Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 5 - Ende des Unterhaltsanspruchs (§§ 1586 - 1586b) |
(1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen, wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat.
(2) 1Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher aufgelösten Ehe. 2Satz 1 findet auf Lebenspartnerschaften entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts | 21.12.2007 | |
| 01.01.2005 | Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts | 15.12.2004 |
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Rechtsprechung zu § 1586a BGB
49 Entscheidungen zu § 1586a BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 15.02.2019 - 2 UF 112/17
Zuweisung einer genossenschaftlichen Wohnung an Nichtmitglied der Genossenschaft
- OLG Brandenburg, 15.08.2024 - 13 UF 191/23
Beschwerde gegen die Versagung von nachehelichem Unterhalt; Berufung auf den ...
- OLG Hamm, 23.12.2003 - 11 WF 181/03
Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs gem. § 1586a Abs. 1 Satz 2 BGB
- BGH, 16.03.2016 - XII ZR 148/14
Unterhaltsschaden nach anwaltlicher Falschberatung: Kompensation des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 27.11.2014 - 2 U 1/14
Keine Anwaltshaftung - keine Pflichtverletzung bei Unterhaltsberechnung
- OLG Bamberg, 27.11.2014 - 2 U 1/14
- OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
Auflösung einer Ehe; Haftung des Ehegatten der später aufgelösten Ehe; ...
- OLG Brandenburg, 25.10.2022 - 10 WF 57/21
Festsetzung des Werts für die Ehesache; Berücksichtigen der ...
- OLG Zweibrücken, 21.07.1986 - 2 UF 187/85
Scheidung; Zweitehe; Gerichtlicher Vergleich; Betreuungsanspruch; ...
- BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R
Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat ...
- OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16
Sozial-familiäre; Vaterschaft
Querverweise
Auf § 1586a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324