Rechtsprechung
BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Reichweite eines über die Unterhaltspflicht nach der Ehe geschlossenen Prozessvergleichs - Anwendbarkeit des Prozessvergleiches bei Scheidung einer neuen Ehe - Umwandlung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches in einen vertraglichen durch Abschluss des Prozessvergleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 557
- NJW-RR 1988, 262 (Ls.)
- MDR 1988, 210
- FamRZ 1988, 46
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81
Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Selbst wenn eine derartige Vereinbarung rechtswirksam ist (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 86, 82, vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789 und vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 79/85 - FamRZ 1987, 46, 47), stellt sich die weitere Frage, ob sie dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen ersten Ehegatten entgegengehalten werden kann; das wird möglicherweise davon abhängen, ob der Berechtigte Sachgründe für den vereinbarten Verzicht geltend machen kann (z.B. wenn die zweite Ehe nur von kurzer Dauer war, so daß einem Unterhaltsbegehren § 1579 Nr. 1 BGB entgegengestanden hätte) oder ob ihm andererseits mit Erfolg entgegengehalten werden kann, er habe durch die Vereinbarung seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt (§ 1579 Nr. 3 BGB). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 22/84
Zur Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Selbst wenn eine derartige Vereinbarung rechtswirksam ist (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 86, 82, vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789 und vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 79/85 - FamRZ 1987, 46, 47), stellt sich die weitere Frage, ob sie dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen ersten Ehegatten entgegengehalten werden kann; das wird möglicherweise davon abhängen, ob der Berechtigte Sachgründe für den vereinbarten Verzicht geltend machen kann (z.B. wenn die zweite Ehe nur von kurzer Dauer war, so daß einem Unterhaltsbegehren § 1579 Nr. 1 BGB entgegengestanden hätte) oder ob ihm andererseits mit Erfolg entgegengehalten werden kann, er habe durch die Vereinbarung seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt (§ 1579 Nr. 3 BGB). - BGH, 28.06.1984 - IX ZR 143/83
Gewährung von Ehegattenunterhalt durch Verschaffung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch - den die Parteien durch den Vergleich vom 15. April 1981 lediglich näher ausgestaltet, nicht aber in einen vertraglichen ungewandelt haben (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. Juni 1984 - IX ZR 143/83 - FamRZ 1984, 874, 875 unter 4.b.) - erlischt kraft Gesetzes mit der Wiederheirat des Berechtigten (§ 1586 Abs. 1 BGB). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 79/85
Berufung auf einen Unterhaltsverzicht
Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Selbst wenn eine derartige Vereinbarung rechtswirksam ist (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 86, 82, vom 24. April 1985 - IVb ZR 22/84 - FamRZ 1985, 788, 789 und vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 79/85 - FamRZ 1987, 46, 47), stellt sich die weitere Frage, ob sie dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen ersten Ehegatten entgegengehalten werden kann; das wird möglicherweise davon abhängen, ob der Berechtigte Sachgründe für den vereinbarten Verzicht geltend machen kann (z.B. wenn die zweite Ehe nur von kurzer Dauer war, so daß einem Unterhaltsbegehren § 1579 Nr. 1 BGB entgegengestanden hätte) oder ob ihm andererseits mit Erfolg entgegengehalten werden kann, er habe durch die Vereinbarung seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt (§ 1579 Nr. 3 BGB). - OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
Auflösung einer Ehe; Haftung des Ehegatten der später aufgelösten Ehe; …
Auszug aus BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Das erfordert gegebenenfalls die Prüfung eines Anspruchs gegen den später geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Prozesses gegen den ersten Ehegatten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 364).
- BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02
Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines …
Mit der Heirat erwirbt sie einen Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB, der zum Erlöschen früherer Unterhaltsansprüche führt, ohne nach einzelnen Unterhaltstatbeständen zu differenzieren (Senatsurteil vom 30. September 1987 - IVb ZR 71/86 - FamRZ 1988, 46). - OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Nachehelicher Unterhalt und Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten bei …
Daraus folgt weiter, dass auf diesen vertraglich modifizierten Unterhaltsanspruch § 1586 BGB anzuwenden ist (BGH, FamRZ 1988, 46 ). - LSG Bayern, 15.12.2004 - L 1 RA 250/02
Anspruch des Klägers auf Zahlung seiner Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ohne …
Ein neu entstandener (nicht wiederaufgelebter, vgl. Bundesgerichtshof - BGH - FamRZ 1988, 46f) Anspruch der Ehefrau auf Aufstockungsunterhalt nach § 1586a Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 1573 Abs. 2 BGB kommt hier für die Zeit nach Auflösung der zweiten Ehe nicht in Betracht. - OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
Scheidung; Zweitehe; Gerichtlicher Vergleich; Betreuungsanspruch; …
Hinweis Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. September 1987 (FamRZ 1988, 46 = EzFamR BGB § 1586a Nr. 1 = BGHF 5, 1186) die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken aufgehoben, und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein vom 22. August 1985 zurückgewiesen. - OLG Karlsruhe, 19.05.1988 - 16 UF 219/87