020 - XII ZB 344/20 (https://dejure.org/2020,39003)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2020 - XII ZB 344/20 (https://dejure.org/2020,39003)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 276 Abs 1 S 2 Nr 1 FamFG, § 278 Abs 1 S 2 FamFG
    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Pflicht des Betreuungsgerichts zum Sich-Verschaffen eines persönlichen Eindrucks vom kommunikationsunfähigen Betroffenen; Ersetzung der Verpflichtung durch ...

  • IWW

    § 278 Abs. 1 FamFG, § ... 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 34 Abs. 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG, § 278 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Betreuungsgerichts vom Absehen einer persönlichen Anhörung des Betroffenen mangels Kundgabe seines Willens; Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen als Verpflichtung des Gerichts; Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers zur ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Pflicht des Betreuungsgerichts zum Sich-Verschaffen eines persönlichen Eindrucks vom kommunikationsunfähigen Betroffenen; Ersetzung der Verpflichtung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Möglichkeit des Betreuungsgerichts vom Absehen einer persönlichen Anhörung des Betroffenen mangels Kundgabe seines Willens; Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen als Verpflichtung des Gerichts; Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der persönliche Eindruck des Betreuungsgerichts

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1881
  • FamRZ 2021, 224
  • FamRZ 2021, 244
  • Rpfleger 2021, 154
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Das Landgericht durfte im vorliegenden Fall weder nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG noch nach dem auch im Beschwerdeverfahren anwendbaren § 34 Abs. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 14) von der in § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG enthaltenen Verpflichtung absehen, sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung dieser Vorschrift auch im Anwendungsbereich von § 278 FamFG nicht ausgeschlossen (Senatsbeschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Allein der Hinweis auf die aus der Pandemie folgenden allgemeinen Infektions- und - daraus resultierend - Erkrankungsrisiken ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - und vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 269/16

    Betreuung: Verzicht auf die persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Denn die für ein Absehen von der Anhörung erforderliche Feststellung, dass Rückschlüsse auf den natürlichen Willen des Betroffenen offensichtlich weder aufgrund verbaler noch aufgrund nonverbaler Kommunikation möglich sind, kann das Gericht regelmäßig nur auf der Grundlage eines noch aktuellen persönlichen Eindrucks treffen, den es bei einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen gewonnen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 269/16 - FamRZ 2016, 2093 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht auch Gelegenheit, seine Entscheidung hinsichtlich der Bestellung einer Berufsbetreuerin unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, das eingeholte Sachverständigengutachten zu würdigen (Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Allein der Hinweis auf die aus der Pandemie folgenden allgemeinen Infektions- und - daraus resultierend - Erkrankungsrisiken ist bereits im Ansatz nicht geeignet, eine Ausnahme vom Erfordernis der persönlichen Anhörung zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - und vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 344/20
    Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - XII ZB 515/22

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen durch das Gericht vor der Bestellung eines

    Die Möglichkeit des Betreuungsgerichts, nach § 34 Abs. 2 FamFG von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen abzusehen, wenn dieser offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, entbindet das Gericht nicht von der in § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG enthaltenen Verpflichtung, sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20, FamRZ 2021, 224).

    Schließlich will § 278 Abs. 1 FamFG verhindern, dass es zu einer Betreuerbestellung ohne persönlichen Kontakt zwischen Gericht und dem Betroffenen kommt (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 9 f.).

    Das machte es jedoch nicht entbehrlich, sich einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen, da im erstinstanzlichen Verfahren eine Anhörung lediglich durch den ersuchten Richter und mithin keine unmittelbare Kontaktaufnahme des entscheidenden Gerichts mit der Betroffenen erfolgte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 11 und vom 8. April 2020 - XII ZB 558/19 - FamRZ 2020, 1121 Rn. 9).

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

    Schließlich soll § 319 Abs. 1 FamFG verhindern, dass es zu einer Unterbringung ohne persönlichen Kontakt zwischen Gericht und dem Betroffenen kommt (zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 10 mwN).

    Der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör kann zudem auch durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers gesichert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 14 mwN zu § 278 FamFG).

  • BGH, 23.02.2022 - XII ZB 424/21

    Verlängerung einer Betreuung: Persönliche Anhörung der Betroffenen durch das

    Denn auch in diesem Fall wäre das Beschwerdegericht verpflichtet gewesen, sich jedenfalls einen persönlichen Eindruck von der Betroffenen zu verschaffen (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21

    A) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, das eingeholte Sachverständigengutachten zu würdigen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 244 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 205/20

    Rechtsbeschwerde wegen der nicht erfolgten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Zudem entbindet § 34 Abs. 2 FamFG nicht von der in § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG enthaltenen Verpflichtung, sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 244 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 14.09.2022 - XII ZB 554/21

    Notwendigkeit der Benachrichtigung des Verfahrenspflegers von einer gerichtlichen

    Da die erstinstanzliche Anhörung somit verfahrensfehlerhaft war, durfte das Landgericht nicht von einer eigenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 344/20 - FamRZ 2021, 224 Rn. 8 mwN).
  • LG München II, 15.11.2021 - 6 T 1572/19

    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme im Betreuungsverfahren

    Die Kammer verkennt nicht, dass die persönliche Anhörung auch dazu dient, dass sich das Gericht vor der Entscheidung nach § 278 I S.2 FamFG einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, das eingeholte Sachverständigengutachten zu würdigen (BGH, NJW 2021, 1881 Rn. 10, beck-online).
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